Norm: StGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßiges Handeln muß sich nicht in gleichgelagerten kriminellen Akten manifestieren, charakteristisch dafür ist vielmehr eine Lebensführung, in der auftretende Bedürfnisse auf kriminelle Weise befriedigt werden. Entscheidungstexte 12 Os 5/94 Entscheidungstext OGH 03.03.1994 12 Os 5/94 European ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs2 IIASMG §28 Abs3 AStGB §70StGB §241e Abs2 erster Fall
Rechtssatz: Daß der Angeklagte mit dem Vorsatz handelte, das erzeugte Suchtgift zu veräußern, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahme zu sichern, genügt für die Annahme der gewerbsmäßigen Erzeugung deshalb nicht, weil die gewinnbringende Verwertung einer von vornherein begrenzten, als Einheit zu betrachtenden Suchtgiftmenge - hier der Erträgnisse nur einer einzigen Ernte... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Ein (aus zahlreichen Vorstrafen ableitbarer) Hang zur Begehung von Vermögensdelikten begründet in der Regel auch Gewerbsmäßigkeit. Entscheidungstexte 14 Os 105/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 14 Os 105/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092484 Dokum... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §148
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit in der Bedeutung des § 70 StGB erfordert die Täterabsicht, sich selbst eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wobei dies unmittelbar aus der Tat oder mittelbar auf dem Umweg über einen Dritten, aber immer als eine unmittelbare wirtschaftliche Folge der Tat erfolgen kann. Es reicht nicht aus, dass der Täter eine direkte Einnahme unmittelbar für einen Dritten anstrebt, wie dies bei einem so... mehr lesen...
Norm: StGB §12 CStGB §70StGB §148
Rechtssatz: Die Qualifikation gewerbsmäßiger Tatbegehung hat nicht nur der unmittelbare Täter zu verantworten, sondern auch jeder Tatbeteiligte, der in gewerbsmäßiger, sohin auf eine fortlaufende Einnahme zum eigenen Vorteil ausgerichteter Absicht an einem von einem anderen verübten gewerbsmäßigen Betrug mitwirkt, was auch auf den Beitragstäter zutreffen kann (SSt 54/68). Daß neben dem unmittelbaren Täter auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Zur Annahme gewerbsmäßigen Handeln ist nicht erforderlich, daß der Täter gleich einem Berufsverbrecher seinen Unterhalt überwiegend durch Straftaten finanziert (so schon EvBl 1983/135). Entscheidungstexte 13 Os 147/92 Entscheidungstext OGH 17.02.1993 13 Os 147/92 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130StGB §141 Abs1
Rechtssatz: Diebstähle einer Sonnenbrille, um damit ein "blaues Auge" zu verdecken, und von Lebensmitteln aus Hunger stehen - ähnlich wie ein Handeln aus Not oder zur Befriedigung eines Gelüstes - geradezu im Widerspruch zu der im § 70 StGB normierten gewerbsmäßigen Absicht. Entscheidungstexte 12 Os 118/92 Entscheidungstext OGH 12.11.1992 12 ... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Unter einer "fortlaufenden Einnahme" ist nicht nur ein ausschließlicher und unmittelbar für die Bestreitung des Lebensunterhaltes berechneter Vermögenszuwachs, sondern vielmehr jede tätergewollte fortlaufende Erlangung irgendeines wirtschaftlichen Vorteils zu verstehen. Einnahmen im Sinn des § 70 StGB sind nicht nur Geld und Geldeswert, sondern alle Sachwerte, durch die das wirtschaftliche Tätervermögen vermehrt wird.... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs2 IIAStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßige Absicht wird weder durch eine relativ geringe, jedenfalls aber die Bagatellgrenze übersteigende Höhe der Einkünfte aus den Straftaten noch durch das Vorhandensein eines allfälligen weiteren Motivs für die Tatbegehung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 14 Os 30/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1992 14 Os 30/92 ... mehr lesen...
Norm: FrPolG §14a Abs2StGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit erfordert kein ausdrückliches Verlangen eines Entgelts für die strafbare Tätigkeit (hier: Schlepperei); die Annahme einer freiwillig gebotenen Entlohnung reicht aus. Entscheidungstexte 11 Os 33/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1992 11 Os 33/92 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua Franz S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130, zweiter Fall, und 15 StGB (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (B I) und des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB (B/II) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Nur den Schuldspruch wegen Betruges ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard B***** des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 15, 146, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.November 1990 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des getäuschten Gastwirtes Christian G***** unrechtmäßig zu bereichern, gewerbsmäßig den Genannten durch Täuschung über Tatsachen, nämlich Vortäuschen des ordnungsgemäßen Betreibens eines Geldspielautomaten (Automatenspiele) mit 5 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu VI und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI*****, SCHRÖ***** und Dr. P***** auch nach § 147 Abs. 1 Z 1 StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der ********** 1966 geborene Angeklagte Wolfgang H***** zu A./II/ und III/ des Urteilssatzes des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB und zu C./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges (richtig: gewerbsmäßig schweren Betruges) nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches eignet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Harald K***** (zu I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Deliktsfall StGB sowie (zu II) des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I): gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden) Urteil wurden die am 16.Juni 1954 geborene Marktgehilfin Sidonia S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 130 (zu ergänzen: zweiter Satz) StGB und ihre am 4.Juni 1969 geborene, ebenfalls als Marktgehilfin tätige Schwägerin Csilla H***** (geb. Kolompar) des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Sidon... mehr lesen...
Gründe: Der am 4.Juni 1926 geborene Richard A***** wurde (zu 1.) des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB und (zu 2.) des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die von ihm der Sache nach allein gegen den Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls aus § 281 Abs. 1 Z 5 und 5 a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde geht fehl. Die in der Tatsache... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §145 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Verübung von insgesamt (bloß) drei Angriffen innerhalb eines verhältnismäßig langen Zeitraumes (von nahezu drei Jahren) bildet für sich allein keine tragfähige Grundlage für die Annahme einer gewerbsmäßig begangenen Erpressung. Entscheidungstexte 13 Os 60/91 Entscheidungstext OGH 24.07.1991 13 Os 60/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochtenen Schuldspruch des Werner H***** enthält, wurde Rene P***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Faktum 1) und des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, 148, erster Fall, StGB (Faktum 2, erster Teil) sowie der schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 2 Z 1 und 2 StGB (Faktum 2, zweiter Teil) schuldig erkannt, zu einer Freiheit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.Dezember 1964 geborene Johann K***** zu I./1/ des Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 und 2 SGG und zu I./2/ des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 SGG schuldig erkannt. Nach dem allein angefochtenen Punkt I./1/ des Schuldspruchs setzte er in Wien in der Zeit von August 1988 bis August 1990 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge gewerbsmäßig in Verkehr, indem er mindestens fünf Kilogramm Haschisch dem gesonde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28.März 1934 geborene Konsulent Helmut B***** und der am 9.August 1934 geborene Dr. Ernst S***** schuldig erkannt, und zwar B***** zu A/ (die Unterteilung 1/ ist überflüssig) a/ bis f/ des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB, Dr. S***** zu B/ desselben Verbrechens als Beteiligter nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. Dem Inhalt des Schuldspruches nach habe... mehr lesen...
Gründe: Im (mit Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 18.Mai 1989, GZ 12 Os 152/88-8 angeordneten) zweiten Rechtsgang wurden der ***** 1939 geborene Erich S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB sowie (erneut entgegen der Bestimmung des § 29 StGB auch) des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB und der ***** 1941 geborene Horst M***** d... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.Jänner 1959 geborene Rudolf D***** wurde mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden) Urteil wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1, 130, 2.Fall, und 15 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, vom 14.Feber bis 2.März 1990 in Wien gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S n... mehr lesen...
Gründe: Stefan C***** wurde des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 15, 127, 128 Abs. 1 Z 2, 130 (höherer Strafsatz) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung von Diebstählen aus Kirchen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, am 22.Oktober 1990 in Wien in der Dominikanerkirche versucht, Bargeld aus Opferstöcken zu stehlen. Der Angeklagte bekämpft seinen Schuldspruch unter Geltendmachung der Nichtigk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der nunmehr 24-jährige Raimund B***** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 (erster Fall) SGG und des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG sowie des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Innsbruck den bestehenden Vorschriften zuwider Suchgift in einer großen Menge, nämlich insgesamt 6.000 Gramm Cannabisharz, gewerbsmäßig in Verkehr g... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130StGB §148
Rechtssatz: Für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung genügt es, daß der Täter sich eine nicht als unbedeutend zu vernachlässigende kriminelle Einnahme zu verschaffen beabsichtigt (so schon 11 Os 32/90). Entscheidungstexte 16 Os 44/90 Entscheidungstext OGH 25.01.1991 16 Os 44/90 Veröff: EvBl 1991/103 S 448 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 Abs1 litaStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit setzt nicht voraus, daß die Einkommensquelle regelmäßig und dauernd fließt, und ist daher auch bei zahlenmäßig und zeitmäßig begrenzter Tatbegehung denkbar. Entscheidungstexte 13 Os 23/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 13 Os 23/90 11 Os 14/97 Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Transportunternehmer Manfred W*** I./ des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3, zweiter Fall, StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG, II./ des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, teils als Beteiligter nach dem § 11, zweiter Fall, FinStrG, III./ des Vergehens d... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130
Rechtssatz: Die Annahme der Deliktsqualifikation nach § 130 vierter Fall StGB setzt im Sinne des § 70 StGB voraus, daß der Täter eine derartige strafbare Handlung in der Absicht begeht, sich speziell durch ihre wiederkehrende Begehung, also durch das wiederholte Verüben von Einbruchsdiebstählen, eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Entscheidungstexte 15 Os 130/90... mehr lesen...