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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §472;Rechtssatz
Daß mit der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage eine unzulässige Erweiterung der zu Wohnzwecken eingeräumten Dienstbarkeit (unentgeltliches Fahrrecht) auch für gewerbliche Zwecke befürchtet wird, stellt keine Gefährdung des Eigentums iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 dar. Die befürchtete Ausweitung der Dienstbarkeit wäre vielmehr auf dem Zivilrechtsweg abzuwehren (Hinweis E 27.5.1986, 85/04/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040024.X02Im RIS seit
11.07.2001