Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der durch eine nichtige Einverleibung in seinem Eigentumsrecht Verletzte kann sich auf die Unwirksamkeit der Eintragung auch in einem Rechtsstreit mit einem Dritten berufen, wenn sein Eigentum Vorfrage der Entscheidung ist. Diese ist allerdings für den zu Unrecht als Eigentümer Eingetragenen ohne Wirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015075Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015