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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Rechtssatz
Dem Alleingesellschafter einer GmbH kommt auch dann, wenn er nicht gleichzeitig handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte der Gesellschaft zu, den er jederzeit ausüben kann. Ob der Einfluß im Einzelfall tatsächlich ausgeübt wird, ist für die Erfüllung der diesbezüglichen Tatbestandsvoraussetzung des § 13 Abs 5 GewO 1994 ohne Bedeutung (Hinweis E 30.9.1986, 85/04/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040021.X01Im RIS seit
07.06.2001