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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Zur Beurteilung, ob und allenfalls welche Auflagen in Erfüllung des Gesetzesauftrages des § 79 GewO 1973 von der Behörde vorzuschreiben sind, bedarf es in Ansehung eines "zugezogenen Nachbarn" konkreter Feststellungen darüber, welches Maß von Immissionen von den Anlageteilen, die vor dem Zeitpunkt der Erlangung der Nachbarschaft genehmigt wurden, sowie welches Maß von Immissionen von den genehmigten geänderten Betriebsanlagenteilen nach der Erteilung des Konsenses für die Betriebsanlage, für welche dem zugezogenen Nachbarn der Nachbarschutz im vollen Umfang des § 79 Abs 1 GewO 1973 zusteht, bei konsensgemäßem Betrieb der gegenständlichen Betriebsanlage derzeit ausgehen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040137.X04Im RIS seit
11.07.2001