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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine Nachsichtserteilung sprechen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1996, Zl. 95/04/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000040079.X02Im RIS seit
08.06.2001