1 Mit Bescheid vom 11. Juli 2017 erteilte der Magistrat der Stadt Wien (belangte Behörde) der mitbeteiligten Partei nach Maßgabe der vorgelegten Projektunterlagen die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Einkaufszentrums an einem näher bezeichneten Standort in Wien unter Vorschreibung näher bezeichneter Auflagen. 2 Dagegen erhoben unter anderem die Revisionswerber und weitere Nachbarn dieser Betriebsanlage Beschwerde an das Verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs3GewO 1994 §77 Abs1StVO 1960 §1 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/04/0028Ra 2019/04/0029Ra 2019/04/0030Ra 2019/04/0031Ra 2019/04/0032Ra 2019/04/0033Ra 2019/04/0034
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Abgrenzung von Vorgängen, d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1StVO 1960 §1 Abs1StVO 1960 §32 Abs3StVO 1960 §36 Abs1StVO 1960 §98 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/04/0028Ra 2019/04/0029Ra 2019/04/0030Ra 2019/04/0031Ra 2019/04/0032Ra 2019/04/0033Ra 2019/04/0034
Rechtssatz: Die Errichtung und Erhaltung einer Verkehrsleitsignal... mehr lesen...
1 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (belangte Behörde) vom 29. Jänner 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der J [...] KG zu verantworten, dass diese die mit Bescheid vom 31. Mai 1994 gewerbebehördlich genehmigte gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart Hotel ohne die hierfür erforderliche Genehmigung geändert und betrieben habe. Die erfolgte Änderung (Aufstellen eines Zeltes sam... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1 idF 2017/I/096GewO 1994 §81 Abs2 idF 2013/I/085GewO 1994 §81 Abs2 Z11 idF 2013/I/085
Rechtssatz: § 81 Abs. 2 Z 11 GewO 1994 nimmt Änderungen von vorübergehender, vier Wochen nicht überschreitender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlic... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis vom 28. November 2018 legte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) der Revisionswerberin als gewerberechtlicher Geschäftsführerin der E GmbH folgende Verwaltungsübertretung zur Last: Das von der E GmbH an näher bezeichnetem Standort betriebene Hotel O sei - jedenfalls zu zwei näher bestimmten Zeitpunkten im August 2018 - nach konsensloser Änderung der Betriebsanlage durch Errichtung einer Freizeitanlage auf drei augenscheinli... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/04/0056 E 22. Mai 2019 RS 3 Stammrechtssatz Für die Annahme eines örtlichen Zusammenhanges mit einer gewerblichen Betriebsanlage ist es nicht erforderlich, dass alle Betriebsliegenschaften unmittelbar aneinandergrenzen. Vielmehr steht eine geringfügige räumliche Trennung - etwa durch ei... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 5. März 2018 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) gegenüber der Revisionswerberin die Einstellung des Getränkeausschankes in einem näher bezeichneten Wettlokal in H. Die belangte Behörde ordnete an, dass der verwendete Getränkekühlschrank sowie der Getränkeautomat stillzulegen seien und die Erfüllungsmeldung über die erfolgte Maßnahme zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes der Behörde bis spätestens 20. Mär... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Villach (belangte Behörde) vom 5. Dezember 2016 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer für das Gewerbe "Fleischer" der N GmbH zu verantworten, dass auf einem bestimmt bezeichneten Grundstück seit April 2016, zumindest aber am 30. Mai 2016, Fahrzeuge von Mitarbeitern der N GmbH abgestellt worden seien, wodurch es zu einer Lärm- und Staubbelästigung komme, und damit eine weite... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/04/0025 B 22. April 2015 RS 1 Stammrechtssatz Bei fehlender räumlicher und zeitlicher Trennung einer Betriebsanlage, die sowohl einem gewerblichen als auch einem nichtgewerblichen Zweck dient, unterliegt die gesamte Betriebsanlage der Genehmigungspflicht nach der GewO 1994 (Hinweis Erkenntnisse vom 10. A... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2
Rechtssatz: Für die Annahme eines örtlichen Zusammenhanges mit einer gewerblichen Betriebsanlage ist es nicht erforderlich, dass alle Betriebsliegenschaften unmittelbar aneinandergrenzen. Vielmehr steht eine geringfügige räumliche Trennung - etwa durch eine Straße - der Annahme der Einheit der Betriebsanlage nicht entgegen, solange die tatsächl... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis vom 16. Juli 2014 legte die Revisionswerberin als zuständige Gewerbebehörde dem Mitbeteiligten zur Last, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese von 1. bis 2. März 2014, von 28. bis 29. Mai 2014 sowie von 31. Mai 2014 bis 1. Juni 2014 ihr Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" in einer bestimmt bezeichneten Veranstaltungshalle, für die keine gewerbebehördliche Genehmigung vorliege, ausgeübt habe, ... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Zur Vorgeschichte wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 2016, Ra 2016/04/0128, (im Folgenden: Vorerkenntnis) verwiesen. 2 Mit dem Vorerkenntnis wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark (Verwaltungsgericht) vom 30. August 2016 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. 3 Mit diesem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §50 Abs1 Z11GewO 1994 §74 Abs1
Rechtssatz: Zur Beantwortung der betriebsanlagenrechtlichen Frage, ob eine Anlage zur regelmäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 74 Abs. 1 GewO 1994 bestimmt ist (und damit der Frage, ob zusätzlich eine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist), ist auf die Anlage selbst abzustellen. Dagegen ist es betriebsan... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs1 idF 2017/I/096
Rechtssatz: Eine gewerbliche Betriebsanlage liegt dann vor, wenn sie in der Absicht errichtet wurde, auf diesem Standort längere Zeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen. Von einer "längeren Zeit" ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Einrichtung, mit der das Gastgewerbe ausgeübt wird, von vornherein auf unbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1
Rechtssatz: Bei einer gewerblichen Betriebsanlage kommt es darauf an, dass sie dazu bestimmt ist, nicht nur vorübergehend, sondern regelmäßig der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen. Danach ist wesentlich, dass die Anlage in der Absicht errichtet wurde, längere Zeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen, was dann nicht der Fall ist,... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1
Rechtssatz: Zum Argument des Revisionswerbers, es komme allein auf seine Absicht an, ist darauf hinzuweisen, dass es zwar entscheidend ist, ob die Anlage "in der Absicht" errichtet wurde, auf diesem Standort längere Zeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen. Diese Absicht ist jedoch von der Gewerbebehörde nach objektiven Anhaltspunkten (etwa vor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §81 Abs2 Z11VwRallg
Rechtssatz: Wann ein solches Ausmaß erreicht wird, bei dem bereits vom Vorliegen einer gewerblichen Betriebsanlage gemäß § 74 Abs. 1 GewO 1994 gesprochen werden muss, kann einerseits mit dem (in den Erläuterungen zu § 74 Abs. 1 GewO 1994 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 96/2017 zum Ausdruck kommen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1
Rechtssatz: Der provisorische Charakter der Einrichtungen zur Ausübung des Gewerbes (Auf- und sodann Abbau für jede Veranstaltung) kann etwa dadurch relativiert werden, dass der in kürzeren Abständen wiederkehrenden Ausübung des Gewerbes eine ständige Geschäftsbeziehung mit einem oder mehreren Unternehmen zugrunde liegt, oder Werbeaktivitäten gesetzt werden, die... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 29. März 2016 stellte die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach (belangte Behörde) über Ansuchen der mitbeteiligten Partei fest, dass es sich bei der Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes in Form eines Hotels (inklusive Restaurant mit Terrasse, Wellnessbereich, Seminarraum und Tiefgarage) um eine gewerbliche Betriebsanlage gemäß § 359b GewO 1994 handle und die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens vorlägen. 2 Mit dem angefochten... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/04/0025 B 22. April 2015 RS 1 Stammrechtssatz Bei fehlender räumlicher und zeitlicher Trennung einer Betriebsanlage, die sowohl einem gewerblichen als auch einem nichtgewerblichen Zweck dient, unterliegt die gesamte Betriebsanlage der Genehmigungspflicht nach der GewO 1994 (Hinweis Erkenntnisse vom 10. A... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17. April 2013 wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der S GmbH zu verantworten, dass dieses Unternehmen in der Zeit von September 2012 bis 20. Febr uar 2013 an einem konkret bezeichneten Standort durch eine näher umschriebene Tätigkeit das Gastgewerbe in einer weiteren Betriebsstätte ausgeübt habe, ohne eine Anzeige nach § 46 Abs. 2 GewO 1994 erstattet zu haben (Spruc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §77 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/04/0025 B 22. April 2015 RS 1 Stammrechtssatz Bei fehlender räumlicher und zeitlicher Trennung einer Betriebsanlage, die sowohl einem gewerblichen als auch einem nichtgewerblichen Zweck dient, unterliegt die gesamte Betriebsanlage der Genehmigungspflicht nach der GewO 1994 (Hinweis Erkenntni... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 11. Oktober 2013 wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der C AG zu verantworten, dass an einem konkret bezeichneten Standort durch eine näher umschriebene Tätigkeit das Gewerbe "Ausschank von nicht alkoholischen Getränken und Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen, wenn der Ausschank oder der Verkauf durch Automaten erfolgt" gemäß § 111 Abs. 2 Z 6 G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2
Rechtssatz: Bei fehlender räumlicher und zeitlicher Trennung einer Betriebsanlage, die sowohl einem gewerblichen als auch einem nichtgewerblichen Zweck dient, unterliegt die gesamte Betriebsanlage der Genehmigungspflicht nach der GewO 1994 (Hinweis Erkenntnisse vom 10. April 1984, 83/04/0295, VwSlg 11399 A/1984, und vom 17. April 1998, 96/04/02... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (belangte Behörde) wurde im Instanzenzug über den Zweitbeschwerdeführer als gewerberechtlichem Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin wegen Übertretung des § 1 Abs. 1 lit. b der Sperrzeitenverordnung 1968, Stmk. LGBl. Nr. 92 iVm § 113 GewO 1994 gemäß § 368 GewO 1994 eine Verwaltungsstrafe von EUR 200,00, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt, da am 8. Dezem... mehr lesen...
Index: L71076 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Steiermark50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §113 Abs5;GewO 1994 §113;GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §368;GewO 1994 §74 Abs1;SperrV Stmk 1998 §1;
Rechtssatz: Bei den durch den Landeshauptmann mit Verordnung (§ 113 Abs. 1 und 2 GewO 1994) und der Gemeinde mit Bescheid (§ 113 Abs. 3 bis 5 GewO 1994) festzusetzenden Sperrz... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein erteilte mit Bescheid vom 20. August 2003 der mitbeteiligten Partei gemäß § 77 Abs. 1 GewO 1994 die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Zwischenlagerung und Aufbereitung vorsortierter mineralischer Baurestmassen im Bereich eines näher genannten Grundstückes unter Vorschreibung von Nebenstimmungen nach Maßgabe des Einreichprojektes. Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 12. Jänner 2004 wurde - sowei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs1;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Ein der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnendes Zufahren zur Betriebsanlage bzw. Wegfahren von dieser kann nicht schon darin erblickt werden, dass die Betriebsfahrzeuge von der Bundesstraße in den Lweg abzweigen (und umgekehrt) und an den unmittelbar am Zufahrtsweg befindlichen Häusern der Beschwerdeführer vorbei die ca. einen halb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. November 2005 wurde im Instanzenzug der Erstbeschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Verlängerung der Betriebszeiten des Baumarktes und für die Abänderung der Betriebsanlage durch die Aufstellung und den Betrieb eines Flüssiggas-Flaschenlagers sowie der Zweitbeschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Abänderung der Betriebsanlage durch den Betrieb eines Transportgewe... mehr lesen...