RS Vwgh 2003/3/19 2001/04/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §81 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0065 E 19. März 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht die einzelnen Maschinen, Geräte oder die beim Betrieb vorkommenden Tätigkeiten bilden den Gegenstand der behördlichen Genehmigung, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt (Hinweis auf das E vom 17.3.1998, Zl. 97/04/0139, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001040167.X01

Im RIS seit

16.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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