Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §74 Abs2 Z2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Unter den im § 74 Abs. 2 GewO 1994 genannten Gefährdungen, Belästigungen und Beeinträchtigungen sind nur physische Einwirkungen zu verstehen (Hinweis E vom 22.11.1994, Zl. 93/04/0009). Durch den Anblick einer Betriebsanlage oder ihrer Abgasfahne hervorgerufene Beeinträchtigungen des Empfindens fallen nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. Oktober 2002 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. August 1998, betreffend Genehmigung der Änderung der gewerblichen Betriebsanlage der mitbeteiligten Partei durch Errichtung und Betrieb einer Lackieranlage samt technischen Einrichtungen mit der Maßgabe einer Ergänzung der Projektbeschreibung (Betriebszeit) abgewiese... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Die beschwerdeführenden Parteien sind zwar mit ihrer Auffassung im Recht, es müsste der Ermittlung der Emissionsbelastung jener Immissionspunkt zu Grunde gelegt werden, an dem die Nachbarn am Stärksten belastet werden und der ihrem regelmäßigen Aufenthalt dienen kann. Sie übersehen bei ihrem Vorbringen, das Wohnhaus des Erstbeschw... mehr lesen...
Zum Gang des Verwaltungsverfahrens wird zunächst auf die Darstellung im hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, Zl. 99/04/0213, sowie in den dort zitierten Vorerkenntnissen hingewiesen. Mit dem Erkenntnis vom 22. März 2000 wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Oktober 1999, mit dem der mitbeteiligten Partei die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstätte erteilt worden war, wegen Rechtswidrig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Während sich der gewerbetechnische Sachverständige über die Art und das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu äußern hat, ist es Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen, die Auswirkungen der Emissionen auf die Nachbarschaft zu beurteilen. Dabei gehört es grundsätzlich zu den Aufgaben des gewerb... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 14. April 1998 wurde der mitbeteiligten Partei nach Maßgabe des vorgelegten Projektes für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau von Lagerflächen mit Garage, Kundenraum, Büroräumlichkeiten und einer Elektroverteiler-Werkstätte im näher bezeichneten Standort die gewerbebehördliche Genehmigung unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. In der im Spruch: dieses Bescheides enthaltenen Beschreibung des Vorhabens wurde auch ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Februar 1998 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg der mitbeteiligten Partei gemäß § 77 GewO 1994 i.V.m. § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung für die Betriebsanlage einer Diskothek samt mechanischer Lüftungsanlage und Musikanlage nach Maßgabe näher bezeichneter Unterlagen unter Einhaltung von im Einzelnen genannten Auflagen; die Einwendungen der beschwerdeführenden Parteien wurden als unbegründet abgewiesen. Hiezu ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg (BH) vom 26. April 1999 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 77 GewO 1994 i.V.m. § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung für die Betriebsanlage einer "Schirmbar" mit Musikanlage auf GP 577/87, KG T, mit einer Betriebszeit von 09.00 bis 18.00 Uhr nach Maßgabe näher bezeichneter Unterlagen und unter Vorschreibung von im Einzelnen genannten Auflagen erteilt. Begründend wurde nach Darstellung des ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2000 beantragte die beschwerdeführende Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Lager- und Abstellplatzes in G, ES-traße 55, bzw. "in eventu um Bescheiderlassung, sofern eine Betriebsanlagengenehmigung für die beabsichtigte Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung nicht notwendig ist". Die Erstbehörde holte ein schalltechnisches Gutachten und darauf aufbauend ein medizinisches Gutachten ein. Diesem Gutac... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht die einzelnen Maschinen, Geräte oder die beim Betrieb vorkommenden Tätigkeiten bilden den Gegenstand der behördlichen Genehmigung, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt (Hinweis auf das E vom 17.3.1998, Zl. 97/04/0139, und die dort zitierte Vorjudikatur). Im RIS seit 16.05.2003 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Wahl des für die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung oder der Zumutbarkeit einer Lärmbelästigung maßgebenden Immissionspunktes, dass auf jenen der Lärmquelle am nächsten liegenden Teil des Nachbargrundstückes abzustellen ist, der bei Bedachtnahme auf die im Zei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0065 E 19. März 2003 RS 2
Hier: Angesichts eines sowohl räumlichen wie auch betrieblichen
Zusammenhanges des beantragten Vorhabens mit der bestehenden
Betriebsanlage war es der belangten Behörde verwehrt, das
beantragte Vorhaben für sich als gewerbliche Betriebsanlage gemäß
§ 77 Abs. 1 GewO 1994 zu genehm... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0065 E 19. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nicht die einzelnen Maschinen, Geräte oder die beim Betrieb vorkommenden Tätigkeiten bilden den Gegenstand der behördlichen Genehmigung, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt (Hinweis auf das E vom 17.3.19... mehr lesen...
Rechtssatz: Einrichtungen, die unter Bedachtnahme auf die Kriterien des § 74 Abs. 2 Einleitungssatz GewO 1994 mit einer gewerblichen Betriebsanlage in einem sachlichen und örtlichen Zusammenhang stehen, zählen zu dieser Betriebsanlage. Sie können, weil die GewO 1994 nicht vorsieht, dass für eine Betriebsanlage Genehmigungen mehrfach nebeneinander erteilt werden können, nicht "abgesondert" genehmigt werden. Vielmehr bewirkt die Errichtung oder Inbetriebnahme einer mit einer rechtskräftig ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung der von der Betriebsanlage ausgehenden und auf die Nachbarliegenschaften einwirkenden Emissionen hat auf der Grundlage der Betriebsbeschreibung zu erfolgen (Hinweis E vom 28.8.1997, Zl. 97/04/0073); die Betriebsbeschreibung bestimmt die normative Tragweite eines Genehmigungsbescheides. Europ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 9. September 1998, Zl. 96/04/0022, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren erging der (nunmehr) vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtene Bescheid, mit dem wie folgt abgesprochen wurde: "I. Der angefochtene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 6. Juni 1995, 12-B-9011/151, wird wie folgt abgeändert: Die unter Spruchteil A des zitierten Bescheides aufgenommene Betriebsbeschreibung wird wie folgt präzisiert ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0275 E 29. Mai 1990 RS 3
(hier betreffend § 77 Abs 1 GewO 1994) Stammrechtssatz Soweit die Errichtung und der Betrieb der Betriebsanlage bereits durch Betriebsbeschreibung vorherbestimmt ist, bedarf es nicht der Vorschreibung von Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1973. European Case ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei folgende Auflagen gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 vorgeschrieben: "Gem. § 79 Abs. 1 GewO 1994 wird die Auflage unter Punkt 19) des h.a. Bescheides vom 22.10.1991, ZI. VI-12.178/1990-B/RR, durch folgende Auflagenpunkte ersetzt: 19.a) In die Musikanlage ist vor den Endverstärkerstufen (Leistungsstufen) eine aktive Pegelbegrenzeinrichtung einzubauen, ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg (BH) vom 15. Mai 1997 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 81 i.V.m. § 359 Abs. 1 GewO 1994 sowie i.V.m. § 93 Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 die gewerbebehördliche Genehmigung für die - näher beschriebene - Betriebsanlage nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektunterlagen und bei Einhaltung von im Einzelnen genannten Auflagen erteilt. Begründend wurde u.a. ausgeführt, mit Bescheid der BH vom 12... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Einer Betriebsanlage ist das Zu- und Abfahren lediglich in ihrem engeren örtlichen Bereich zuzurechnen; das Fahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr kann nicht mehr als ein zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen gewertet werden. European C... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Feststellung, ob die (sachverhaltsbezogenen) Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, ist Gegenstand des Beweises durch Sachverständige. Während sich der gewerbetechnische Sachverständige über Art und Ausmaß der von einer Betriebs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §77 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/04/0217 E 22. April 1997 RS 2 Stammrechtssatz Dem Betriebsinhaber dürfen nicht strengere (ihn stärker belastende) Maßnahmen vorgeschrieben werden, als zur Wahrung der im § 77 Abs 1 und 2 GewO 1994 angeführten Schutzzwecke notwendig ist (Hinweis E 14.11.1989, 89/04/0088). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 19. Juni 2001 wurde der mitbeteiligten Partei die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage zur Herstellung von Badmöbel im näher bezeichneten Standort gemäß § 77 Abs. 1 und § 74 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. § 93 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Gegen diesen Bescheid erhoben (nur) die Beschwerdeführer Berufung. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 9. März 2001 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Manipulationsplätze zum Aufarbeiten von recyclingfähigem Bodenaushub- und Bauschuttmaterial auf dem Grundstück Nr. 818, GB L, unter Auflagen erteilt, wobei im Berufungsverfahren folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben wurde: "Sollte sich auf dem verfahrensgegenständlichen Gru... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Zwar sind nach dem E vom 27. Mai 1986, Zl. 85/04/0183, unter den nach § 77 Abs. 1 GewO 1994 zu schützenden Dienstbarkeiten im Sinn des § 74 Abs. 2 Z. 1 leg. cit. auch solche Dienstbarkeiten zu verstehen, die auf der Betriebsliegenschaft selbst haften. Da aber den Gegenstand der der Behörde nach § 77 Abs. 1 leg. cit. - unter dem... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/04/0099 E 6. November 1995 RS 3 Stammrechtssatz Durch die nach § 77 GewO 1994 erteilte gewerbebehördliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage wird in bestehende zivilrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Inhaber der Betriebsanlage und dem Eigentümer der Grundfläche, auf der die Betriebsanlage... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt bei Normierung der Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage auf die Auswirkungen der Betriebsanlage, d.h. auf jene Gefährdungen, Belästigungen oder sonstigen nachteiligen Einwirkungen ab, die von der errichteten und betriebenen Betriebsanlage ausgehend auf ihre Umgebung, insbesondere die Nachba... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei die gewerberechtliche Genehmigung für verschiedene Änderungen der Betriebsanlage in Z unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagen erteilt. Unter anderem wurde vorgeschrieben, dass während der Nachtstunden, d.h. im Zeitraum von 22.00 - 06.00 Uhr (Montag bis Sonntag) keine Zu- und Ablieferungen von und zur Betriebsanlage erfolgen dürfen (Auflage 22.), dass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 31. Jänner 2000 wurde den Beschwerdeführern die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage (Maschinenreparaturwerkstätte in einer Kfz-Garage sowie Außenlager) gemäß § 74 Abs. 2 Z. 1 i.V.m. § 77 GewO 1994 versagt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführer hätten in einer auf Grundstück Nr. 1082/5 GB K. befindlichen, fr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: § 74 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994 stellt auf die mit einer gewerblichen Betriebsanlage verbundene Eignung ab, das Leben oder die Gesundheit der hier genannten Personen zu gefährden, wobei diese Eignung in der Verwendung von Maschinen und Geräten, in der Betriebsweise, in der Ausstattung der Betriebsanlage aber auch sonst wie ("oder s... mehr lesen...