Norm
ABGB §613Rechtssatz
Der durch die Eintragung der Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben im Grundbuch gesicherte Nacherbe kann im Falle seiner zu Unrecht erfolgten Verdrängung aus dem Grundbuch wie sonst ein dinglich Berechtigter mit Löschungsklage vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0008192Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015