Norm: GBG §61 AZPO §533
Rechtssatz: Wenn mittels Klage die Nichtigerklärung des Urteiles begehrt wird, das die Grundlage für die erfolgte Löschung (eines Pfandrechtes) bildet, so kann diese Klage in analoger Anwendung der Bestimmung des § 61 GBG angemerkt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 907/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 2 Ob 907/53 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §948GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Streitanmerkung für eine Klage gegen den Erben auf Widerruf wegen groben Undankes des Erben dem Erblasser gegenüber. Entscheidungstexte 3 Ob 128/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 128/53 Veröff: EvBl 1953/377 S 463 = JBl 1954,44 = SZ 26/135 1 Ob 54/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §548GBG §61 B1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Streitanmerkung von Klagen des Erben wegen Nichtigkeit eines von seinem Erblasser abgeschlossenen Vertrages. Entscheidungstexte 3 Ob 128/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 128/53 EvBl 1953/377 S 463 = JBl 1954,44 = SZ 26/135 5 Ob 105/92 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet in der Klage, daß ihre verstorbene Mutter, deren Nachlaß ihr zu drei Viertel eingeantwortet worden ist, die Hälfte der Liegenschaften EZ. 89 und 143, Grundbuch K., an ihren Ehegatten, den Beklagten, um 48.000 RM und Übernahme von Hypotheken von zusammen 70.000 S übertragen habe. Der Nachlaß ihrer Mutter sei zu drei Viertel ihr, zu einem Viertel dem Beklagten eingeantwortet worden. Da der Vertrag zwischen ihrer Mutter und dem Beklagten nicht mit Notariatsakt abge... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5GBG §61 B1
Rechtssatz: Die Anmerkung der Teilungsklage ist zulässig (früher gegenteilig: SZ 11/2). Entscheidungstexte 1 Ob 944/52 Entscheidungstext OGH 19.11.1952 1 Ob 944/52 Veröff: SZ 25/305 = EvBl 1953/426 S 521; ebenso bereits SZ 5/235 3 Ob 26/53 Entscheidungstext OGH 29.05.1953 3 Ob 26/53 Veröff... mehr lesen...
Während das Erstgericht die grundbücherliche Anmerkung der auf § 830 ABGB. gestützten Teilungsklage bewilligte, wies das Rekursgericht den Antrag auf Anmerkung mit der Begründung: ab, daß ein Teilungsanspruch nur ein obligatorischer Anspruch sei und daß in Übereinstimmung mit der neueren Lehre und Rechtsprechung die Anmerkung der Teilungsklage unzulässig sei. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers Folge und stellte den Beschluß des Erstgerichtes wieder her. ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2GBG §65 Abs2GBG §122
Rechtssatz: Eine entgegen dem Gesetz erteilte Streitanmerkung ist nur dann wirksam, wenn sie rechtskräftig geworden ist. Eine trotzdem gemäß § 65 Abs 2 GBG auf Grund des stattgebenden Urteils erfolgte Löschung der zwischenzeitigen Eintragungen stellt keine unheilbare Nichtigkeit dar und kann daher nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rekurs oder Löschungsklage beseitigt werden. Entscheid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4GBG §61 B3GBG §123
Rechtssatz: Die Rekursfrist gegen eine Klagsanmerkung ist auch dann, wenn die Anmerkung durch das Prozessgericht bewilligt oder verweigert wurde, nach § 123 GBG zu berechnen. Die Kostenentscheidung in einem solchen Verfahren ist nach § 14 Abs 2 AußStrG nicht mit Revisionsrekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 223/51 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §823GBG §61 ff B1
Rechtssatz: Streitanmerkung ist bei Erbschaftsklagen zulässig (entgegen SZ 2/7). Entscheidungstexte 2 Ob 767/50 Entscheidungstext OGH 29.11.1950 2 Ob 767/50 Veröff: SZ 23/353 5 Ob 270/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 5 Ob 270/58 Beisatz: Jedoch keine Anmerkung einer Wiederuafnahmsklage, die eine Er... mehr lesen...
Der Nachlaß des Dr. Karl M. war auf Grund eines Testamentes vom 21. August 1943 seiner Ehegattin Elisabeth M. eingeantwortet worden. Klägerin, die ihre Erbansprüche auf ein Testament vom 1. Juni 1950 stützte, erhob gegen Elisabeth M. die Erbschaftsklage und beantragte gleichzeitig die Anmerkung der Klage bei den zum Nachlaß gehörigen Liegenschaften. Das Erstgericht bewilligte die Streitanmerkung. Das Rekursgericht wies den Antrag ab. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstger... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2
Rechtssatz: Die im § 61 GBG geregelten Wirkungen treten auch dann ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Streitanmerkung fehlten. Es gibt keine absolute Nichtigkeit einer zu Unrecht bewilligten Anmerkung. Entscheidungstexte 2 Ob 260/49 Entscheidungstext OGH 29.06.1949 2 Ob 260/49 Veröff: SZ 22/99 = JBl 1950,60 ... mehr lesen...
Bei Entscheidung der Streitsache, die dem angeführten oberstgerichtlichen Erkenntnis zugrundeliegt, spielte die Frage eine ausschlaggebende Rolle, ob der Ausspruch des Vermögensverfalles nach dem Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetz sofort mit seiner Verkundung das Eigentum an den einzelnen Vermögensstücken (auch den unbeweglichen) an den Staat überträgt oder ob hiezu noch ein eigener Übertragungsakt (bücherliche Einverleibung) erforderlich ist. Ferner stand die Frage ... mehr lesen...
Die beiden oberen Instanzen wiesen in Abänderung der erstinstanzlichen Beschlüsse den Antrag auf Anmerkung der Klage ab. Rechtliche Beurteilung Begründung: Klägerin begehrt mit ihrer Klage unter Hinweis darauf, daß sie während des Bestandes der Ehe mit dem Beklagten aus gemeinsamen Mitteln, wie Verdiensten und Ersparnissen, die Liegenschaft EZ. 1071 Grundbuch L. gemeinsam mit dem Beklagten gekauft habe und nur der Einfachheit halber und aus Gebührenersparungs... mehr lesen...
Norm: GBG §32GBG §61 A
Rechtssatz: Verletzungen der für den Erwerb bücherlicher Rechte im § 32 aufgestellten Formvorschriften können dann nicht mit Klage nach § 61 GBG geltend gemacht werden, wenn durch sie keine Verletzung der materiellen Rechtslage herbeigeführt wurde. Sie können vielmehr nur mit Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 680/38 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmskläger kann die Anmerkung des Streites, womit das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage wieder aufgenommen werden soll, in welchem das Erlöschen einer pfandrechtlich sichergestellten Forderung ausgesprochen wurde, nicht begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 470/38 Entscheidungstext OGH 14.06.1938 1 Ob 470/38 Veröff: SZ 20/146 = ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIABGB §451GBG §14 Abs2GBG §61 A
Rechtssatz: Wurde zur Sicherstellung der aus einem Treuhand - und Anleihevertrag entspringenden Ansprüche zugunsten des Treuhänders der Anleihegeber eine Kredithypothek einverleibt, so ist der Eigentümer der Liegenschaft, im Falle die Anleihe nicht gegeben wurde, zur Stellung des Löschungsbegehrens gegen den Treuhänder auch nach Verkauf der Liegenschaft berechtigt. Die Einverleibung des Treuhände... mehr lesen...
Norm: EO §237GBG §61 AKO §76KO §119
Rechtssatz: Der Ersteher einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft kann die Löschung der Anmerkung der Konkurseröffnung ohne Rücksicht auf die Fortdauer des Konkurses begehren. Wurde die Liegenschaft auf Grund eines vor der Streitanmerkung erworbenen Pfandrechtes versteigert, so ist auch dem Begehren auf Löschung der Streitanmerkung stattzugeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Der Nachhypothekar hat kein Klagerecht auf Löschung eines ihm vorangehenden angeblich getilgten Pfandrechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 1006/36 Entscheidungstext OGH 02.12.1936 3 Ob 1006/36 Veröff: SZ 18/201 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0060424 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: AnfO §20GBG §61 B3GBG §61 B4ZPO §533
Rechtssatz: Die Anmerkung einer Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 20 AnfO (mit dem Hinweis darauf, dass dem Hauptprozess ein Anfechtungsanspruch zugrunde lag), ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 381/34 Entscheidungstext OGH 08.05.1934 2 Ob 381/34 Veröff: SZ 16/188 5 Ob 270/5... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §61 B4
Rechtssatz: Die Klage auf Ersatz des Schadens, den der Hypothekargläubiger durch die Entwertung einer verbücherten Valutenforderung zu erleiden behauptet, kann im Grundbuche nicht angemerkt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 512/33 Entscheidungstext OGH 16.11.1933 4 Ob 512/33 Veröff: SZ 15/231 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Anmerkung einer Klage des früheren Eigentümers einer Liegenschaft auf Nichtigkeit des der Eintragung des Eigentums des Beklagten zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes. Entscheidungstexte 2 Ob 915/32 Entscheidungstext OGH 21.10.1932 2 Ob 915/32 Veröff: SZ 14/207 1 Ob 54/66 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Wer zur Zeit der von ihm angefochtenen bücherlichen Eintragung selbst noch kein bücherliches Recht hatte, ist zur Anfechtung nicht berechtigt, auch wenn seiner späteren Eintragung infolge eines angemerkten Ranges der Vorrang vor der angefochtenen Eintragung zukommt. Entscheidungstexte 3 Ob 590/29 Entscheidungstext OGH 02.07.1929 3 Ob 590/29 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B3
Rechtssatz: Wird die Klage, auf Grund deren die Streitanmerkung bewilligt wurde, zurückgenommen, so ist die Streitanmerkung zu löschen. Entscheidungstexte 3 Ob 301/29 Entscheidungstext OGH 10.04.1929 3 Ob 301/29 Veröff: SZ 11/103 5 Ob 178/07y Entscheidungstext OGH 05.02.2008 5 Ob 178/07y Beisatz: Hier: ... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §61 B1GBG §136
Rechtssatz: Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Feststellung des Bestandes eines Ausgedinges. Entscheidungstexte 1 Ob 1100/28 Entscheidungstext OGH 02.01.1929 1 Ob 1100/28 Veröff: SZ 11/2 2 Ob 223/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 223/51 Abweichend; Beisatz: Klage ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Anmerkung einer Klage auf Löschung einer Pfandrechtsvormerkung. Entscheidungstexte 3 Ob 17/27 Entscheidungstext OGH 18.01.1927 3 Ob 17/27 Veröff: SZ 9/4 5 Ob 105/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 5 Ob 105/92 Beisatz: Hier: Eigentumsvormerkung (T1) Veröff: NZ 1993,... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B3
Rechtssatz: (Vor GBG 1955) Bei Anträgen auf Bewilligung der Streitanmerkung bestimmt sich die Frist zum Rekurse und die Zulässigkeit des Revisionsrekurses auch dann, wenn die Anträge beim Prozeßgerichte gestellt wurden, nach den Vorschriften der §§ 123, 126 GBG. Entscheidungstexte 1 Ob 381/24 Entscheidungstext OGH 20.05.1924 1 Ob 381/24 Vgl; Veröff: SZ 6/1... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B2
Rechtssatz: Eine gegen den Liegenschaftseigentümer erwirkte Streitanmerkung hindert nicht die Zwangsversteigerung der Liegenschaft auf Grund eines vor der Streitanmerkung erworbenen Pfandrechtes. Entscheidungstexte 1 Ob 847/25 Entscheidungstext OGH 03.11.1925 1 Ob 847/25 Veröff: SZ 7/347 3 Ob 13/86 Entsc... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B3
Rechtssatz: Die Streitanmerkung setzt die aufrechte Erledigung der Klage beziehungsweise Zulassung der Klageänderung voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 381/24 Entscheidungstext OGH 20.05.1924 1 Ob 381/24 Veröff: SZ 6/190 7 Ob 267/00s Entscheidungstext OGH 06.12.2000 7 Ob 267/00s nur: Die Streitanmerku... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1
Rechtssatz: Keine Streitanmerkung für eine Klage auf Übergabe einer Liegenschaft auf Grund eines Vermächtnisses. Entscheidungstexte 3 Ob 116/24 Entscheidungstext OGH 26.02.1924 3 Ob 116/24 Veröff: SZ 6/80 1 Ob 67/71 Entscheidungstext OGH 25.03.1971 1 Ob 67/71 Veröff: SZ 44/38 = NZ 1973,25 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1
Rechtssatz: Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Aufhebung der Ehepakte und Löschung des Miteigentumsrechtes des Ehegatten. Entscheidungstexte 2 Ob 495/23 Entscheidungstext OGH 04.07.1923 2 Ob 495/23 Veröff: SZ 5/186 3 Ob 941/28 Entscheidungstext OGH 13.11.1928 3 Ob 941/28 Ähnlich... mehr lesen...