Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Streitanmerkung bei einer Klage, mit der Ungültigkeit eines vor der Einantwortung geschlossenen und der Einantwortung zugrunde gelegten Erbteilungsübereinkommens geltend gemacht wird (SZ 14/207 und SZ 26/135 zusammenfassend). Entscheidungstexte 1 Ob 54/66 Entscheidungstext OGH 24.02.1966 1 Ob 54/66 Veröff: RZ 1966,125 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2
Rechtssatz: Volle Wirkung des Löschungsurteils gegen den Teilzessionar der Hypothekarforderung, der nach der Streitanmerkung bücherliche Rechte erlangt hat. Entscheidungstexte 6 Ob 58/66 Entscheidungstext OGH 23.02.1966 6 Ob 58/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0060651 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1EO §9 AGBG §61 B2
Rechtssatz: Trotz der Veräußerung des Anteiles eines auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft belangten Miteigentümers kann im Falle der vorangegangenen Anmerkung der Teilungsklage ein Urteil im Sinne des Klagebegehrens ergehen, da dessen Vollstreckbarkeit gegen des Erwerber gemäß § 9 EO dann gegeben ist, wenn dieser sich nicht auf das Publizitätsprinzip und seinen guten Glauben berufen kann (JBl 1953,602). ... mehr lesen...
Mit der am 14. Jänner 1964 erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Aufhebung des gemeinsamen Eigentums der Streitteile an der Liegenschaft EZ. X. durch freiwillige Feilbietung. Mit Beschluß vom 16. Jänner 1964 bewilligte das Erstgericht die Anmerkung dieser Klage bei der erwähnten Liegenschaft. Das Erstgericht gab der Klage statt und verurteilte beide Beklagte zur ungeteilten Hand zum Kostenersatz. Es stellte fest, daß die Streitteile zu je einem Drittel Eigentümer der in der Kl... mehr lesen...
Am 1. August 1956 schloß Johann L. mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über mehrere ihm gehörige Liegenschaften. Es wurde darüber eine von beiden Teilen unterschriebene Punktation errichtet. Es war vorgesehen, daß die förmliche Vertragserrichtung nach Feststellung des Lastenstandes und Einstellung des damals gegen Johann L. laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens erfolge. Am 9. Jänner 1957 wurde der förmliche Vertrag geschlossen, der in einigen Belangen von der Punktation abweicht. G... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Gegen das Löschungsbegehren wegen Ungültigkeit des bücherlichen Erwerbstitels kann auch die Berechtigung aus einem anderen Titel eingewendet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 95/65 Entscheidungstext OGH 06.04.1965 8 Ob 95/65 Veröff: SZ 38/57 6 Ob 651/93 Entscheidungstext OGH 14.04.1994 6 Ob 651/93 ... mehr lesen...
Die Kläger belangten im vorliegenden Prozeß den Beklagten auf Herausgabe der ihm bücherlich zugeschriebenen Liegenschaft EZ. 179 Gb. St. V. Zug um Zug gegen Bezahlung eines Betrages von 120.678.44 S und auf Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes je zur Hälfte. Sie machten geltend, ob dieser früher der Anna S. gehörig gewesenen Liegenschaft sei zu ihren Gunsten das Vorkaufsrecht verbüchert; Anna S. habe die Liegenschaft mit einem als "Schenkungsvertrag" bezeichneten V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1079GBG §61 B1
Rechtssatz: Klagt der bücherlich Vorkaufsberechtigte gemäß § 1079 2. Satz ABGB den bereits ins Grundbuch gelangten Dritten auf Übertragung des Eigentumsrechtes mit der
Begründung: , er sei auf Grund eines zur Ausschaltung des Vorkaufsrechtes geschlossenen Scheinvertrages (Schenkungsvertrag, während in Wahrheit ein Kaufvertrag vorgelegen sei) als Eigentümer eingetragen worden, liegen die Voraussetzungen einer Streitanmer... mehr lesen...
Norm: GBG §61 ff B1
Rechtssatz: Keine Anmerkung der Klage auf Aussonderung außerbücherlichen Eigentums. Entscheidungstexte 6 Ob 76/64 Entscheidungstext OGH 08.04.1964 6 Ob 76/64 Veröff: EvBl 1965/13 S 19 = RZ 1964,203 6 Ob 77/64 Entscheidungstext OGH 08.04.1964 6 Ob 77/64 6 Ob... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §9GBG §61 B1
Rechtssatz: 1./ Die Streitanmerkung (betreffend die Löschung einer Servitut) kann auch in der bücherlichen Einlage des herrschenden Gutes bewilligt werden (Bartsch Seite 528). 2./ Die Übertragung der Anmerkungen, die zur Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt gehören, ist von Amts wegen vorzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 215/63 Entscheidungstext OGH 31.07.1... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §60GBG 1955 §61 B1
Rechtssatz: Voraussetzung der Anmerkungen nach §§ 60 und 61 GBG 1955 ist, daß das Recht desjenigen, gegen den sich die Klage richtet, bereits im Grundbuch eingetragen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 236/62 Entscheidungstext OGH 29.11.1962 5 Ob 236/62 Veröff: JBl 1963,481 = RZ 1963,55 = ImmZ 1963,303 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1EO §352GBG §61 B1
Rechtssatz: Ist die Teilungsklage im Grundbuch bereits angemerkt, so ist die Anmerkung der Zwangsversteigerung nach § 352 EO überflüssig. Daß im Grundbuch die Teilungsklage nur bei dem Anteil der verpflichteten Partei angemerkt ist, ist dabei unbeachtlich, weil sich das Schicksal einer Teilungsklage naturgemäß immer auf die ganze Liegenschaft auswirken muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien Alfred und Rudolf G. waren die Teilungskläger, die verpflichtete Partei Anna S. Teilungsbeklagte in der Rechtssache des Landesgerichtes L. In dieser Rechtssache erging ein Anerkenntnisurteil, auf Grund dessen die betreibenden Parteien unter Anschluß der Versteigerungsbedingungen Bewilligung der Exekution durch Versteigerung der gemeinsamen Liegenschaft EZ. 317, KG. W., beantragten. Zwei Tage später ersuchte auch die verpflichtete Partei um Bewilligung der Exe... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B3
Rechtssatz: Bestreitet derjenige, zu dessen Nachteil eine bücherliche Einverleibung bewilligt wurde, die Giltigkeit der Einverleibung von zwei aufeinanderfolgenden Nachfolgern, muß die Streitanmerkung zur Erfüllung ihres Zweckes auch gegen den zweiten Nachfolger als zulässig betrachtet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 198/62 Entscheidungstext OGH 27.06.1962 7 Ob ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet in ihrer Klage, sie habe nur zur Sicherung eines ihr von Wolfgang P. gewährten Darlehens von 30.000 S mit diesem über die ihr gehörigen 3/116 Anteile an der Liegenschaft EZ. 189 KG. H. einen Kaufvertrag abgeschlossen, der auch auf Grund erteilter Vollmachten und des eingetretenen Zahlungsverzuges bei Rückzahlung des Darlehens grundbücherlich durchgeführt worden sei. Die Klägerin habe gegen Wolfgang P. beim Erstgericht zu 18 Cg 50/62 eine Klage auf Rückübertragun... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1WWG §20
Rechtssatz: Die Anmerkung einer Klage nach § 20 WWG ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 142/62 Entscheidungstext OGH 07.06.1962 5 Ob 142/62 Veröff: EvBl 1962/478 S 605 = JBl 1963,207 = ImmZ 1963,185 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0060599 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §1323GBG §61 B4
Rechtssatz: Hat der Beklagte durch ein betrügerisches Vorgehen die Einverleibung eines Pfandrechtes erwirkt, dann ist auch der hiedurch geschädigte bücherliche Einzelrechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers (der hier nur der Treuhänder des Klägers war) zur Klage auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes (§ 1323 ABGB) durch Löschung des Pfandrechtes legitimiert, soferne ihm nicht bloß ein formelles... mehr lesen...
Norm: ABGB §469GBG §61 A
Rechtssatz: Eine Löschungsklage kann beim Eigentum nur der frühere bücherliche Eigentümer erheben. Entscheidungstexte 3 Ob 24/60 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 3 Ob 24/60 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 Vgl; Beisatz: Nicht der außerbücherliche Eigentümer. (T... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte folgenden Sachverhalt fest: Die Liegenschaften EZ 3333, 3334 und 3381, KG *****, standen im bücherlichen Eigentum der Hermann H***** AG mit dem Sitz in Budapest. Auf Grund des Gesetzes Art XXV/1948 wurden die Aktien dieser Gesellschaft von der ungarischen Volksrepublik verstaatlicht, ohne dass die Aktionäre eine Entschädigung erhalten hätten. Im Zeitpunkt der Verstaatlichung gehörten die gesamten Aktien dieser Gesellschaft zu 32 % der Erst- und Zw... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B3GBG §65
Rechtssatz: Eine Anmerkung der Abweisung der Klage ist unzulässig. Im Falle der Abweisung der Klage ist die Streitanmerkung zu löschen, aber erst nach Rechtskraft des Urteiles und nur auf Ansuchen durch den Grundbuchsrichter. Entscheidungstexte 5 Ob 82/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 5 Ob 82/61 Veröff: EvBl 1961/207 S 274 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Streitanmerkung bei einem einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbot, wenn auf Aufhebung der diesem Verbot zugrunde liegenden Vereinbarung geklagt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 399/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 5 Ob 399/60 4 Ob 593/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 4... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §382 Z6EO §389 IGBG §61 B2GBG §131 Abs2
Rechtssatz: Wenn auch nach der in der Entscheidung SZ 22/99 vertretenen Auffassung die gem § 61 Abs 2 GBG mit der Streitanmerkung verbundenen Wirkungen gegen dritte Personen auch dann eintreten, wenn die Streitanmerkung nach dem Gesetz nicht zu bewilligen gewesen wäre, soferne der Bewilligungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist, macht eine derartige gesetzwidrige Streitanmerkung denno... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Streitanmerkung bei einer Klage auf Nichtigerklärung eines Schenkungsvertrages, der die Grundlage für die bücherliche Eintragung bildet. Entscheidungstexte 5 Ob 389/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 5 Ob 389/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0060613 Do... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Die Löschung einer wegen Unbestimmtheit ungültigen Eigentumsbeschränkung kann im Klageweg verlangt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 13/58 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 1 Ob 13/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0060483 Dokumentnummer JJR_19580212... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B3WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung einer Streitanmerkung ist ein Grundbuchsverfahren, auch wenn der Antrag auf Bewilligung dieser Anmerkung beim Prozessgerichte gestellt wird und in einem derartigen Verfahren Kostenersatz nicht vorgesehen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 658/57 Entscheidungstext OGH 03.01.1958 2 Ob 658/57 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: § 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintra... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine bücherliche Anmerkung der Klage, mit der nur der obligatorische Anspruch aus dem behaupteten Treuhandverhältnis auf Rückübertragung des Liegenschaftsanteiles geltend gemacht wird, da in einem solchen Fall keine Verletzung des bücherlichen Rechtes der klagenden Partei (§ 61 GBG) behauptet wird. Entscheidungstexte 7 Ob 125/57 Entscheidungstext OGH 20.03.... mehr lesen...
Norm: ABGB §684GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Streitanmerkung einer Herausgabeklage eines Legatars. Entscheidungstexte 3 Ob 563/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 563/56 Veröff: EvBl 1957/29 S 45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015315 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz: Die Löschungsklage ist insbesondere dann zulässig, wenn ein Vertrag wegen Willensmängel anfechtbar ist. Entscheidungstexte 2 Ob 14/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 2 Ob 14/56 2 Ob 602/82 Entscheidungstext OGH 17.01.1984 2 Ob 602/82 Auch 3 Ob 516/... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Die Rechtsprechung hat zwar die Anmerkung der Streitanhängigkeit auch aus Anlaß anderer als der in den §§ 61, 69 und 70 GBG bezeichneten Fälle für zulässig erklärt, jedoch die Anmerkung einer Klage auf Anerkennung und Einräumung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder auf Erfüllung eines Übereinkommens nicht gestattet. Entscheidungstexte 3 Ob 131/50 ... mehr lesen...