Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei hat ihre Löschungsklage im Wesentlichen darauf gestützt, dass sie im Zeitpunkt der Unterfertigung eines Notariatsaktes am 9. 12. 1995 sowie der darauf fußenden Aufsandungserklärung vom 5. 11. 1996, auf Grund derer es zur Einverleibung des Eigentumsrechtes für zwei Liegenschaften der Klägerin an die beklagte Partei kam, (partiell) nicht geschäftsfähig gewesen sei, und gleichzeitig eine Anmerkung diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §547GBG §61 B1
Rechtssatz: Der Erbe des Vertragspartners des bücherlichen Scheineigentümers kann nach der Einantwortung als außerbücherlicher Eigentümer die auf Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts gegründete Löschungsklage erheben; als Ergebnis seines Prozesserfolgs kann er zufolge der Löschung des Eigentumsrechts des Scheineigentümers im Grundbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter der am 5. 9. 1992 verstorbenen Olga P*****, die noch einen weiteren Sohn, Helmuth P*****, hatte. Nach dem Tod von Olga P***** wurde der Nachlass auf Grund eines Testamentes vom 24. 1. 1991 mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Liesing vom 25. Mai 1994, 5 A *****, der Klägerin zu einem Drittel und Helmuth P*****, dem Vater der Beklagten, zu zwei Drittel eingeantwortet. Mit Schenkungsvertrag vom 6. 12. 1991 hatte Olga P***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat gegen eine Miteigentümerin einer Liegenschaft einen Exekutionstitel über 705.469,84 S sA. Eine Fahrnisexekution blieb erfolglos. Die Schuldnerin räumte dem Beklagten (ihrem Sohn) mit Vereinbarung vom 26. 11. 1997 auf ihrem Liegenschaftsanteil ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein, das am 16. 12. 1997 verbüchert wurde. Mit der am 12. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage begehrt die Klägerin das Urteil, der beklagte Verbotsber... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 10. Oktober 1996 bei Gericht eingelangten Klage begehrte Erna Margarethe K***** die Nichtigerklärung (in eventu: die Erklärung der Auflösung) des von ihr mit der Beklagten geschlossenen Übergabsvertrages auf den Todesfall vom 27. März 1996. Sie begründete dieses Begehren primär damit, infolge ihres damals schlechten Gesundheitszustandes nicht in der Lage gewesen zu sein, die Tragweite des Vertrages zu erfassen, der keine angemessene Gegenleistung vorsehe... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerber, die Ehegatten A*****, sind grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 163 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück *****, und der Liegenschaft EZ 2797 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken *****. Die Republik Österreich (öffentliches Wassergut) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 5001 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 2413/4 Gewässer (Bach). Die Stadtgemeinde T***** ist Eigentümerin der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Erstgerichts, mit dem über den Antrag auf Bewilligung der Streitanmerkung entschieden wurde, ist auch dann, wenn die Anträge beim Prozeßgericht gestellt wurden, ein Grundbuchsbeschluß (SZ 57/40; SZ 58/71; 1 Ob 59/97a; u.a.). Eine Streitanmerkung kann nur gegen denjenigen erwirkt werden, dessen Recht im Grundbuch eingetragen ist (JBl 1963, 481; 1 Ob 59/97a). Gemäß § 93 GBG ist für die Beurteilung des Ans... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, begehrt die Aufhebung der Kaufverträge, die am 13. 1. und 29. 4. 1998 zwischen ihr und der Beklagten, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, über zwei Liegenschaften in einem Fall über einen Hälfteanteil daran, abgeschlossen wurden. Die Beklagte sei schuldig, die Liegenschaften an sie rückzuübertragen und einzuwilligen, daß ihr Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt werde. In even... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger - die vormalige Zweitklägerin zog ihre Klage unter Anspruchsverzicht zurück (ON 10) - begehrte, festzustellen, daß ihm und „allen künftigen Eigentümern“ seiner Liegenschaft die Dienstbarkeit der Wasserableitung über die benachbarte Liegenschaft des Beklagten zustehe, weshalb der Beklagte schuldig sei, in die „grundbücherliche Einverleibung dieser Dienstbarkeit“ einzuwilligen und einen von ihm unterbrochenen Kanalstrang wiederherzustellen. Er beantragte ferne... mehr lesen...
Norm: EO §37 LEO §37 PEO §42 Abs1 Z5 I5ABGB §308ABGB §879 AVGBG §61 AGBG §63
Rechtssatz: Eine Exszindierungsklage, in der die Kläger behaupten, infolge Nichtigkeit des Kaufvertrages mit der verpflichteten Partei seien sie weiterhin Eigentümer der zu versteigernden Liegenschaft, die im Rang vor der Streitanmerkung ihrer Löschungsklage gegen die verpflichtete Partei stehende Hypothekargläubigerin als betreibende Partei sei schlechtgläubig, ist sc... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt Exekution zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 1,932.258,70 sA durch Zwangsversteigerung von zwei Liegenschaften, die im grundbücherlichen Alleineigentum der verpflichteten Partei stehen. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 33.687/95 (im Rang TZ 27.346/95) aufgrund des Kaufvertrags vom 26. 7. 1995 und zweier weiterer Urkunden vorgemerkt; zu TZ 12.032/96 erfolgte die Rechtfertigung der Vormerkung. Im Lastenblatt ist unter TZ 33.687/95... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 7. 5. 1993 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau, die beklagte Partei als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahn) schuldig zu erkennen, I.) im einzelnen nach Grundstücksnummern und EZ, zum Teil auch nach Gesamtflächen und enteigneten Grundflächen bezeichnete Grundstücke der KG Waldegg des Grundbuches Linz, die mit Enteignungserkenntnis I der Landeshaupt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz U*****, der geschiedene Ehegatte der Beklagten, erwarb mit Kaufvertrag vom 23.4./22.5. und 21.6.1990 die Liegenschaft EZ 1993 Grundbuch R***** mit dem Haus W*****straße 7. Gleichzeitig mit der Einverleibung seines Eigentumsrechts wurde ein Pfandrecht über S 1,2 Mio samt Nebengebührensicherstellung für die Ö***** AG einverleibt. Diesem Pfandrecht folgt im Rang ein Pfandrecht der Klägerin zur Besicherung einer Forderung von S 240.000 samt Nebengebührens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr *****, inneliegend in EZ ***** KG T*****, diente ursprünglich als Landesstraße. Diese wurde aufgrund des Bundesstraßengesetzes 1971 zur Bundesstraße B ***** erklärt und ging damit in das Eigentum der klagenden Partei über. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde die B ***** umgebaut und erhielt ihren derzeit noch gegebenen Verlauf. Durch die teilweise Verlegung der Trasse wurden Teile der alten Bundesstraße nicht mehr benötigt, darunter auch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionsrekurswerbern zitierte Entscheidung NZ 1990, 236, vermag ihren Rechtsstandpunkt nicht zu stützen, weil ihr ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde liegt. Es wurde dort nämlich nicht behauptet, die Einverleibung des Eigentumsrechts der Beklagten sei ungültig, weil ihr ein fehlerhafter Titel zugrunde liege, sondern es wurde die Rückabwicklung infolge eines vom Kläger ausgeübten Rücktrittsrechts beg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 7.487.585,28 sA. Ein den Beklagten gewährter Kredit hafte in diesem Umfang unberichtigt aus, wobei die Beklagten persönlich und als Realschuldner hafteten. Zugunsten der klagenden Partei seien an einer der erstbeklagten Partei gehörigen, näher bezeichneten Liegenschaft mehrere Höchstbetragshypotheken begründet worden, ebenso an einer dem Zweitbeklagten gehörigen anderen, gleichfalls n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des rechtskräftigen stattgebenden Urteiles in einem zwischen der Antragstellerin als Klägerin und der oben als erste Rechtsmittelwerberin genannten Agrargemeinschaft als Beklagten geführten Löschungsprozesses die Löschung des Eigentumsrechts der Agrargemeinschaft, die Wiederherstellung des Eigentumsrechts der Antragstellerin mit der Beschränkung durch die Nutzungsrechte der Argrargemeinschaft bestehend aus dem im Grundbuch bereits ... mehr lesen...
Begründung: Die während des Verfahrens verstorbene ursprüngliche Klägerin hatte mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 15.11.1994 zwei ihr gehörende Liegenschaften den Beklagten verkauft. Deren Eigentumsrecht wurde bisher nicht verbüchert, sodaß die klagende Verlassenschaft weiterhin grundbücherliche Eigentümerin ist. Mit ihrer am 26.1.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage brachte die Klägerin vor, sie habe seit längerer Zeit an einem schweren Gehirntumor gelitten und sei desh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landesgrundverkehrsreferent der Tiroler Landesregierung und als solcher nach dem Tiroler Grundverkehrsrecht grundsätzlich legitimiert, die Nichtigkeit von Schein- und Umgehungsgeschäften, die geschlossen wurden, um eine nicht erlangbare grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu umgehen, mit Feststellungsklage geltend zu machen (§ 16a der Tiroler Grundverkehrsgesetznovelle 1991, LGBl 1991/74; § 35 Abs 2 TirGVG 1993, LGBl 1993/82; § 35 Abs 2 TirGV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Übergabsvertrag vom 11.5.1988 übertrug die Klägerin eine ihr gehörende Liegenschaft an die Erstbeklagte. Mit Übergabsvertrag vom 22.12.1988 übertrug die Erstbeklagte diese Liegenschaft dem Zweitbeklagten. Mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Linz je vom 29.6.1989 wurde Dr.Aldo Frischenschlager, Rechtsanwalt in Linz, sowohl zum einstweiligen Sachwalter für das Verfahren als auch zum einstweiligen Sachverwalter zur Besorgung dringender Angelegenheiten,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Exekutionsführung in den Hälfteanteil der ihr gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** W*****, zur Hereinbringung der Forderung von S 4,285.289,37 sA zu dulden. Eventualiter begehrt die Klägerin S 1,060.000,-- sA. Die Klägerin beantragt weiters, die Klage im Grundbuch anzumerken. Das Erstgericht bewilligte den Antrag; es ersuchte das Grundbuchsgericht, die Eintragung zu vollziehen und die Beteiligt... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 B1GBG §61 A
Rechtssatz: Die in bestimmten Sondergesetzen zwingend angeordnete Verfahrensunterbrechung ist auf eine Klage gemäß § 61 GBG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 2430/96w Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 2430/96w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107253 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die Abschreibung eines Grundstückes von seiner Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** K***** und dessen Zuschreibung zur Liegenschaft EZ ***** der Beklagten für ungültig zu erklären und den vorherigen bücherlichen Zustand wiederherzustellen. Der Verkauf des Grundstückes an die Beklagte sei unter mißbräuchlicher Ausnützung einer vom Kläger unwirksam erteilten Verkaufsvollmacht erfolgt. Die Ausübung dieser Verkaufsvollmacht sei der V***** Genossensc... mehr lesen...
Norm: GBG §61 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 61 GBG A Löschungsklage B Streitanmerkung 1. Zulässigkeit (welche Klagen können angemerkt werden, welche nicht?) 2. Rechtswirkungen 3. Verfahren, insbesondere Löschung 4. Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102216 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §61 B3GBG §87GBG §130
Rechtssatz: §§ 130 ff GBG bieten keine taugliche Grundlage dafür, eine eingetragene Vormerkung (samt Folgeeintragungen) nach Abweisung des Rechtfertigungsgesuches von Amts wegen zu löschen (hier: nicht entschieden wurde darüber, ob die gegenständliche Vormerkung auf Antrag in unmittelbarer oder analoger Anwendung des § 46 Abs 2 GBG bücherlich zu beseitigen wäre, wie dies die Rechtsmittelwerber für richtig ... mehr lesen...
Norm: BauRG §5GBG §60GBG §61 B1
Rechtssatz: Eine Streitanmerkung der Bauzinsklage ist mangels einer dafür bestehenden Rechtsgrundlage nicht möglich. Weder § 60 GBG noch § 61 GBG böte einem Analogieschluß eine tragfähige Grundlage. Es fehlt aber als Voraussetzung eines solchen schon an einer planwidrigen Unvollständigkeit des Baurechtsgesetzes. Entscheidungstexte 1 Ob 2133/96z Entscheidun... mehr lesen...