Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 12. März 2004 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung und den nachfolgenden Betrieb einer näher beschriebenen Betriebsanlage durch Errichtung einer öffentlichen Tankstelle, einer Getreide- und Baustofflagerhalle sowie einer Verkürzung des Anschlussgleises einer Lokalbahn unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagenerteilt; die v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung und den nachfolgenden Betrieb einer näher beschriebenen Betriebsanlage durch Errichtung ei... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Februar 2002 beantragte der Erstmitbeteiligte die baubehördliche Bewilligung für den Um- und Zubau zu dem auf den Grundstücken Nr. 1077/6 und 1077/9 der KG A stehenden Gebäude zum Zwecke der Führung einer Frühstückspension. Nach dem geltenden Flächenwidmungsplan der mitbeteiligten Gemeinde liegen die Baugrundstücke im erweiterten Wohngebiet. Nach den (in der Folge modifizierten) Bauplänen ergeben sich durch den geplanten Neubau im Bereich der süd- bzw. nordöst... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;GewO 1994;ROG Slbg 1998 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. dazu die in Hauer, Salzburger Baurecht3, Seite 325, ange... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer angelastet, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. GmbH zu verantworten, dass in der Nacht vom 5. Juli 2002 auf 6. Juli 2002 in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 2.30 Uhr in einem näher bezeichneten Tanzlokal eine sogenannte "Schaumparty" durchgeführt worden sei, die beim Bürgermeister nicht angemeldet gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 12 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1 l... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;B-VG Art15 Abs1;GewO 1994;VeranstaltungsG Tir 1982 §1 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §12 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §2 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §31 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1992, VfSlg 12996/1992, kann ... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;B-VG Art15 Abs1;GewO 1994;VeranstaltungsG Tir 1982 §1 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §12 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §17 Abs1 lita;VeranstaltungsG Tir 1982 §2 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §31 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 1982 nimmt Verans... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2001, Zl. 98/03/0324, verwiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Jänner 1998 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; mit dem genannten Bescheid war der Antrag des Beschwerdeführers vom 25. Feber 1997 auf Ausstellung eines Duplikates des Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinien... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §4 Abs3 idF 1994/1028;BetriebsO 1994 §6 idF 1994/1028;FSG 1997 §15;GelVerkG 1996;GewO 1994;KFG 1967 §41 Abs4;
Rechtssatz: Weder im Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 noch in der Gewerbeordnung 1994 oder in den Bestimmungen der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkeh... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. Mai 2000 beantragte die mitbeteiligte Partei die gewerberechtliche sowie die baurechtliche Bewilligung für die "Errichtung und den Betrieb einer Fleisch- und Wurstproduktion mit Detailverkaufsbereich und diversen Nebenanlagen" auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück Nr. 268/1 KG Z, welches nach dem geltenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde Z im "Bauland - Gewerbegebiet" liegt. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Grundstück Nr. 275/1, w... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;GewO 1994;ROG Slbg 1998 §17 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/06/0193 E 27. November 2003 RS 3
(hier nur erster Satz; hier betreffend das Slbg. ROG 1998) ... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;GewO 1994;ROG Slbg 1998 §17 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die in den vom Nachbarn im Baubewillligungsverfahren bekämpften Bescheiden wiedergegebenen, im Betriebsanlage... mehr lesen...
Mit Antrag vom 25. Juli 1998 begehrte der Erstmitbeteiligte vom Bürgermeister der mitbeteiligten Stadt D die Erteilung der Baubewilligung für den Zu- und Umbau eines bestehenden Geschäftshauses (Lebensmittelmarktes) auf einem näher bezeichneten (in der B-Straße 19, an der Ecke zur K-Gasse gelegenen) Grundstück in D und schloss diesem Antrag Pläne sowie weitere Projektsunterlagen an. Gegen dieses Vorhaben erhoben Nachbarn, darunter auch die Beschwerdeführer als Eigentümer von zwei... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;BauRallg;GewO 1994;RPG Vlbg 1996 §14 Abs4 idF 1999/043;
Rechtssatz: Die im gewerberechtlichen Verfahren eingeholten Gutachten können grundsätzlich auch im Bauverfahren verwendet werden, wenn dabei die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für Baubehör... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 23. Mai 2002 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Grünschnittkompostieranlage und einer Altholzaufbereitungsanlage im näher bezeichneten Standort erteilt. Gegen diesen Bescheid haben die Antragsteller Berufung erhoben. Der Landeshauptmann von Tirol hat mit Bescheid vom 10. Juni 2003 die Berufungen gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Bewilligung zur Aufstellung von zwei Hinweisschildern für das Haus "A.", Hotel-Pension-Restaurant, 1. auf der Weißpriacher-Landesstraße L 224 und 2. auf der Zufahrtsstraße von dieser Straße nach Bruckdorf gemäß § 84 Abs. 3 StVO 1960 abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihren Bescheid, nach Hinweis auf die von der Behörde erster Instanz durchgeführte mündlich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1994;StVO 1960 §82 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer Ankündigung im Sinne des § 82 Abs. 2 StVO ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. März 1990, Zl. 89/03/0212, VwSlg. 13135 A/1990, sowie die weitere darin angeführte Vorjudikatur) der Hinwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage an einem näher bezeichneten Standort durch Errichtung und Betrieb eines Abstellplatzes für Betriebsfahrzeuge nach Maßgabe der Projektsunterlagen sowie der (ergänzten) Betriebsbeschreibung unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, zur hg. Zl. 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - gewerbliche Betriebsanlage - Ebenso wie im (die selben Beschwerdeführer) betreffenden Beschluss vom 6. Dezember 1999, Zl. AW 99/04/0058, gehen die Antragsteller (wiederum) selbst davon aus, dass die angesprochene Gesundheitsgefährdung mit einem gesetzwidrigen konsenslosen Betrieb der in Rede stehen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in Ausübung seines freien Gastgewerbes am Standort G, L-Platz, Marktstand 58 a-d, zu verantworten, dass sein Marktstand am 11. August 2000 bis zumindest 23.50 Uhr, vom 12. August 2000, 23.00 Uhr, bis 13. August 2000, 00.30 Uhr, am 19. August 2000 bis zumindest 23.45 Uhr und vom 19. August 2000, 23.00 Uhr, bis 20.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §286 Abs2;GewO 1994 §368 Z14;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer rügt zu Recht, es sei ihm das Offenhalten des Marktstandes am 19. August 2000 bis 23.45 Uhr als eine Übertretung und das Offenhalten des Marktstandes am 19. August 2000 von 23.00 Uhr bis 20. August 2000, 01.00 Uhr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §286 Abs2;GewO 1994 §368 Z14;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Gewerbeinhabers, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit im Falle seiner Abwesenheit die Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Ob er persönlich von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit ist, hängt daher davon ab, ob er darzutun vermag, je... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in Ausübung seines freien Gastgewerbes am Standort G, L-Platz, Marktstand 58 a-d, zu verantworten, dass sein Marktstand am 11. August 2000 bis zumindest 23.50 Uhr, vom 12. August 2000, 23.00 Uhr, bis 13. August 2000, 00.30 Uhr, am 19. August 2000 bis zumindest 23.45 Uhr und vom 19. August 2000, 23.00 Uhr, bis 20.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §286 Abs2;GewO 1994 §368 Z14;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer rügt zu Recht, es sei ihm das Offenhalten des Marktstandes am 19. August 2000 bis 23.45 Uhr als eine Übertretung und das Offenhalten des Marktstandes am 19. August 2000 von 23.00 Uhr bis 20. August 2000, 01.00 Uhr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §286 Abs2;GewO 1994 §368 Z14;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Gewerbeinhabers, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit im Falle seiner Abwesenheit die Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Ob er persönlich von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit ist, hängt daher davon ab, ob er darzutun vermag, je... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 368 Z 1.18 in Verbindung mit § 93 GewO 1994 dahingehend schuldig erkannt, er habe zumindest von 27. Februar bis 18. September 1998 an einem näher bezeichneten Standort das Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf Maurermeistertätigkeiten, ausgeübt, in dem er in Vertretung der näher beze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368 Z1.18;GewO 1994 §93;VStG §31;
Rechtssatz: Ein Verstoss gegen § 93 GewO 1994 (Anzeige über die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung) stellt ein Unterlassungsdelikt dar, und diese Unterlassung ist erst mit Erstattung der unterlassenen Anzeige (hier: über die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung) beendet (vgl auch die bei Grabler-Stolzlechner-Wend... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127 Z4;GewO 1994 §127 Z9;GewO 1994 §202 Abs4;GewO 1994 §211;GewO 1994 §368 Z1.18;GewO 1994 §93;
Rechtssatz: Dass der Beschwerdeführer (nach seinen Behauptungen) berechtigt sei, eine näher bezeichnete Standesbezeichnung zu führen, vermag dem Beschwerdeführer von dem vorliegend erhobenen Vorwurf, dass er die Anzeige gemäß § 93 GewO 1994 über die Wiederaufnahme der Gewerbe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 368 Z 1.18 in Verbindung mit § 93 GewO 1994 dahingehend schuldig erkannt, er habe zumindest von 27. Februar bis 18. September 1998 an einem näher bezeichneten Standort das Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf Maurermeistertätigkeiten, ausgeübt, in dem er in Vertretung der näher beze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368 Z1.18;GewO 1994 §93;VStG §31;
Rechtssatz: Ein Verstoss gegen § 93 GewO 1994 (Anzeige über die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung) stellt ein Unterlassungsdelikt dar, und diese Unterlassung ist erst mit Erstattung der unterlassenen Anzeige (hier: über die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung) beendet (vgl auch die bei Grabler-Stolzlechner-Wend... mehr lesen...