RS OGH 1968/3/13 5Ob14/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1968
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Norm

ABGB §431
ABGB §523 Ca
GBG §61 A

Rechtssatz

Der durch eine nichtige Einverleibung in seinem Eigentumsrecht Verletzte kann sich auf die Unwirksamkeit der Eintragung auch in einem Rechtsstreit mit einem Dritten berufen, wenn sein Eigentum Vorfrage der Entscheidung ist. Diese ist allerdings für den zu Unrecht als Eigentümer Eingetragenen ohne Wirkung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 14/68
    Entscheidungstext OGH 13.03.1968 5 Ob 14/68
    Veröff: JBl 1968,475 = MietSlg 20035

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015075

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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