RS OGH 1968/11/14 1Ob210/68, 5Ob115/71, 4Ob593/74, 4Ob520/75, 1Ob186/75, 3Ob615/79, 7Ob675/81, 6Ob75

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Veröffentlicht am 14.11.1968
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Norm

GBG §61 A
ZPO §226 IIB9

Rechtssatz

Das Begehren der Löschungsklage ist auf Unwirksamerklärung und Löschung der bekämpften bücherlichen Eintragung zu richten, nicht auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0037465

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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