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L70707 Theater Veranstaltung TirolNorm
B-VG Art10 Abs1 Z8;Rechtssatz
Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 1982 nimmt Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben stattfinden, keineswegs von seinem Geltungsbereich aus. Vielmehr sind gemäß § 17 Abs. 1 lit. a dieses Gesetzes in der Stammfassung LGBl. Nr. 59/1982 Räume von Gastgewerbebetrieben, wenn für die Veranstaltung nach ihrer Art keine über den Rahmen des regelmäßigen Gastgewerbebetriebes hinausgehenden bau-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorkehrungen erforderlich sind, ausdrücklich als geeignete Betriebsanlagen für Veranstaltungen anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003050105.X02Im RIS seit
23.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008