Index: L71077 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Tirol40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs5;GewO 1973 §368 Z17;SperrV Tir 1975 §3 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der gemäß § 198 Abs 5 GewO 1973 von der Gemeinde im Einzelfall vorgeschriebenen späteren Aufsperrstunde oder früheren Sperrstunde ist nach der allgemeinen Strafbestimmung des § 368 Z 17 GewO 1973 zu a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1993, Zl. 92/04/0124, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehobenen Bescheid vom 14. April 1992 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Inhaber der Gastgewerbeberechtigung in den Betriebsräumen seines Lokales "Y" in X, S-Straße 3, am 17. Juni 1990 nach Eintritt der Sperrstunde um 6.00 Uhr mindestens 4 Gä... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0224 1 Stammrechtssatz Ein Nichteinhalten des § 198 Abs 2 GewO 1973 liegt bereits dann vor, wenn den Gästen lediglich ein weiteres Verweilen gestattet wird, und es ist zur Erfüllung des Tatbestandes des Nichteinhaltens dieser Bestimmung nicht erforderlich, daß das Gestatten des weitere... mehr lesen...
Index: L71074 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Oberösterreich50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11;SperrV OÖ 1957 §1 Abs1 litf;SperrV OÖ 1957 §3 Abs1 litc;
Rechtssatz: Auch Räumlichkeiten außerhalb des Schankbereiches (hier im Erdgeschoß im Foyerbereich) zählen zu jenen Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen, in denen der Gewerbetreibende nach § 198 Abs 2 GewO 1973 ... mehr lesen...
Index: L71074 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11;SperrV OÖ 1957 §1 Abs1 litf;SperrV OÖ 1957 §3 Abs1 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Zeitausmaß der Überschreitung der Sperrstunde sowie das Motiv, aus dem den Gästen das weitere Verweilen in der Betriebsanlage gestattet wurde, sind nicht Tatbestandselemente d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Gastgewerbetreibender die Betriebsräume seines Lokales "X" in B, am 17. Juni 1990 in der Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr offengehalten und somit die auf 06.00 Uhr festgesetzte Sperrstunde um 2 Stunden überschritten. In diesem Zeitraum hätten sich noch ca. 10 Gäste im Lokal befunden. Der Beschwerdeführer habe folglich diesen Personen entgegen de... mehr lesen...
Index: L71074 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11;SperrV OÖ 1957 §1 Abs1;VStG §44a Z2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 28.1.1993 92/04/0129 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/04/0201 1 Stammrechtssatz § 368 Z 11 iVm § 198 Abs2 GewO 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Dezember 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der zur Ausübung des Kleinhandels berechtigten A. GesmbH im Sinne des § 370 Abs. 2 GewO 1973 zu verantworten, daß diese Gesellschaft am Samstag, dem 26. November 1988 örtlich näher umschriebene Verkaufsstellen jeweils um 14.30 Uhr, 15.00 Uhr bzw. 14.20 Uhr, somit nach 13.00 Uhr, nicht geschlossen ... mehr lesen...
Index: L70109 Betriebszeiten Ladenschluß Öffnungszeiten Wien40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;GewO 1973 §368 Z17;GewO 1973 §368;GewO 1973 §376 Z39;LSchlG §9;LSchlGNov 1988 Art2 Z1;LSchlV Wr 1965 §2;LSchlV Wr 1965 §20;LSchlV Wr Dezember 1988;ÖffnungszeitenG §9;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0378 E 4. Februar 1993 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses vom 14. November 1990 - schuldig erkannt, er habe, wie von einem Organ des Marktamtes festgestellt worden sei, am Mittwoch, dem 19. September 1990, um 7.10 Uhr mit seinem Pkw, pol.-Kennzeichen K nnn.nnn, im Marktgebiet ohne Zuweisung einen Marktstandplatz belegt. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. März 1992 wurden der Beschwerdeführerin die Konzessionen für das Gewerbe der Immobilienmakler (§ 259 GewO 1973) und der Immobilienverwaltung (§ 263 GewO 1973), beide im Standort W, S-Gasse 50/1/A, gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1973 i.V.m. § 89 Abs. 1 GewO 1973 entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei mit Bescheiden "des Amtes der Wiener Landesregierung" vom... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1991, Zl. 91/04/0208, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Juni 1991 ergangenen Bescheid vom 2. März 1992 erkannte der Landeshauptmann von Wien den Beschwerdeführer schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 der D-Gesellschaft m.b.H. zu verantw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1990 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses vom 1. Oktober 1990 - schuldig erkannt, er habe, wie von einem Organ des Marktamtes festgestellt worden sei, am 7. April 1990 mit seinem Pkw, Kennzeichen K nnn.nnn, im Marktgebiet ohne Zuweisung einen Marktstandplatz belegt. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 30 Abs. 1 der Markt... mehr lesen...
Rechtssatz: Einen Marktplatz BEZIEHEN kann iSd § 30 Z 1 Villacher Marktordnung nur bedeuten, sich in der Absicht, eine Markttätigkeit zu entfalten, auf dieser Fläche niederzulassen; BENÜTZEN kann nur heißen, auf dieser Fläche die Markttätigkeit auszuüben. Das Abstellen eines Pkw (bzw das Abgestelltlassen) ist kein Benützen bzw Beziehen iSd § 30 Z1 Villacher Marktordnung. Im RIS seit 20.10.1992 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §201;GewO 1973 §368 Z13 idF 1988/399;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der dem Besch (Gewerbetreibenden) zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 13 GewO 1973 ist rechtlich bedeutungslos, daß dem Gewerbetreibenden die privatrechtliche Verfügungsgewalt (als Mieter) über die genehmigungslos hinzugenommenen Betriebsflächen zusteht. Europ... mehr lesen...
Index: L71062 Marktordnungen Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §331;GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399;MO Villach 1979 §30 Z1;MO Villach 1979 §4 Abs1;MO Villach 1979 §4 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 30 Z 1 Villacher Marktordnung ist unter Bedachtnahme auf § 4 Abs 1 und Abs 3 legcit im
Spruch: des Straferkenntnisses durch die Angabe der Uhrzeit zu ... mehr lesen...
Index: L71062 Marktordnungen Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §331;GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399;MO Villach 1979 §10;MO Villach 1979 §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 91/04/0034 1 Stammrechtssatz Einen Marktplatz BEZIEHEN kann iSd § 30 Z 1 Villacher Marktordnung nur bedeuten, sich in der Absicht, eine Markttätigkeit zu entfalten, auf dieser Fläche niederzulassen; BENÜTZEN kan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;GewO 1973 §368 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §39 Abs5;GewO 1973 §89 Abs1;VStG §5;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 366 Abs 1 Z 2 und § 368 Z 1 iVm § 39 Abs 5 GewO 1973 genügt bloß fahrlässiges Verhalten. Die Fahrlässigkeit steht der Annahme des Fortfalls der Zuverlässigkeit gem § 89 Abs 1 GewO 1... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 5. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-AG zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 23. August 1990 bei Betrieb ihrer gewerblichen Betriebsanlage in W, G-Straße 98, I) Auflagen von Bescheiden gemäß § 79 GewO 1973 nicht eingehalten hat, als folgende Mängel bestanden: 1) Im Kellerlager war unter dem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1859 §131 Abs1;GewO 1859 §132;GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §368 Z17;GewO 1973 §376 Z39;MRK Art5;MRK Art6;MRK Art64;VwRallg;
Rechtssatz: Bereits die Gewerbeordnung 1859 sah im § 131 Abs 1 eine Blankettstrafnorm (arg: § 132: Mit Geld oder Arrest sind insbesondere zu strafen: ...) vor, wobei die einzelne Auflage, gegründet auf g... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 10. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 25. Juli 1990 um 10.00 Uhr in ihrem Gastgewerbebetrieb in G Nr. 53, in dem sie zum Ausschank von alkoholischen Getränken berechtigt sei, nicht an geeigneter Stelle der Betriebsräume einen Anschlag angebracht, auf dem deutlich lesbar auf das Verbot des Genusses von gebrannten geistigen Getränken durch Jugendliche hingewiesen werde, obwohl gemäß § 18 Abs. 1 des NÖ... mehr lesen...
Index: L46003 Jugendförderung Jugendschutz Niederösterreich50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §197 Abs3;GewO 1973 §368 Z17;JugendG NÖ 1983 §18 Abs1;JugendG NÖ 1983 §18 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992040071.X01 Im RIS seit 02.07.1992 mehr lesen...
An die Beschwerdeführerin erging das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 9. Oktober 1989, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben in Ihren Gastgewerbebetrieben in der Betriebsart Altenpflegeheim 1.) im Standort G, R-Straße 45, zumindest am 16. Februar 1989 im 1. Stock 2 Zimmer, 1 WC und 1 Badezimmer und im Keller ein weiteres Krankenzimmer und 2.) im Standort G, S-Gasse 1, zumindest am 16. Februar 1989 4 Zimmer im 1. Stock und 1 Zimmer im Keller ohne Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 Z13;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 368 Z 13 GewO 1973 muß um das Erfordernis des § 44a lit a VStG zu erfüllen, auch jene Tatbestände enthalten, die eine Beurteilung dahin zulassen, ob in hinzugenommenen Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen "das Gastgewerbe" ausgeübt wurde. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 3. Oktober 1990 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter anderem für schuldig befunden, sie habe es als verantwortlicher Beauftragter der zur Vertretung nach außen Berufenen namentlich angeführten Arbeitgeberin zu verantworten, daß in einem örtlich beschriebenen Betrieb: A. am 26. Jänner 1990 Auflagen rechtskräftiger Bescheide über die Genehmigung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;GewO 1859 §25;GewO 1859 §26;GewO 1859 §30;GewO 1859 §39;GewO 1859 §74;GewO 1973 §359 Abs1;GewO 1973 §368 Z17;GewO 1973 §370 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ist der
Begründung: eines gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheides iVm Vorschreibunge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 3. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer gegenüber wie folgt abgesprochen: "Die H-Gesellschaft m.b.H. hat statt des vorher genehmigten und betriebenen Gastgartens ihres Gastgewerbebetriebes in G, N-Straße 24, einen Wintergarten am 11.1.1988 errichtet und betreibt diesen Wintergarten seither, obwohl die nach § 201 GewO 1973 erforderliche Genehmigung der Hinzunahme nicht erlangt wurde. Die Ausübung des Gastgewerbes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §368 Z13;VStG §44 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/10 90/04/0157 2 Stammrechtssatz Im
Spruch: des Bescheides wird der Zeitraum der Tatbegehung mit "1.8.1988 bis heute" umschrieben. Damit wird eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß die Tatzeit mit 1.8.1988 beginnt und mit dem Zeitpunkt der Schöpfung des Straferkennt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;GewO 1973 §368 Z13;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/10 90/04/0157 1 Stammrechtssatz Widersprüche zwischen dem
Spruch: einer in einer Verwaltungsstrafsache ergangenen Berufungsentscheidung und ihrer
Begründung: (zB über konkrete Tatumstände wie Tatort oder Tatzeit) ziehen die inhaltliche R... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als gewerbebehördlich genehmigte Geschäftsführerin der F-GmbH dafür verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft am 12. Mai 1990 um 2 Uhr ihren Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart eines Espressos mit der Beschränkung des Betriebes des Gewerbes bis 24 Uhr in W, K-Gasse 10, 1.) nicht geschlossen gehalten habe und 2.) zur obgenannten Zeit vier ... mehr lesen...