1 Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 meldete die R B GmbH (Mitbeteiligte) bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Neunkirchen das Baumeistergewerbe an. Mit Bescheid vom 2. Juni 2020 stellte die BH Neunkirchen fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Baumeistergewerbes durch die Mitbeteiligte vorlägen, und genehmigte die Bestellung des A S zum gewerberechtlichen Geschäftsführer. 2 Mit Bescheid vom 29. Oktober 2020 erklärte die Landeshauptfrau von Niederöst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §91 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Die Wortfolge "maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte" findet sich neben dem § 13 Abs. 7 GewO 1994 auch noch in weiteren vergleichbaren Regelungen wie etwa in § 13 Abs. 5 oder in § 91 Abs. 2 GewO 1994. Anhaltspunkte dafür, dass diesen Bestimmungen jeweils ein unters... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. April 2008 hat der Landeshauptmann von Oberösterreich der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Maler und Anstreicher" an einem bestimmt bezeichneten Standort gemäß §§ 91, 87 Abs. 1 Z. 2, 13 Abs. 3 und Abs. 5 Gewerbeordnung 1994 (GewO) entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass mit dem am 15. Dezember 2006 bekannt gemachten Gerichtsbeschluss vom 22. November 2006 über das Vermögen der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen des Entziehungsgrundes gemäß § 13 Abs. 5 GewO ist allein die Tatsache , dass der natürlichen Person ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte eines Rechtsträgers zusteht oder zugestanden ist, auf den ein Ausschlussgrund gemäß § 13 Abs. 3 leg. cit. zutrifft. Ob diese natürliche Person a... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Weder aus der kurzen Dauer der Tätigkeit als Geschäftsführer noch aus der Nicht-Beteiligung an der Bestellung des Steuerberaters, der den Konkursantrag gestellt hat, kann ohne weiteres auf einen mangelnden tatsächlichen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb geschlossen werden. Entscheidend ist nämlich n... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes Baumeister gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 11. September 2003 sei der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über d... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden der Beschwerdeführerin die beantragten Konzessionen zur Ausübung des Gewerbes "Mietwagen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, beschränkt auf einen PKW" und zur Ausübung des Gewerbes "Taxi gemäß § 2 Abs. 1 iVm. § 3 Abs. 1 Z. 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, beschränkt auf einen PKW", jeweils an einem näher bezeichneten Standort, sowie die Genehmigung zur Bestellung ihres Ehemannes zum gewerber... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG 1996 §2 Abs1;GelVerkG 1996 §3 Abs1 Z2;GelVerkG 1996 §3 Abs1 Z3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0219
Rechtssatz: Auch in dem Fall, dass eine Person mehr als die Hälfte der Gesellschaftsanteile besitzt, darf nur dann davo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG 1996 §2 Abs1;GelVerkG 1996 §3 Abs1 Z2;GelVerkG 1996 §3 Abs1 Z3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/03/0219
Rechtssatz: Da die Frage, ob eine natürliche Person einen maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte einer juri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 4. Oktober 2001 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den im Namen des Landeshauptmannes von Niederösterreich erlassenen Bescheid vom 29. Juni 2000 insoweit ersatzlos behoben, als damit das Ansuchen um Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen worden war (Spruchpunkt I.). Mit den Spruchpunkten II und III hat die belang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §26;
Rechtssatz: Einer gemäß § 13 Abs. 5 GewO 1994 von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossenen Person steht für die Geltendmachung mangelnden Verschuldens an der Insolvenz der Weg der Nachsicht gemäß § 26 (Abs. 3) GewO 1994 zur Verfügung (Hinweis E 2.6.1999, 99/04/0085). Dies ergibt sich daraus, dass im Rahmen der Beurteilung ge... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 2. März 1999 der Beschwerdeführerin eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 5 GewO 1994. Nach der Begründung: dieses Bescheides ist handelsrechtliche Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin seit deren Gr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein N... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 13 Abs 5 GewO 1994 zweifelsfrei ergibt, ist Voraussetzung für das Vorliegen des dort genannten Entziehungsgrundes allein die Tatsache eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte eines Rechtsträgers, über dessen Vermögen der Konkurs eröffn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 20. Juni 1977, abgeändert durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 11. Dezember 1980, erweitert durch den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 4. Mai 1983 sowie den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 3. August 1995, erteilte Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;GütbefG 1995 §1 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/09 98/03/0186 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO 1994 ist entscheidend, daß "die Gewerbeausübung" vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im ma... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. August 1996 wurde dem Beschwerdeführer die Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit fünf Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs (Güterfernverkehr) in einem näher bezeichneten Standort in M gemäß § 87 Abs. 1 Z 2 iVm § 13 Abs. 5 Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei (auch) handelsrechtlicher Geschäftsführer und zu 25 Proz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/18 96/04/0292 1 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der für das im § 87 Abs 2 GewO 1994 enthaltene Tatbestandsmerkmal der vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegenen Gewerbeausübung relevanten nunmehrigen wirtschaftlichen Lage des Gewerbeberechtigten muß dieser darüber hinaus nicht noch in der L... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 361 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf die Verwendung von 35 Fahrzeugen, im näher bezeichneten Standort entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides geht die belangte Behörde davon aus, daß die Konkurseröffnung über das Vermögen des Beschwerdeführers als Entziehungsgrund nach § 13 Abs.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GBefG 1952 §1 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO 1994 ist entscheidend, daß "die Gewerbeausübung" vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 18. März 1997, Zl. 96/04/0292, aufgehobenen Bescheid vom 4. November 1996 ergangenen Bescheid vom 16. März 1998 dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung mit dem Wortlaut "Versicherungsmakler" in einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 und 2 in Verbindung mit § 13 Ab... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Jänner 1998, Zl. MA 63-E 122/97, entzog der Landeshauptmann von Wien dem Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 Z. 2, 3 und ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 2
Zusatz: Ob dieser Einfluß im Einzelfall tatsächlich ausgeübt
wird, ist für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des
§ 13 Abs 5 GewO 1994 b... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide entzog der Landeshauptmann von Salzburg mit den beiden im Instanzenzug ergangenen Bescheiden vom 4. Dezember 1997 der Beschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 zwei verschiedene Gewerbeberechtigungen. Nach der gleichlautenden Begründung: dieser Bescheide sei Alois W. Gesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Er sei auch seit 16. Dezember 1987 Gesell... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 2 Stammrechtssatz Einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH steht ein maßgeblicher Einfluß iSd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung mit dem Wortlaut "Versicherungsmakler" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 5 sowie § 87 Abs. 2 und § 26 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, im gegenständlichen Fall seien unbestrittenermaßen zwei Entziehungstatbestände zu prüfen. Einerseits treffe § 87 Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der für das im § 87 Abs 2 GewO 1994 enthaltene Tatbestandsmerkmal der vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegenen Gewerbeausübung relevanten nunmehrigen wirtschaftlichen Lage des Gewerbeberechtigten muß dieser darüber hinaus nicht noch in der Lage sein, auch fremde Schulden, nämlich jene der in Konkurs verfange... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Dezember 1996 die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994 an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 und 5 GewO 1994 entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der La... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §20;GmbHG §34;GmbHG §39;
Rechtssatz: Dem Alleingesellschafter einer GmbH kommt auch dann, wenn er nicht gleichzeitig handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte der Gesellschaft zu, den er jederzeit ausüben kann. Ob der ... mehr lesen...