RS Vwgh 1997/2/25 97/04/0021

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Veröffentlicht am 25.02.1997
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Index

21/03 GesmbH-Recht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs3;
GewO 1994 §13 Abs5;
GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
GewO 1994 §91 Abs2;
GmbHG §15;
GmbHG §20;
GmbHG §34;
GmbHG §39;

Rechtssatz

Dem Alleingesellschafter einer GmbH kommt auch dann, wenn er nicht gleichzeitig handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte der Gesellschaft zu, den er jederzeit ausüben kann. Ob der Einfluß im Einzelfall tatsächlich ausgeübt wird, ist für die Erfüllung der diesbezüglichen Tatbestandsvoraussetzung des § 13 Abs 5 GewO 1994 ohne Bedeutung (Hinweis E 30.9.1986, 85/04/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040021.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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