Norm
AnfO §20Rechtssatz
Die Anmerkung einer Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 20 AnfO (mit dem Hinweis darauf, dass dem Hauptprozess ein Anfechtungsanspruch zugrunde lag), ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0044551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015