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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/04/0201 E 16. Dezember 1998 RS 2Stammrechtssatz
Hinsichtlich des Vorliegens der Nachsichtsvoraussetzungen bedarf es einer entsprechenden Mitwirkung des Nachsichtswerbers; es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine solche Nachsichtserteilung sprechen (Hinweis E 30.7.1996, 95/04/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040108.X02Im RIS seit
20.01.2003