RS Vwgh 2003/3/19 2001/04/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung der von der Betriebsanlage ausgehenden und auf die Nachbarliegenschaften einwirkenden Emissionen hat auf der Grundlage der Betriebsbeschreibung zu erfolgen (Hinweis E vom 28.8.1997, Zl. 97/04/0073); die Betriebsbeschreibung bestimmt die normative Tragweite eines Genehmigungsbescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001040169.X01

Im RIS seit

16.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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