RS Vwgh 1991/11/5 91/04/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;

Beachte

Besprechung in: Ecolex 1992/4, 284;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4

Stammrechtssatz

Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040136.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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