Mit Ansuchen vom 30. Juni 1989 beantragte die mitbeteiligte Partei die gewerbebehördliche Genehmigung der Änderung ihrer gastgewerblichen Betriebsanlage an einen näher bezeichneten Standort in Wien. Dieses Ansuchen wurde mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 19. Jänner 1990, abgewiesen. Die dagegen von der mitbeteiligten Partei erhobene Berufung wies der Landeshauptmann von Wien mit Bescheid vom 11. März 1991 ab. Auch gegen dies... mehr lesen...
Am 24. März 1993 (bei der Erstbehörde eingelangt am 29. März 1993) richtete die mitbeteiligte Partei an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg folgendes Schreiben: "Ich bin im Besitze einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Getreidemüllergewerbes gem. Par. 94 Z 20 GewO 1973 mit dem Standort 8230 H, B-Gasse 24. Verl.Daten: Gewerbeschein der BH Hartberg vom 3.1.1989, GZ: 4 Po 180-1988, Reg.Zl.: P 2/1989 hw. Gem. Par. 74 GewO 1973 ersuche ich um gewerbebehördliche Genehmigu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 24. August 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Herr R hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte und Handel R GesmbH und Inhaber der Betriebsanlage auf dem Standort T 117, zu verantworten, daß diese Firma die per Bescheid vom 26. Februar 1992, Zl. 2/152-581/20-1992, vorgeschriebene Auflage, nämlich die Aufstellung der im Werkstättenbereich gelagerten... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. Mai 1994 wurden der Beschwerdeführerin "als Konsensinhaberin für den Betrieb der Tankstelle in V auf Parz. Nr. 811/2 der KG. V nachstehende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1. Der regelmäßige Betrieb der Servicebox durch lärmintensive Geräte bzw. Arbeiten (z.B. Schlagschrauber, Hochdruckreinigungsgerät, etc.) ist an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Ausgenommen hievon sind ausnah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 7. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Tischlerei K, D, dafür verantwortlich zu sein, daß die im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 29. September 1993 vorgeschriebenen Betriebszeiten insofern nicht eingehalten worden seien, als am 27. August 1994 bereits um 6.02 Uhr Schreinerarbeiten am angeführten Standort durchgeführt worden seien. Im gegenständlich... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 14. Dezember 1995 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 7. Februar 1995, betreffend die gewerbebehördliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes eines Abstellplatzes für Baumaschinen und -fahrzeuge in M. an die mitbeteiligt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §359 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Nach der GewO 1994 stellt der Umstand, daß nach Ansicht der Gewerbebehörde im Standort das Errichten und Betreiben der Anlage durch Rechtsvorschriften verboten ist, keinen Grund für die Versagung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung dar. Vielmehr sieht § 359 Abs 1 GewO 1994 für diesen Fall vor, da... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §75 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: In den in der GewO 1994 festgelegten Nachbarrechten können Nachbarn iSd § 75 Abs 2 GewO 1994 durch einen nach § 74 oder nach § 81 iVm § 77 GewO 1994 ergehenden Genehmigungsbescheid nur im Rahmen ihrer nach § 356 Abs 3 GewO 1994 rechtzeitig erhobenen Einwendungen, mit denen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §472;GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §77 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Daß mit der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage eine unzulässige Erweiterung der zu Wohnzwecken eingeräumten Dienstbarkeit (unentgeltliches Fahrrecht) auch für gewerbliche Zwecke befürchtet wird, stellt keine Gefährdung de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §122;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §368 Z14;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall findet sich die Regelung der zulässigen Betriebszeiten nicht in einer im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage, sondern in der in den
Spruch: dieses Bescheides aufgenommenen Betriebsbeschreibung. Dadurch, daß diese Betriebszeite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §39 Abs2;AVG §56;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79;GewO 1994 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/01/24 94/04/0244 1 Stammrechtssatz § 79 GewO 1994 enthält die darin näher umschriebene gesetzliche Ermächtigung der Behörde für den Fall, daß das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlosse... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ist der geforderte sachliche und örtliche Zusammenhang zwischen der bestehenden genehmigten Betriebsanlage (hier: Mehllagerraum und Laderaum bzw Getreidespeicher) und der beabsichtigten Änderung (hier: Errichtung eines Produ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 81 GewO 1994 handelt es sich so wie auch bei einer Genehmigung nach § 77 GewO 1994 um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Die Behörde ist in einem solchen Verfahren an den Inhalt des Antrages gebunden. Es steht ihr nicht frei,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Um dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 AVG zu entsprechen, muß der
Spruch: eines gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheides so gefaßt sein, daß kein Zweifel darüber aufkommen kann, ob es sich bei der erteilten Genehmigung um die erstmalige Genehmigung ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage setzt begrifflich das Bestehen einer bereits genehmigten Betriebsanlage voraus. Der Begriffsinhalt (Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage) schließt die Subsumtion eines gegebenen Sachverhaltes unter die Bestimmung des § 81 GewO 1994 dann aus, we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, daß § 367 Z 25 GewO 1994 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot Teil des Straftat... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 12. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 81 GewO 1973 die gewerbebehördliche Genehmigung zur Erweiterung des mit Bescheid vom 19. Dezember 1988 genehmigten Gastgewerbebetriebes durch "Installierung einer Stereo-Anlage und den Betrieb eines Piano sowie Verlängerung der Betriebszeit bis 24.00 Uhr unter nachstehenden ergänzenden Auflagen erteilt: 1. Der Schallpegel der Musikanlage ist mit maximal 65 dB, gemessen in der Mitte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Eine "Auflage" iSd § 79 GewO 1994 (der kein anderer Inhalt als Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 zukommt) kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Dies hat aber zur Vo... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk) vom 23. Februar 1993 wurden der Beschwerdeführerin für ihre Betriebsanlage im Standort Wien, K 2, auf Grund des § 79 GewO 1973 (insgesamt fünf) zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Die Auflage 3.) hatte hiebei folgenden Wortlaut: "3.) Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Schallschutzwänden, ist sicherzustellen, daß in einer Entfernung von 4 m von den Axialkondensatoren d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhältnis zu dem damit angestreb... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei stellte am 30. Mai 1994 bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz den Antrag auf gewerbebehördliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes eines Berggasthofes in K. Nach Kundmachung der mündlichen Augenscheinsverhandlung für den 14. Juli 1994 richtete die Beschwerdeführerin an die Erstbehörde eine schriftliche Stellungnahme mit folgendem wesentlichen Inhalt: "Vorerst wird darauf hingewiesen, daß die B-Ges.m.b.H. vorerst über keine Baubewilligung für den gepl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. April 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 26. April 1994, betreffend die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage - soweit für das Beschwerdeverfahren relevant - als unbegründet abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der "Magistrat Graz" habe über Ansuchen der mitbeteili... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Gegenstand der Prüfung durch die Gewerbebehörde im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sind nicht die einzelnen Maschinen und Geräte oder beim Betrieb vorkommende Tätigkeiten, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt. Nur durch eine solche Gesamtbetrachtung kann das gegenseitige Ineinanderwirken ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Durch die nach § 77 GewO 1994 erteilte gewerbebehördliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage wird in bestehende zivilrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Inhaber der Betriebsanlage und dem Eigentümer der Grundfläche, auf der die Betriebsanlage errichtet werden soll, oder dem an dieser Grundfläc... mehr lesen...
Mit Antrag vom 6. August 1986 suchte der Beschwerdeführer um die gewerbebehördliche Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage durch "Erweiterung seines zu klein gewordenen Betriebsareals, zwecks Lagerung von Transportmitteln und Abstellen von LKWs und Anhängern" auf den Grundstücken Nr. 185/1 und 185/2 (nunmehr vereinigt zu Grundstück Nr. 185/1), je KG L, an. Mit dem nach Aufhebung des Ersatzbescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. Februar 199... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15. November 1977 wurde dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Cafes in I "mit Sperrstunde 24.00 Uhr" erteilt. Mit Ansuchen vom 29. Mai 1990 beantragte die Beschwerdeführerin "die Änderung dieser Genehmigung dahingehend, daß als Sperrstunde nunmehr 01.00 Uhr festgesetzt werden soll. Änderungen baulicher Art sowie hinsichtlich der Betriebsführung erfolgen in k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1993/029;
Rechtssatz: In einem früheren Genehmigungsbescheid festgesetzte Betriebszeiten können nicht mit einem ALLEIN auf Beseitigung oder Änderung derselben gestützten Antrag nach § 81 GewO 1973 erfolgreich beseitigt oder abgeändert werden, sondern nur da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;B-VG Art139 Abs1;B-VG Art89 Abs2;GewO 1973 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0061/63 E 13. April 1964 VwSlg 6300 A/1964 RS 4 Stammrechtssatz Wenn auch Gegenstand des Parteiengehörs nur der durch die Behörde als erwiesen angenommene Sachverhalt, nicht aber dessen rechtliche Beurteilung sein kann, so kön... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61 Abs4;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §81 Abs1;VwGG §42 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 91/06/0174 2
(hier: gem § 61 Abs 4 NÖ GdO 1973... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. November 1994 wurde aufgrund der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 27. August 1993, betreffend Abweisung der Berufung gegen die Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO die vorgeschriebene Auflage dahin geändert, daß sie wie folgt zu lauten habe: "Im Deckenbereich der genannten Betriebsanlage ... mehr lesen...