RS Vwgh 1991/11/5 91/04/0136

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Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: Ecolex 1992/4, 284;

Rechtssatz

Gelangt die belBeh auf Grund der im angefochtenen Bescheid dargestellten Sachverhaltsgrundlagen zur Vorschreibung von Auflagen, so kann ihr keine rechtswidrige Gesetzesanwendung angelastet werden, zumal im Hinblick auf eine gegebene Gesundheitsgefährdung der Anrainer keine gesetzliche Handhabe für eine etwaige Interessenabwägung zwischen wirtschaftlichen Einbußen eines gewerblichen Unternehmens und der Anzahl der in ihrer Gesundheit gefährdeten Personen besteht.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040136.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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