Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Anmerkung der Wiederaufnahmsklage des im Löschungsprozeß unterlegenen Beklagten. Entscheidungstexte 5 Ob 128/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 5 Ob 128/92 Veröff: EvBl 1993/38 S 171 = NZ 1993,180 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060505 Dokume... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte in seiner gegen die Verlassenschaft nach seinem Onkel gerichteten Klage vor, der am 6.Juli 1989 verstorbene Erblasser habe am 16.März 1978 und am 30.März 1988 je ein Testament errichtet, in dem er zwei verschiedene Personen als Erben eingesetzt habe. In beiden Testamenten habe er aber ihm (Kläger) als Vermächtnis ein Haus hinterlassen. Beide als Erben eingesetzte Personen hätten Erbserklärungen abgegeben. Dem im zweiten Testament eingesetz... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Die Löschungsklage kann auf Nichtigkeit des Schenkungsvertrages wegen Geschäftsunfähigkeit des Schenkers gestützt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 526/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 3 Ob 526/92 1 Ob 239/97x Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 239/97x Auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das für die Zulassung des Revisionsrekurses angeführte Argument trifft nicht zu. Die vermeintliche Judikaturdifferenz betreffend die Anmerkung der Erbschaftsklage (s. dazu Dittric -Angst-Auer, Grundbuchsrecht4, E 14 bis 16 zu § 61 GBG) ist nämlich schon seit langem überwunden. Bereits in SZ 23/353 wurde mit dem Hinweis auf das Schrifttum die bis heute unwiderlegte Argumentation vorgetragen, daß der Erbe, der gemäß § 823 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §824GBG §61 B4
Rechtssatz: Die von der Verlassenschaft gegen die vorgemerkte Vermächtnisnehmerin wegen angeblicher Ungültigkeit des Vermächtnisses angestrengte Klage auf Rückübereignung der mit Wohnungseigentum verbundenen Anteile ähnelt zwar wirtschaftlich dem Rechtsbehelf, den ein übergangener Erbe nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens zur Durchsetzung seines Erbrechts (Eigentums) geltend machen kann, hat jedoch mit der Erb... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte ist zur Häflte, der Zweit- und der Drittbeklagte sind zu je 1/4 Eigentümer der Liegenschaft EZ 826 KG S*****, bestehend aus den Grundstücken 301 Baufläche, 499/2 Baufläche und 529/15 Garten; südwestlich schließt an die Grundstücke 301 und 529/15 das Grundstück 499/1 Baufläche, EZ 335 KG S***** an, welches früher der Erstbeklagten und Mag.Rudolf P***** je zur Hälfte gehörte. Auf diesem Grundstück stand ein Kino. Südwestlich von diesem Grundstück liegen di... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §61 AGBG §62
Rechtssatz: Ist der Erwerber (Dritte) nicht gutgläubig, dann bleibt dem durch die unrichtige Eintragung Beschwerten das Recht zur Löschungsklage während der 30-jährigen Verjährungsfrist offen. Entscheidungstexte 4 Ob 523/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 523/92 6 Ob 2078/96y Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der zwischen dem Erstbeklagten als Verkäufer und dem Zweitbeklagten als Käufer am 25. 4. 1989 in ***** geschlossene Kaufvertrag über die Liegenschaft ***** nichtig und stellte das weitere Klagebegehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, in die Wiederherstellung des Grundbuchstandes zum 2. 4. 1990 betreffend die Liegenschaft ***** einzuwilligen, nämlich in die grundbücherliche Einverleibung des alleinigen Eigentumsrechtes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1079GBG §61 B4
Rechtssatz: Dem dinglich Vorkaufsberechtigten steht neben dem Abforderungsanspruch nach § 1079 Satz 2 ABGB wahlweise auch die Löschungsklage zu. Für die Löschungsklage des in seinem bücherlichen Recht verletzten Vorkaufsberechtigten kommt es aber nicht - wie bei der Anbietung und allenfalls auch beim Abforderungsanspruch nach § 1079 Satz 2 ABGB - darauf an, dass ein gleichzeitig mehreren Personen eingeräumtes Vorkaufs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Umstellung des Grundbuches des Bezirksgerichtes H***** auf automationsunterstütze Datenverarbeitung wurde das umgestellte Grundbuch am 1.7.1988 eröffnet. In dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch war im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** unter COZ 9 c) folgende Eintragung aufgeschienen: "8. Dezember 1932, 3898 Auf Grund des Kaufvertrages vom 25.November 1932 wird das Vorkaufsrecht zu Gunsten des Alfons und Josef St***** Söhne der Verkäufer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein inländisches Kreditunternehmen. Die Kläger führen als Ehegatten einen landwirtschaftlichen Betrieb. Sie stehen seit Jahren mit der Beklagten in Geschäftsverbindung. Der Erstkläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 7 KG Feistritz. Die Beklagte hatte den Klägern einen Rahmenkredit bis zum Betrage von S 50.000,-- eingeräumt, den diese aber zunächst nicht ausgenützt hatten. Erst im Sommer 1983 machte der Erstkläger von diesem Rahmenkred... mehr lesen...
Norm: ABGB §469GBG §61 A
Rechtssatz: Bei Verweigerung der Löschungsquittung ist nur der Hypothekarschuldner zur Klage legitimiert, nicht aber ein im Rang nachfolgender Buchberechtigter. Entscheidungstexte 2 Ob 615/90 Entscheidungstext OGH 05.12.1990 2 Ob 615/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS00114... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch, Dr.Huber, Dr.Graf und Dr.Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anton K***, vertreten durch Dr.Walter Schlick, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Apollonia M***, vertreten durch Dr.Ulrich Daghofer, Rechtsanwalt in Graz, wegen Abtretung einer Erbschaft, inf... mehr lesen...
Norm: ABGB §435GBG §61 AUHG §1UHG §10 idF GB?Nov 2008UHG §12UHG §19 idF GB?Nov 2008
Rechtssatz: Dem Grundeigentümer steht gegen einer Urkundenhinterlegung, die sein Eigentum zu Unrecht mit einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB "belastet", eine Löschungsklage analog § 61 GBG zu. Entscheidungstexte 3 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 3 Ob 516/90 Veröff: SZ 63/100 = JBl 1991,238... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 161 Grundbuch Heilig Kreuz im Gerichtsbezirk Hall in Tirol mit dem Grundstück 3.857/1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 2. Oktober 1985, Uh 6/85, wurde die gerichtliche Hinterlegung des zwischen der L*** Grundstücksverwertungs Gesellschaft mbH als Geschenkgeberin einerseits und dem Beklagten als Geschenknehmer andererseits abgeschlossenen Schenkungsvertrages vom 23. Dezember 1982 zum Zweck... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Die Streitanmerkung hat nach § 61 Abs 2 GBG zur Voraussetzung, dass die Wiederherstellung des früheren Buchstandes verlangt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 542/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 2 Ob 542/90 Veröff: NZ 1990,236 (Hofmeister) 1 Ob 59/97a Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 59/97a ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Festlegung der Grenze zwischen ihrem Grundstück Nr. 170/1 und dem Grundstück der Beklagten Nr. 169/2, beide KG Marktl mit der in der Naturaufnahme des Dipl.Ing. Walter E*** (Beilage A) dargestellten, rot angelegten Grenzlinie. Ferner beantragt sie, die Beklagte schuldig zu erkennen, einer Vermarkung dieser Grenzlinie zuzustimmen und der Klägerin den Besitz an dem zwischen dieser Grenzlinie und der im Teilungsplan des Dipl.Ing. Hans S*** vom 16.... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Für eine Klage auf Festlegung einer Grundstücksgrenze, mag sie auch auf ein dingliches Recht gestützt sein, ist die Streitanmerkung gemäß § 61 GBG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 7 Ob 543/90 Entscheidungstext OGH 22.03.1990 7 Ob 543/90 Veröff: EvBl 1990/105 S 477 = NZ 1990,263 (Hofmeister, 264) 2 Ob 16/13m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten, ihrem Ehegatten, die Herausgabe des die Liegenschaft EZ540 Grundbuch 42004 Goisern betreffenden Schenkungsvertrages vom 19. August 1980 und der für die Verbücherung erforderlichen, in der Klage namentlich genannten Urkunden mit der
Begründung: , der Beklagte habe ihr die Liegenschaft geschenkt und übergeben, verweigere aber nun die Herausgabe der zur Verbücherung nötigen Urkunden. In der Folge beantragte sie die Anmerkung der Klage im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1913 geborene Kläger und die 1914 geborene Klägerin waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 87, KG Luftenberg, einer Landwirtschaft. Der Flächenwidmungsplan weist mit Ausnahme der Waldgrundstücke alle Grundstücke als Bauland (Wohngebiet) aus. Das Eigentum der Kläger war durch das wechselseitig eingeräumte und verbücherte Recht der Gütergemeinschaft beschränkt. Nach Stillegung der Landwirtschaft beabsichtigten die Kläger Grund zu verkaufen, um ihren vier Kinde... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Über den Antrag auf Bewilligung einer Streitanmerkung ist auch dann, wenn er im Zuge eines Rechtsstreites beim Prozessgericht gestellt wird, im Grundbuchsverfahren nach den Vorschriften des GBG zu entscheiden, weshalb kein Anspruch auf Kostenersatz besteht, sich die Fristen zum Rekurs und die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach dem GBG richten und die Erstattung einer (Revisionsbeantwortung) Rek... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begründete ihr Klagebegehren, sie sei Eigentümerin der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke, der Beklagte sei schuldig, binnen 14 Tagen zu erklären, in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin hinsichtlich der in der Anlage 1 angeführten Grundstücke und Liegenschaftsanteile einzuwilligen, im wesentlichen damit, daß sie mit dem Beklagten von 1973 bis 1987 verheiratet gewesen sei, wobei mit der Eheschließung zwischen den Streit... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Partei wurde gegen die klagende Partei zur Hereinbringung der Forderung von S 126.376,27 sA die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Die betriebene Forderung einschließlich der Nebengebühren wurde vom Drittschuldner bezahlt, wobei die Zahlung am 23.März 1988 beim Vertreter der beklagten Partei einlangte. Die klagende Partei wendete in einer am 14.März 1988 beim Erstgericht eingebrachten Klage das Erlöschen der betriebenen Forderung ein, weil sie da... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 25 (Ober- und Untergut am Holzberg 30 zu Buchenort) sowie Miteigentümer zu einem Drittel an der Liegenschaft EZ 405 und zu einem Sechstel an der Liegenschaft EZ 373 je KG Unterach. Mit Übergabsvertrag vom 8., 29. und 30. November 1982 übergab er die obgenannten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteile je zur Hälfte der Klägerin und ihrem Ehemann Martin S*** gegen einen Übergabspreis von 1,150.000 S, Einräumung e... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehren die Löschung des Eigentumsrechtes der Beklagten ob den Liegenschaften EZ 86 und 524 KG Purgstall mit der
Begründung: , daß die Eintragung des Eigentumsrechtes der Beklagten auf einem unwirksamen Titel beruhe. Das Erstgericht bewilligte die von den klagenden Parteien beantragte Anmerkung der Löschungsklage. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluß des Erstgerichtes mit der Maßgabe, daß es die Parteienbezeichnungen durch Anführung der volle... mehr lesen...
Begründung: Johann R***-B*** war Eigentümer von mit Wohnungseigentum an den Wohnungen 703 und 704 verbundenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 943 Grundbuch 01004 Innere Stadt mit dem Haus Renngasse 10 in 1010 Wien. Mit dem Kaufvertrag vom 18.Juli 1978 erwarb der beklagte Verein diese Liegenschaftsanteile. Sein Eigentum wurde zu TZ 7083/1979 im Grundbuch einverleibt. Der frühere Eigentümer starb am 23.Mai 1986. Zu seinem Nachlaß erklärten sich die geschiedene Ehefrau Ernestine R***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Theresia N*** begehrte vom Beklagten, in die Einverleibung der Löschung des zu seinen Gunsten zu C-LNR 34 des Grundbuches 82.107 Kitzbühel-Land in EZ 90/118 eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbotes einzuwilligen. Die seinerzeitige Bestellung der Verbotsrechte ob den Liegenschaftshälften sei anfechtbar zum Nachteil der Gläubigerschaft erfolgt. Demgemäß habe Theresia N*** mit dem Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 2. Juli 1984 verkaufte die Klägerin dem Beklagten die in ihrem grundbücherlichen Eigentum gestandene Liegenschaft EZ 1633 KG Breitenfurth mit den Grundstücken 299/13 und 299/14 je Garten und 758 Baufläche. Vereinbart wurde der Kaufpreis von S 250.000,--. In Punkt IV räumte der Beklagte der Klägerin das "lebenslängliche, höchstpersönliche und unentgeltliche Fruchtgenußrecht" an dieser Liegenschaft "samt allem rechtlichen und tatsächlichen Zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §61 B4
Rechtssatz: Der grundbuchsrechtliche Vertrauensgrundsatz gilt nur einem gutgläubigen Dritten gegenüber, nicht aber zwischen dem wirklichen Berechtigten und seinem Nachmann. Entscheidungstexte 1 Ob 518/88 Entscheidungstext OGH 24.02.1988 1 Ob 518/88 10 Ob 70/19w Entscheidungstext OGH 19.11.2019 10 Ob 70/19w ... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin und gefährdeten Partei steht für je einen Hälfteanteil der im Eigentum ihrer Großmutter Viktoria N*** (auch N***) stehenden Liegenschaften EZ 178 und 179, beide Grundbuch Graz Stadt-Weinitzen, ein Besitznachfolgerecht samt Sicherung durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu (Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 24. April 1985, 3 Ob 530/85, ergangen im Rechtsstreit 17 Cg 90/82 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz). Zur Sicherung dieses Ansp... mehr lesen...