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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §13 Abs5Rechtssatz
Die Wortfolge "maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte" findet sich neben dem § 13 Abs. 7 GewO 1994 auch noch in weiteren vergleichbaren Regelungen wie etwa in § 13 Abs. 5 oder in § 91 Abs. 2 GewO 1994. Anhaltspunkte dafür, dass diesen Bestimmungen jeweils ein unterschiedliches Verständnis vom Vorliegen eines maßgebenden Einflusses zukommen soll, sind nicht ersichtlich, weshalb Aussagen des VwGH zu den genannten anderen Bestimmungen auch für die Regelung des § 13 Abs. 7 GewO 1994 maßgeblich sind.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040125.L01Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022