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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs5;Rechtssatz
Weder aus der kurzen Dauer der Tätigkeit als Geschäftsführer noch aus der Nicht-Beteiligung an der Bestellung des Steuerberaters, der den Konkursantrag gestellt hat, kann ohne weiteres auf einen mangelnden tatsächlichen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb geschlossen werden. Entscheidend ist nämlich nicht, ob der Betreffende in seiner Funktion, die ihm den wesentlichen Einfluss vermittelt, diesen Einfluss im Einzelfall tatsächlich angeführt hat (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO2 unter RZ 32 zu § 13 wiedergegebene hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008040079.X01Im RIS seit
24.07.2008Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008