Norm: Geo §582GBG §61 B4GBG §94 Abs1 Z1 B
Rechtssatz: Die Zusammenziehung der Anteile, die das B-Blatt übersichtlich gestalten soll (§ 582 GeO), ist für sich kein Hindernis, in Bezug auf einen der zusammengezogenen (alten) Anteile eine Streitanmerkung einzutragen. Da nicht der ganze (neue) Anteil betroffen ist, muss allerdings die Größe des Anteils, auf den sich die Streitanmerkung bezieht, angegeben werden (mit einer ausführlichen Darstellung ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Die Löschungsklage ist gegen denjenigen zu richten, der mit der bekämpften Eintragung unmittelbar Eigentümer oder Berechtigter geworden ist, gegen dessen Gesamtrechtsnachfolger oder schlechtgläubigen Einzelrechtsnachfolger. Dem im Grundbuch Eingetragenen oder eingetragen Gewesenen steht die Löschungsklage gegen denjenigen zu, durch dessen nachfolgende, auf einem materiell unwirksamen Titel beruhende Eintragung er aus... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs1EisbEG §2EisbEG §20GBG §61 AVwGG §42 Abs3
Rechtssatz: Die ex-tunc-Wirkung des VwGH-Erkenntnisses hat zur Folge, dass der Rechtszustand zwischen der Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im Nachhinein so zu betrachten ist, als ob der angefochtene Bescheid von Anfang an nicht erlassen worden wäre. Damit ist aber der Titel für die auf Grund des aufgehobenen Enteignungsbescheides v... mehr lesen...
Norm: GBG §61 AGBG §136
Rechtssatz: Sieht das Gesetz im einzelnen Fall mehrere Rechtsbehelfe vor ("Konkurrenz"), dann hat die Partei das Recht, zwischen ihnen zu wählen oder sie auch gehäuft zu ergreifen. Dies gilt auch, wenn ein Berichtigungsantrag nach § 136 GBG und eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG zur Wahl stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 516/96 Entscheidungstext OGH 26.02.1... mehr lesen...
Norm: BG 20.05.1981 betr die Errichtung der Autobahnen - und Schnellstraßen - Gesellschaft BGBl 1981/300 §4 Abs1GBG §61 A
Rechtssatz: Die ÖSAG (Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen AG) kann gemäß § 4 Abs 1 des Gesetzes BGBl 1981/300 die für die ihr gesetzlich aufgetragene Errichtung eines Straßenabschnittes notwendigen Grundflächen im Namen des Bundes erwerben. Daraus ergibt sich aber keinesfalls, daß die Klage auf Löschung einer zugu... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs1EisbEG §2EisbEG §20GBG §61 A
Rechtssatz: Ist der im Verwaltungsverfahren ergangene Enteignungsbescheid, somit der Titel für die bekämpfte Servitut, infolge Aufhebung des Bescheides weggefallen, also materiell unwirksam geworden, so ist der Tatbestand der Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG gegeben. Entscheidungstexte 4 Ob 516/96 Entscheidungstext OGH 26.02.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1GBG §60GBG §61 B1GBG §61 B3
Rechtssatz: Klagsanmerkungen sind nur zulässig, soweit sie das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz vorsieht, das festlegt, welche Rechtswirkungen damit begründet werden sollen. Das schließt eine Analogie nicht aus, schränkt sie jedoch auf Klagen ein, deren Anspruchsgrund und Funktion einem der Streitanmerkung zugänglichen Klagstypus entsprechen (hier: die Klägerinnen streben die Aufhebung ihrer... mehr lesen...
Norm: ABGB §608GBG §61 B1
Rechtssatz: Einem Nacherben auf den Überrest steht vor Eintritt des Nacherbfalles kein dingliches und damit auch kein bücherliches Recht an einer der Substitution unterworfenen Liegenschaft zu. Eine auf die Verletzung eines solchen Rechtes gestützte Klage kann daher nicht im Grundbuch angemerkt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 520/94 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: AnfO §20GBG §61 B1KO §43 Abs3KO §43 Abs4
Rechtssatz: Bei der Anmerkung der Anfechtungsklage gemäß § 20 AnfO handelt es sich um eine besondere Form der Streitanmerkung (siehe EvBl 1993/136). Entscheidungstexte 1 Ob 617/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 Ob 617/93 Veröff: SZ 66/149 = ÖBA 1994,480 6 Ob 263/01x Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 22.6.1992 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei die Feststellung, daß die beiden Kaufverträge vom 12.3.1992 über die Liegenschaft EZ *****Grundbuch *****hinsichtlich der 5/6-Anteile der klagenden Partei und über die Liegenschaft EZ *****Grundbuch *****unwirksam und die Einverleibungen des Eigentums für die beklagte Partei zu löschen seien. Sie stellte den Antrag, die Klage im Eigentumsblatt der beiden Liegenschaften anzumerken und b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 19.6.1991 wurde über das Vermögen des Dr.Adolf Wilhelm S***** der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner ist Eigentümer zweier Wohnungseigentumsobjekte in S*****, und zwar einer Eigentumswohnung im Haus ***** W*****gasse 26, Stiege *****, und des Geschäftes I in ***** L*****straße 40-42 bzw. W*****straße 14. Im Lastenblatt beider Liegenschaftsanteile ist zugunsten der Klägerin... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2
Rechtssatz: Selbst wenn dem Klagebegehren nur wegen eines Grundes, auf den die Löschungsklage nicht gestützt werden könnte, weil die Gültigkeit der Eintragung selbst nicht bestritten wird (hier Anfechtung wegen groben Undanks, die nur zur Auflösung ex nunc führen kann, SZ 26/135), stattgegeben werden sollte, hat dies gemäß § 61 Abs 2 GBG zur Folge, daß das über die Klage ergehende Urteil auch gegen Personen, die erst nach dem Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei A***** S*****, vertreten durch den bestellten Sachwalter A***** S*****, dieser vertreten Dr.Franz Gütlbauer, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei und Gegnerin der gefährd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hatte sich am 19.Oktober 1981 von der Wohnungseigentümerin eine Spezialvollmacht zum Verkauf ihres Wohnungseigentumsobjektes unter ausdrücklicher Zustimmung zum Selbstabschluß erteilen lassen und nach Ableben der Machtgeberin am 6. Feber 1982 mit dem Verlassenschaftskurator unter Berufung auf den angeblich am 19.Oktober 1981 mündlich zustande gekommenen Vertrag eine Urkunde über den Kauf der mit Wohnungseigentum untrennbar verbundenen ***** Anteile ... mehr lesen...