Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG 1996 §2 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/03/0219Rechtssatz
Da die Frage, ob eine natürliche Person einen maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechts hat, eine quaestio facti ist, ist bei der Beurteilung des rechtserheblichen Tatbestandes des Vorliegens eines maßgebenden Einflusses nicht nur auf die rechtlichen Gestaltungsformen, sondern gegebenenfalls auch auf tatsächliche Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. März 1981, Zl. 1019/80, VwSlg 10410 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000030218.X01Im RIS seit
28.05.2003