RS OGH 1938/5/10 2Ob335/38

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1938
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Norm

ABGB §358 II
ABGB §451
GBG §14 Abs2
GBG §61 A

Rechtssatz

Wurde zur Sicherstellung der aus einem Treuhand - und Anleihevertrag entspringenden Ansprüche zugunsten des Treuhänders der Anleihegeber eine Kredithypothek einverleibt, so ist der Eigentümer der Liegenschaft, im Falle die Anleihe nicht gegeben wurde, zur Stellung des Löschungsbegehrens gegen den Treuhänder auch nach Verkauf der Liegenschaft berechtigt. Die Einverleibung des Treuhänders der Anleihegeber als Pfandgläubigers ist möglich, wenn er Treuhänder kraft eigenen Rechtes ist, das heißt, wenn er nicht bloß Machthaber, sondern selbst über das Pfandrecht zu verfügen berechtigt ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 335/38
    Entscheidungstext OGH 10.05.1938 2 Ob 335/38
    Veröff: SZ 20/124 = DREvBl 1938/186

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0010404

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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