Norm
StGB §70Rechtssatz
Die Verübung von insgesamt (bloß) drei Angriffen innerhalb eines verhältnismäßig langen Zeitraumes (von nahezu drei Jahren) bildet für sich allein keine tragfähige Grundlage für die Annahme einer gewerbsmäßig begangenen Erpressung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0092327Dokumentnummer
JJR_19910724_OGH0002_0130OS00060_9100000_001