Norm: GBG §61 B1WEG 1975 §23 Abs1WEG 1975 §25
Rechtssatz: Ist eine Zusage im Sinne des § 23 Abs 1 WEG 1975 nicht in Schriftform erfolgt, kommt zur Sicherung des Begehrens auf Zuhaltung eine Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 659/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 7 Ob 659/76 Veröff: EvBl 1977/27 S 73 ... mehr lesen...
Die klagende Partei, das Zisterzienserstift W, war grundbücherliche Eigentümerin der zur Liegenschaft EZ 326 der oberösterreichischen Landtafel gehörigen Grundstücke Nr. 2138/1 Wald und 2138/2 Wiese je KG S. Die beklagte Partei, D-Kraftwerke AG, hat im Jahre 1970 beim Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz den Antrag auf Enteignung einer Reihe von Grundstücken aus Liegenschaften der klagenden Partei, unter anderem auch der oben bezeichneten Grundstüc... mehr lesen...
Zwischen Grundstücken der Klägerin einerseits und der Beklagten andererseits lag das im Eigentum der Marktgemeinde M gestandene Grundstück Nr. 247/1 Ortsraum. Nach Errichtung des Güterweges "W" wurden auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Z vom 28. November 1972 vom Erstgericht gemäß den §§ 15 ff. LTG u. a. restliche Trennstücke des Grundstücks Nr. 247/1, die der Liegenschaft der Klägerin gegenüber jenseits des neu gebildeten Grundstücks Nr. 257 Weg liegen, Liegenschafte... mehr lesen...
Norm: GBG §61 ALiegTeilG §20
Rechtssatz: Der frühere außerbücherliche Eigentümer, der sein Recht nicht in den Grundeinlösungsverhandlungen geltend gemacht hat, kann weder Löschungsklage noch ein Wiederherstellungsbegehren erheben, sondern ist auf die Geldersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG verwiesen. Entscheidungstexte 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Streitanmerkung zu bewilligen ist, ist auf Grund des Klagevorbringens und des Urteilsantrages zu entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 593/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 4 Ob 593/74 8 Ob 513/85 Entscheidungstext OGH 28.02.1985 8 Ob 513/85 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158GBG §8 Z1GBG §9GBG §61 A
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung des Substitutionsbandes ist auch dann, wenn sie in die äußere Form einer "Anmerkung" gekleidet wird, ihrem Wesen nach einer zum unbedingten Erwerb eines dinglichen Rechtes führenden Einverleibung im Sinn des § 8 Z 1, § 9 GBG gleichzuhalten. Mit einer auf Beseitigung einer solchen Grundbuchseintragung wegen ursprünglicher Ungültigkeit gerichteten Klag... mehr lesen...
Norm: ABGB §469GBG §61 A
Rechtssatz: Das Löschungsbegehren steht nur dem dinglich Berechtigten, der schon bücherliche Rechte besaß, als die anzufechtende Eintragung erfolgte, zu (Klang 2.Auflage II, 384; Bartsch 526). Entscheidungstexte 8 Ob 160/74 Entscheidungstext OGH 10.09.1974 8 Ob 160/74 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.197... mehr lesen...
Der Kläger ist der Vater des Erstbeklagten und der Ehegatte der Zweitbeklagten. Der Notariatsakt vom 18. Feber 1931 schlossen der Kläger und die Zweitbeklagte einen Ehe- und Erbvertrag, mit dem sie über ihr gesamtes beiderseitiges Vermögen, welches sie besessen haben, in Zukunft einzeln oder gemeinsam erwerben, ererben oder sonst an sich bringen würden, die allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall vereinbarten; sie setzten sich zu drei Vierteln ihres Nachlaßve... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG W, die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ X dieser KG, in deren Lastenblatt unter COZ 1 auf Grund eines Ansuchens des "Wiener Cottagevereines" seit 19. 5. 1879 auf Grund des P IV des Kaufvertrages vom 29. 4. und 13. 5. 1879 eine als "Cottageservitut" bezeichnete, näher umschriebene Dienstbarkeit einverleibt ist. Die Kläger begehrten die Feststellung, daß eine von den Beklagten geplante Bauführung auf ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 AGBG §64
Rechtssatz: Durch Unterlassung der Anfechtung eines Grundbuchsbeschlusses kann der Mangel eines gültigen Erwerbstitels und damit die Nichtigkeit eines durch eine grundbücherliche Eintragung herbeigeführten Eigentumsüberganges nicht geheilt werden. Nur die Verjährung der Löschungsklage würde die Unanfechtbarkeit der Eintragung, die solcherart den Eigentumserwerb auch ohne Titel herbeigeführt hat, bewirken (SZ 28/31). Nach ... mehr lesen...
Norm: ABGB §647GBG §61 B1
Rechtssatz: Dem Legatar steht nur eine obligatorisches Klage auf Erfüllung des Legatsanspruches gegen den Belasteten zu, nicht aber eine dingliche Klage gegen jeden Besitzer des vermachten Gegenstandes. Da eine Streitanmerkung die Geltendmachung eines dinglichen Rechtes, zumindest aber eines Rechtes, das zufolge besonderer Bestimmungen einem dinglichen Recht gleichzuhalten ist, an einer verbücherten Liegenschaft voraus... mehr lesen...
Rudolf H, der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten, ist am 6. 10. 1959 verstorben. Die Verlassenschaft wurde der Beklagten, der Stiefmutter des Klägers, auf Grund einer letztwilligen Verfügung Rudolf H's vom 11. 10. 1958, nachdem sie eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zu A .../59 des Bezirksgerichtes Obernberg am Inn eingeantwortet. Im Zeitpunkt des Todes Rudolf H's waren dieser und die Beklagte je zur Hälfte Eigentümer des Hauses R 28, EZ 199, Katastralgemeinde U. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §823GBG §61 B1
Rechtssatz: Eine Erbschafts- oder Eigentumsklage nach § 823 ABGB kann, wenn eine fideikommissarische Substitution gegeben war, auch noch der Nacherbe zumindest gegen denjenigen erheben, der die Substitutionsmasse als Erbe des Vorerben beansprucht, auch wenn der Nachlaß irrigerweise ohne Hinweis auf die verfügte Substitution eingeantwortet worden war. Für eine solche Klage ist eine Streitanmerkung zulässig. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §951GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Anmerkung der Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Herausgabe der geschenkten Liegenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 160/70 Entscheidungstext OGH 15.07.1970 1 Ob 160/70 Veröff: EvBl 1971/43 S 75 = NZ 1972,92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019036 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 CABGB §1435EO §35 AgEO §36 AdGBG §61 A
Rechtssatz: Wird durch den Vollzug einer Exekution ein Zustand geschaffen, der der materiellen Rechtslage nicht entspricht, so kann keine Klage nach §§ 35, 36 EO erhoben werden, sondern nur mehr mit einer Klage der Anspruch auf Herstellung des der materiellrechlichen Rechtslage entsprechenden Zustandes geltend gemacht werden. Es kann die Rückgabe der Sache nach §§ 1431, 1435 ABGB oder die ... mehr lesen...
Nach dem Klagevorbringen kam es auf Grund eines Angebotes der Kläger v 25. September 1957 zwischen den Streitteilen zu einer Vereinbarung, wonach sich die beklagte Bank verpflichtete, als einziges Finanzierungsunternehmen den langfristigen Kreditbedarf der land- und forstwirtschaftlichen sowie gewerblichen Betriebe der Kläger zu decken. Im Sinne dieser Vereinbarung habe die Beklagte, so behaupten die Kläger, bis Herbst 1958 ihre Verpflichtungen erfüllt. Im Zusammenhang mit einer Verän... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Nur derjenige ist berechtigt, die Anmerkung seiner Klage auf Löschung eines Pfandrechtes zu begehren, der durch dieses Pfandrecht in seinen bücherlichen Rechten verletzt erscheint. Die Klage auf Löschung des Pfandrechtes wegen Kompensation rechtfertigt nicht die Streitanmerkung. Entscheidungstexte 5 Ob 13/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 5 Ob 1... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §61 B1
Rechtssatz: Eine Klage auf Rückzahlung eines hypothekarisch nicht sichergestellten Darlehens kann auch dann grundbücherlich nicht angemerkt werden, wenn der Kläger einen Rangordnungsbescheid in Händen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 319/69 Entscheidungstext OGH 07.01.1970 5 Ob 319/69 5 Ob 38/93 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1
Rechtssatz: Es ist ständige Rechtsprechung, dass eine Streitanmerkung bei bloß obligatorischen, auf vertraglicher Grundlage beruhenden Ansprüchen nicht zu bewilligen ist (so SZ 2/7, 5/60, 6/80, 21/105 ua, zuletzt 7 Ob 464/57). Entscheidungstexte 4 Ob 573/69 Entscheidungstext OGH 23.09.1969 4 Ob 573/69 5 Ob 319/69 Ents... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte 1. festzustellen, daß der Schuldschein vom 30. August 1966, abgeschlossen zwischen der Klägerin als Schuldnerin und dem Beklagten als Gläubiger, lautend auf einen Darlehensbetrag von 294.400 S nichtig sei und 2. den Beklagten zu verurteilen, in die Einverleibung der Löschung des auf Grund dieses Schuldscheines für eine restliche Forderung von 169.400 S samt 9% Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution von 33.880 S in EZ. 1199 KG. A., Grundbuch des Bezirksgeric... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs1 Satz1 AGBG §61 AGBG §94 A
Rechtssatz: Der Mangel des Scheingeschäftes ist grundbuchsrechtlich mit Löschungsklage geltend zu machen, weil sich der Grundbuchsrichter nur an die formell richtige einverleibungsfähige Urkunde zu halten und diese nicht auf allfällige Willensmängel zu prüfen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 30/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 AZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Das Begehren der Löschungsklage ist auf Unwirksamerklärung und Löschung der bekämpften bücherlichen Eintragung zu richten, nicht auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung. Entscheidungstexte 1 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 1 Ob 210/68 Veröff: EvBl 1969/155 S 237 = NZ 1969,186 = SZ 41/151 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072ABGB §1075GBG §61 AZPO §405 DIIId
Rechtssatz: Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht kann rechtsgültig auch dem Dritten gegenüber erklärt werden, der mit dem Eigentümer der durch das Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft bereits einen Kaufvertrag geschlossen hat. Der Dritte kann als noch nicht bücherlich Berechtigter den Vorkaufsberechtigten zwar noch nicht auf Einwilligung in die Löschung bzw auf Einwilligung in die Einverleibung d... mehr lesen...
Der am 21. April 1916 verstorbene Josef B. hinterließ drei Kinder, u. zw. Josef und Franz B. und Maria, verehelichte W. Alle drei sind bereits verstorben. Josef (jun.) hatte mehrere Kinder, auf die es hier jedoch nicht ankommt; Maria W. hinterließ einen Sohn namens Josef W., Franz B. hinterließ gleichfalls einen Sohn, DDr. Josef B. In den Nachlaß des am 21. April 1916 verstorbenen Josef B. gehörte auch eine Hälfte der Liegenschaft EZ. 194 Katastralgemeinde D., die laut Einantwortung... mehr lesen...
Norm: GBG §61 ff AGBG §64
Rechtssatz: Guter Glaube schützt den Dritten, der im Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung jener Person gehandelt hat, die den Löschungskläger seinerzeit aus dem Grundbuch verdrängt hat, nur dann, wenn dieser nicht die Ungültigkeit der ihn verdrängenden Einverleibung binnen drei Jahren von jenem Zeitpunkt an geltend macht, in dem um sie beim Grundbuchsgericht angesucht wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158 Abs1AußStrG §174 Abs2 Z3GBG §61 ff A
Rechtssatz: Der durch die Eintragung der Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben im Grundbuch gesicherte Nacherbe kann im Falle seiner zu Unrecht erfolgten Verdrängung aus dem Grundbuch wie sonst ein dinglich Berechtigter mit Löschungsklage vorgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §523 CaGBG §61 A
Rechtssatz: Der durch eine nichtige Einverleibung in seinem Eigentumsrecht Verletzte kann sich auf die Unwirksamkeit der Eintragung auch in einem Rechtsstreit mit einem Dritten berufen, wenn sein Eigentum Vorfrage der Entscheidung ist. Diese ist allerdings für den zu Unrecht als Eigentümer Eingetragenen ohne Wirkung. Entscheidungstexte 5 Ob 14/68 Entsc... mehr lesen...
Die Liegenschaften EZ. 2581 und 2582 KG. W. gehörten bis 28. Juli 1964 je zur Hälfte dem Kläger und der Emma Anna Z. Mit Kaufvertrag von diesem Tage erwarb die Beklagte die beiden Hälften der letztgenannten. Der Kläger brachte am 6. August 1964 zu 40 Cg 1../64 des Erstgerichtes eine Realteilungsklage gegen die Beklagte ein. Diese ließ im September 1964 ihr Hälfteeigentum lediglich hinsichtlich der Liegenschaft EZ. 2581 bücherlich einverleiben, während sie hinsichtlich der Liegenschaft... mehr lesen...
Die Antragstellerin und Herta Z. sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 5 KG. N. Die Einverleibung des Hälfteeigentumsrechtes der Antragstellerin erfolgte mit Beschluß des Bezirksgerichtes G. vom 2. Februar 1966 unter B OZ. 19 auf Grund des Übergabsvertrages vom 30. September 1965 und des Rangordnungsbescheides vom 17. Jänner 1966, TZ. 22/66, im Range der Anmerkung B OZ. 16. Im Zeitpunkt dieser Einverleibung war in der Grundbuchseinlage dieser Liegenschaft zu B OZ. 17 auf ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft oder eines Teiles davon bewirkt zwar eine Beschränkung der Verfügungsgewalt des Eigentümers, aber sein Eigentumsrecht selbst lässt sie unberührt. Dieses geht erst mit der Einverleibung des Eigentumsrechts des späteren Erwerbers verloren, da dessen Rechtserwerb ohne Rücksicht auf die Rückdatierung des Ranges der Einverleibung auf den Zei... mehr lesen...