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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §77 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/04/0268Rechtssatz
Kann die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage (Anlagenänderung) durch zusätzliche, das Vorhaben in seinem "Wesen" unberührt lassende Auflagen nicht erreicht werden, so ist die Genehmigung zu versagen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990040265.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013