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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine (umfassende) Ermächtigung zum Eingriff in die Rechtskraft eines Genehmigungsbescheides - nach der Anordnung des § 359b Abs. 1 GewO 1994 gilt ein im vereinfachten Verfahren ergangener Bescheid als Genehmigungsbescheid für die Anlage - enthält das Gesetz nicht, sondern nur eine solche zur Vorschreibung von Auflagen bzw. allenfalls eines Sanierungskonzeptes (§ 79 Abs. 3 und 4 GewO 1994).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001040147.X02Im RIS seit
26.05.2006