Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Die Eignung einer örtlich gebundenen Einrichtung, die Nachbarn zu belästigen, kann in Vorgängen liegen, die sich zwar außerhalb, aber im engeren örtlichen Bereich einer Betriebsanlage abspielen; dies, obwohl eine Auflage iSd § 77 Abs 1 und § 79 GewO 1973 nur g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs3 idF 1988/399;GewO 1973 §75;
Rechtssatz: Dadurch, daß das wesentlich zum Betriebsgeschehen in einer Betriebsanlage gehörende Zufahren zu dieser und das betreffende Wegfahren von dieser - nicht jedoch das bloße Vorbeifahren auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr - dem einer Betriebsanlage zugehörigen Geschehen zuzurechnen ist (nach § 74 Abs 3... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 14. Oktober 1991 wurde der mitbeteiligten Partei die Erweiterung ihrer Betriebsanlage für die fabriksmäßige Erzeugung von Profilen aus Eisen und Metall sowie für die fabriksmäßige Erzeugung von Zieh-, Preß- und Stanzartikeln auf Gst. Nr. 2071/1, KG G, durch Errichtung einer weiteren Produktionsanlage auf Gst. Nr. 2110/1, KG G, gemäß § 81, § 77, § 74 Abs. 2 und § 359 Abs. 1 GewO 1973 und gemäß § 27 Abs. 3 des Arbeitnehmerschutzgesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;StVO 1960 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0281 3 Stammrechtssatz Zwischen gewerblichen Betriebsanlagen in Sinne des § 74 Abs 1 GewO 1973 und Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO ist zu unterscheiden. Da der Ausgangspunkt einer Eignung zur Belästigung von Nachbarn e... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den an die Drittbeschwerdeführerin gerichteten - in Kopie angeschlossenen - Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 8. Jänner 1993, mit dem über eine Berufung der Genannten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 25. Juni 1992 wie folgt abgesprochen wurde: "Gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 24 VStG wird der Spruch: des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe bestätigt, als dieser folgen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §74 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Straferkenntnis hat nur im Umfang des § 44a VStG normative Wirkung. Danach enthält aber der
Spruch: in Ansehung der gemäß § 44a Z 1 VStG als erwiesen angenommenen Tat eine Feststellung über die nach Annahme der Behörde - in ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. April 1991 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der mitbeteiligten Partei dieses Beschwerdeverfahrens gemäß den §§ 74 und 77 GewO 1973 und der Mineralöllagerverordnung, BGBl. Nr. 49/1930, die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer näher umschriebenen Tankstelle in L unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen. In der Begründung: dieses Bescheides hielt der Landeshauptmann unter Bezugnahme auf die eingeholten technischen und medi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 25. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es in ihrer Eigenschaft als gewerberechtliche Geschäftsführerin und somit gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der X-Gesellschaft mbH in L, zu verantworten, daß die obgenannte Firma in L, Y-Straße Nr. 31, seit 23. November 1989 eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage, nämlich das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar, ohne... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;StVO 1960 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0281 3 Stammrechtssatz Zwischen gewerblichen Betriebsanlagen in Sinne des § 74 Abs 1 GewO 1973 und Straßen mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO ist zu unterscheiden. Da der Ausgangspunkt einer Eignung zur Belästigung von Nachbarn e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2 Z1 bis Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0004 E 19. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs 1 GewO ist immer schon dann gegeben, wenn die im § 74 Abs 2 GewO genannten Auswirkungen nicht auszuschließen sind, und zwar selbst dann, wenn es sich um Auswirkungen ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der "X-Gesellschaft m.b.H." zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 23. Juni 1989 bis 30. Juni 1989 (Datum der Gendarmerieanzeige) auf dem Grundstück 142, KG. A, Gemeinde F, eine Schottergrube, deren Betrieb durch die Verwendung eines Baggers und von Lastkraftwagen geeignet... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0261 2 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Frage der Regelmäßigkeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit in bezug auf eine Betriebsanlage ist jedenfalls auch auf deren Artbestimmung und Zweckbestimmung Bedacht zu nehmen, wobei auch für die Annahme einer örtlich gebundenen Einrichtung i... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0047 E 14. November 1989 VwSlg 13064 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Entsprechend der Anordnung des § 77 Abs 1 zweiter Satz GewO hat die Gewerbebehörde in Ansehung der konkreten vom Antrag erfassten Betriebsanlage, und zwar bezogen auf den in Betracht kommenden Standort, zu prüfen, ob sich aus einer Rechtsvorschri... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §84 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ein Schotterabbau zur Versorgung eines Straßenbaus ist jedenfalls keine Baustelle im Sinne des Ausführens gewerblicher Arbeiten außerhalb der Betriebsanlage; der Betrieb der Schottergrube ist vielmehr selbst und für sich als gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs 1 GewO 1973 anzusehen, wenn alle gese... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Auch bewegliche Einrichtungen, die nach der Absicht des Gewerbetreibenden für längere Zeit in einem bestimmten Standort der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dienen sollen, sind als örtlich gebundene Einrichtungen anzusehen (Hinweis E 21.5.1985, 85/04/0026, VwSlg 1177 A/1985). Der Schotterabbau in einer konkreten Schottergrube - s... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs4;GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Zum Wesen einer gewerblichen Betriebsanlage iSd § 74 GewO 1973 gehört ua, daß diese der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist. Diese Regelung steht im systematischen Zusammenhang mit § 1 Abs 4 GewO 1973, wonach auch eine einmalige Handlung als regelmäßige Tätigkeit gilt, wenn nach de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 9. August 1990 wurde dem "Ansuchen der D OHG (nunmehr D Ges.m.b.H)" vom 9. September 1981 um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der für den Rohproduktenhandel genehmigten Betriebsanlage durch Erweiterung der Lagerfläche im Standort L, F-Straße 283, auf den Grundstücken Nr. .83 und 826 der KG K gemäß der §§ 77 Abs. 1 zweiter Satz und 333 GewO 1973 nicht stattgegeben. Eine dagegen erhobene Beru... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreich50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;ROG OÖ 1972 §18 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0261 4 Stammrechtssatz Mangels einer eigenständigen Definition des Begriffes " Anlage " im OÖ Raumordnungsgesetz ist davon auszugehen, daß unter einer " Anlage " im Sinne des § 18 Abs 5 OÖ ROG unabhä... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. Oktober 1991 wurde im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß das Ansuchen um die Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Automarktes mit Verkaufspavillon und Aufbereitungsraum sowie eines Waschplatzes auf den Grundstücken Nr. 525/1 und 525/2 KG K im Standort nächst W-Straße 446 gemäß § 77 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1973, in der Fassung der Gewerbere... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreich50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;ROG OÖ 1972 §18 Abs3 Z1;ROG OÖ 1972 §18 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/04/0217 5 Stammrechtssatz Unter einer " Anlage " iSd § 18 Abs 5 OÖ ROG ist unabhängig von der Frage einer Genehmigungspflicht nach den Bestimmunge... mehr lesen...
Am 11. April 1990 suchte die Beschwerdeführerin um Bewilligung für den Erwerb und Betrieb einer mobilen Sortieranlage gemäß § 14 des Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung an. Obwohl über entsprechendes Ansuchen mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom (23.) November 1990 die mobile Betriebsanlage (Sortieranlage) der Beschwerdeführerin gemäß § 14 Abs. 1 des Sonderabfallgesetzes als Probebetrieb für die Dauer von... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;SAG §14 idF 1983/186;
Rechtssatz: Eine mobile Sortieranlage, die nicht nur an bestimmte Plätze gebracht werden soll, um dort die vor Ort anfallenden Abfälle zu sortieren, sondern zu der am Aufstellungsort im Bereich der gewerblichen Betriebsanlagen des Antragstellers von anderen Standorten Abfälle verbracht werden sollen, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg, datiert vom 15. November 1990, wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Mitglied des Vorstandes und in dieser Eigenschaft als ein gem. § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa. Y-AG zu verantworten, daß die von dieser Firma als Eigentümer der Liegenschaft GP. Nr. 1218/1, 1218/9, 1218/10, 1218/11 und 1216, EZ 455, KG A, mit dem Standort X-Str. 19, ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. November 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe vom 13. September 1989 bis 8. Mai 1990 im Rahmen seiner Mietwagen- und Taxigewerbe im Standort T, N-Straße 9, einen Ein- sowie Abstellplatz für Kraftfahrzeuge betrieben, indem er die dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuge (zwei Omnibusse, drei PKW und einen Kombi) dort ein- und abgestellt habe, ohne für diese gewerbliche Betriebsan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §74 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine stabile Einrichtung eines Einstellplatzes und Abstellplatzes auf dem Kraftfahrzeuge für ein Mietwagengewerbe und Taxigewerbe eingestellt und abgestellt werden, ist eine "örtlich gebundene Einrichtung" iSd § 74 Abs 1 GewO 1973, auch wenn sie sich im Bereich eines Einfamilienhauses bef... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2 Z1 bis Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):E 28.4.1992, 91/04/0331 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0004 E 19. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs 1 GewO ist immer schon dann gegeben, wenn die i... mehr lesen...
Mit dem auf Grund der Berufungen der Beschwerdeführer im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. September 1991 - erlassen als Ersatzbescheid nach erfolgter Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 19. März 1990 durch das hg. Erkenntnis vom 27. November 1990, Zl. 90/04/0186 - wurde auf Antrag der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die den Gegenstand dieses Verwaltungsverfahrens bildende gewerb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;GewO 1973 §74 Abs1 Z1;GewO 1973 §74 Abs1 Z2;GewO 1973 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0046 E 2. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes daraufhin, ob eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn (§ 77 Abs 1 GewO iVm § 74 Abs 2 Z 1 GewO) vorliegt, handelt es sich, ebenso wie bei der Beurteil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juli 1991 wurde in Stattgebung des Verlangens der Beschwerdeführerin vom 30. Jänner 1991 auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 73 AVG das Ansuchen der Beschwerdeführerin um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Ablagerung von Bauschutt, Bodenaushub, Sand- und Schottermaterialien von Regensinkkästen sowie von Räumungsarbeiten bei Kanalisationsanlagen sowie... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Für die Regelmäßigkeit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit in einer Betriebsanlage ist jedenfalls auch deren Art und Zweckbestimmung von Bedeutung. Eine örtlich gebundene Einrichtung iSd § 74 Abs 1 GewO 1973 erfordert nicht unbedingt eine eigene Baulichkeit (Hinweis E 24.4.1990, 89/04/0217; hier: Ablagerungsstätte als Betriebsan... mehr lesen...