RS Vwgh 2008/6/25 2004/04/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2008
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs1;
GewO 1994 §77 Abs1;

Rechtssatz

Ein der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnendes Zufahren zur Betriebsanlage bzw. Wegfahren von dieser kann nicht schon darin erblickt werden, dass die Betriebsfahrzeuge von der Bundesstraße in den Lweg abzweigen (und umgekehrt) und an den unmittelbar am Zufahrtsweg befindlichen Häusern der Beschwerdeführer vorbei die ca. einen halben Kilometer lange Gemeindestraße zur und von der Betriebsanlage der Mitbeteiligten befahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004040039.X02

Im RIS seit

28.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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