RS Vwgh 1993/4/27 90/04/0265

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §79 Abs1;
GewO 1973 §81 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/04/0268

Rechtssatz

Kann die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage (Anlagenänderung) durch zusätzliche, das Vorhaben in seinem "Wesen" unberührt lassende Auflagen nicht erreicht werden, so ist die Genehmigung zu versagen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990040265.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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