RS Vwgh 2003/1/23 AW 2003/04/0002

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - gewerbliche Betriebsanlage - Ebenso wie im (die selben Beschwerdeführer) betreffenden Beschluss vom 6. Dezember 1999, Zl. AW 99/04/0058, gehen die Antragsteller (wiederum) selbst davon aus, dass die angesprochene Gesundheitsgefährdung mit einem gesetzwidrigen konsenslosen Betrieb der in Rede stehenden Betriebsanlage verbunden wäre. Wie bereits im vorzitierten Beschluss näher ausgeführt, hätte auch dann, wenn die mit dem angefochtenen Bescheid verbundenen Auflagen von der mitbeteiligten Partei gar nicht erfüllt werden könnten, nicht etwa zur Folge, dass von der mit dem angefochtenen Bescheid erteilten Bewilligung ohne Einhaltung der Auflagen Gebrauch gemacht werden dürfte. Aus den gleichen Gründen wie im zitierten Beschluss vom 6. Dezember 1999 konnte daher dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003040002.A01

Im RIS seit

06.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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