Norm
EO §237Rechtssatz
Der Ersteher einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft kann die Löschung der Anmerkung der Konkurseröffnung ohne Rücksicht auf die Fortdauer des Konkurses begehren. Wurde die Liegenschaft auf Grund eines vor der Streitanmerkung erworbenen Pfandrechtes versteigert, so ist auch dem Begehren auf Löschung der Streitanmerkung stattzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0003373Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015