Norm: StGB §70
Rechtssatz: Zur Annahme der Gewerbsmäßigkeit genügt, daß der Täter eine strafbare Handlung in der Absicht vornimmt, sich durch die wiederkehrende Begehung von Straftaten desselben Deliktstypus (hier: des qualifizierten Diebstahls) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Es kommt daher gar nicht darauf an, daß die einzelnen Angriffe in ihren Modalitäten (Zeit, Ort, Objekt, Frequenz usw) von vornherein verabredet sind, was im Hi... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z2StGB §70
Rechtssatz: Die Berücksichtigung einschlägiger Vorstrafen und eines raschen Rückfalles als erschwerend verstößt auch bei gewerbsmäßiger Tatbegehung nicht gegen das Doppelverwertungsverbot. Entscheidungstexte 13 Os 14/97 Entscheidungstext OGH 12.02.1997 13 Os 14/97 13 Os 71/04 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §70StGB §148StPO §281 Abs1 Z11 Fall2
Rechtssatz: Wird im Rahmen der Strafberufung vorgebracht, die Anführung der wirtschaftlichen Ausbeutung der Opfer eines gewerbsmäßig handelnden Betrügers verstoße gegen das Doppelverwertungsverbot, wird der Sache nach das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO behauptet; indes zu Unrecht, denn gewerbsmäßig verübter Betrug setzt keineswegs denknotwe... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130
Rechtssatz: Die Annahme der Qualifikation ist auch bei solchen Einzeltaten zulässig, bei denen der Wert der Beute unterhalb der Bagatellgrenze liegt, sofern nur das angestrebte Einkommen insgesamt diese Grenze übersteigt. Entscheidungstexte 14 Os 103/96 Entscheidungstext OGH 20.08.1996 14 Os 103/96 14 Os 24/03 ... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Die Erschließung fortlaufender, dh für einen längeren Zeitraum wirksamer Einnahmen aus der wiederkehrenden Begehung von Straftaten kann sich auch zum Ziel setzen, wer seinen Lebensunterhalt nicht ständig und überwiegend aus Straftaten fristet (EvBl 1983/135). Entscheidungstexte 14 Os 86/96 Entscheidungstext OGH 06.08.1996 14 Os 86/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §148
Rechtssatz: Für die Beurteilung schwerer Betrügereien (§ 147 Abs 2 StGB) als gewerbsmäßig begangen (§ 148 zweiter Fall StGB) ist keineswegs erforderlich, dass die beabsichtigte fortlaufende Einnahme des Täters mit dem ganzen aus den einzelnen Taten resultierenden Schaden jeweils identisch ist, vielmehr genügt es, dass sich der Täter mit einem Teil abfindet und mit dem Rest einen Dritten unrechtmäßig bereichert. ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §70
Rechtssatz: Es entspricht herrschender Rechtsprechung, daß die Wiederholung strafbarer Handlungen auch bei gewerbsmäßiger Tatbegehung einen Erschwerungsgrund darstellen können, weil Gewerbsmäßigkeit auch dann anzunehmen ist, wenn der Täter nur einmal straffällig wurde, allerdings in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung gleichartiger Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (EvBl 1995/... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §14 DStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung derjenige, der sie in der Absicht vornimmt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Fremdnützigkeit, also das Abzielen auf eine fortlaufende Einnahme eines anderen, sei es eines Beteiligten (§ 12 StGB), sei es eines strafrechtlich unbeteiligten Dritten, genügt daher nicht; noch viel weniger die bloße Kenntnis davon,... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §70StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Eine Tatwiederholung, mag sie auch bei gewerbsmäßig handelnden Tätern die Regel sein, gehört nicht zu den begrifflichen Voraussetzungen dieser Qualifikation und kann daher bei der Gewichtung der Strafzumessungsgründe nicht außer Betracht bleiben, mag auch das Gewicht dieses Erschwerungsgrundes je nach Fallgestaltung gering sein. Die Berücksichtigung dieses Erschwerungsgrundes verstößt desh... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Für die Frage der Gewerbsmäßigkeit ist ohne Belang, ob die erzielten Einkünfte gehortet oder auf andere Weise verwendet wurden. Entscheidungstexte 15 Os 107/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1994 15 Os 107/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0092453 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 Abs1 litaStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass es dem Täter bei der Tatbegehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen; es genügt daher nicht, wenn die Absicht des Täters bloß darauf gerichtet ist, den Vorteil aus der wiederkehrenden Begehung von Taten in Form eines fortlaufenden Mittelzuflusses einem Dritten zuzuwenden; dieser Vorteil muss vielmehr v... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Unter einer fortlaufenden Einnahme, deren Erzielung der gewerbsmäßig handelnde Täter durch wiederkehrende Tatbegehung beabsichtigt, ist jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen, den der Täter durch sein strafbares Verhalten zu erlangen trachtet. Ob er die erlangte Diebsbeute veräußern oder für sich selbst verwenden will, ist ohne Belang. Es reicht vielmehr die beabsichtigte Beschaffung von Gegenständen für den Eigen... mehr lesen...