Norm
ABGB §358 IIRechtssatz
Wurde zur Sicherstellung der aus einem Treuhand - und Anleihevertrag entspringenden Ansprüche zugunsten des Treuhänders der Anleihegeber eine Kredithypothek einverleibt, so ist der Eigentümer der Liegenschaft, im Falle die Anleihe nicht gegeben wurde, zur Stellung des Löschungsbegehrens gegen den Treuhänder auch nach Verkauf der Liegenschaft berechtigt. Die Einverleibung des Treuhänders der Anleihegeber als Pfandgläubigers ist möglich, wenn er Treuhänder kraft eigenen Rechtes ist, das heißt, wenn er nicht bloß Machthaber, sondern selbst über das Pfandrecht zu verfügen berechtigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0010404Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015