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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs1;Rechtssatz
Ein der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnendes Zufahren zur Betriebsanlage bzw. Wegfahren von dieser kann nicht schon darin erblickt werden, dass die Betriebsfahrzeuge von der Bundesstraße in den Lweg abzweigen (und umgekehrt) und an den unmittelbar am Zufahrtsweg befindlichen Häusern der Beschwerdeführer vorbei die ca. einen halben Kilometer lange Gemeindestraße zur und von der Betriebsanlage der Mitbeteiligten befahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004040039.X02Im RIS seit
28.07.2008Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008