RS OGH 1938/1/25 2Ob1130/37

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Veröffentlicht am 25.01.1938
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Norm

EO §237
GBG §61 A
KO §76
KO §119

Rechtssatz

Der Ersteher einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft kann die Löschung der Anmerkung der Konkurseröffnung ohne Rücksicht auf die Fortdauer des Konkurses begehren. Wurde die Liegenschaft auf Grund eines vor der Streitanmerkung erworbenen Pfandrechtes versteigert, so ist auch dem Begehren auf Löschung der Streitanmerkung stattzugeben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1130/37
    Entscheidungstext OGH 25.01.1938 2 Ob 1130/37
    Veröff: SZ 20/16

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0003373

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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