Norm: StGB §70StGB §130 2. SatzStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Gestohlene Waren sind unabhängig von der Art ihrer nachfolgenden konkreten Verwendung oder Verwertung als "Einnahmen" im Sinne der §§ 70, 130 StGB, das heißt als jeweilige Vermehrung des wirtschaftlichen Tätervermögens, anzusehen. Entscheidungstexte 15 Os 172/99 Entscheidungstext OGH 27.01.2000 15 Os 172/99 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuld- und Teilfreispruch der Mitangeklagten Karoline P***** enthaltenden) Urteil wurde Heinz H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 zweiter Satz StGB (1.) und des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 und 15 StGB, teilweise als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (2. a und 3.) schuldig erkannt. Mit dem ange... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Will ein Betrüger die zunächst in seinem Vermögen eingetretene Bereicherung von vornherein zugunsten anderer (hier: seiner Firma) heranziehen, ändert dies nichts an der Einnahmeerzielung durch ihn selbst und steht dies daher der Annahme gewerbsmäßigen Handelns nicht entgegen. Entscheidungstexte 15 Os 102/99 Entscheidungstext OGH 02.12.1999 15 Os 102/99 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche der beiden Angeklagten enthaltenden) Urteil wurden (jeweils im zweiten Rechtsgang) Dr. Rudolf H***** (zu A.III. [die Numerierung folgt der ursprünglichen Anklage]) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1, 161 StGB, (zu A.VI.c, X.a, XI, XIII., XVII., XVIII., XIX., XX., XXIII., XXV., XXVI., XXVII. und XXVIII) des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurden Dr. Bernt A*****, Gottfried H*****, Gottfried We*****, Josef Wö***** und Andreas Ki***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB (A), Josef Wö***** darüber hinaus des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 und Abs 4 erster Fall StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche ... mehr lesen...
Gründe: Voranzustellen ist, daß der besseren Übersicht halber im folgenden die buchstaben- und ziffernmäßige Faktenbenennung aus dem im ersten Rechtsgang gefällten Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 9. Juli 1997, GZ 8 Vr 3234/96-131, übernommen und - unter Wiedergabe des entscheidenden Urteilssachverhalts - sämtliche Deliktsqualifikationen nach den Bestimmungen des mit 1. Jänner 1998 in Kraft getretenen SMG, BGBl I Nr 112/1997 idF BGBl I Nr ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Vorbehalte selbständiger Verfolgung gemäß § 263 Abs 2 StPO sowie Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Werner G***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall, 131 StGB (A) sowie der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (B) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch Vorbehalte selbs... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Mehrere mit dem Ziel (§ 5 Abs 1 zweiter Satz StGB) einer einzigen (hier: in der Rückzahlung eines Darlehens bestehenden) Selbstschädigung vorgenommene Täuschungshandlungen reichen für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht. Entscheidungstexte 13 Os 78/98 Entscheidungstext OGH 01.07.1998 13 Os 78/98 11 Os 165/12t ... mehr lesen...
Norm: StGB §70StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Der für die prozeßordnungsgemäße Ausführung einer Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge gebotene Vergleich mit dem Gesetz wird verfehlt, wenn die Ableitung einer Fallnorm (aus dem Gesetz oder einem von der Judikatur aufgestellten
Rechtssatz: ) nicht den Denkgesetzen entspricht. Aus dem
Rechtssatz: allein, geringfügige Nebeneinkünfte könnten dann gewerbsmäßig erstrebt werden, wenn sie als Gesa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Mihai St***** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2 StGB (A/I) dessen Ehegattin Maria St***** aber der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 erster Satz (erster Fall) StGB (A/I und II) und des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall und 15 StGB (B/I... mehr lesen...
Gründe: Theodor V***** wurde zugleich mit dem Angeklagten Karl M*****, dessen Urteil nach Verkündung sogleich in Rechtskraft erwachsen ist, - teilweise abweichend von der wider ihn erhobenen Anklage (ON 40) - der Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (A.I.1.) und des teils vollendeten, teils versuchten "gewerbsmäßigen" schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 (zu ergänzen: zweiter Fall), 146, 147 Abs 1 Z 1 (erster Fall) und Abs 2, "148 2.Fall" u... mehr lesen...
Gründe: Adnan O***** und Ermin M***** (alias Zdenko G*****) wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch sowie teils bandenmäßig begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 erster Satz zweiter Fall, zweiter Satz erster und zweiter Fall StGB und § 15 StGB schuldig erkannt und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie (hier zusammengefaßt wiedergegeben) zwischen 14. Oktober 1995 und 14. Jänner 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines weiteren Angeklagten enthaltenden Urteil wurde der ungarische Staatsangehörige Sandor O***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1, Abs 2 erster Deliktsfall und Abs 3 Z 3 SGG (IA des Urteilssatzes) sowie des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 und 38 Abs 1 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines weiteren Angek... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §70SGG §12 IIA
Rechtssatz: Durch die Annahme der Gewerbsmäßigkeit wird auch die Gewinnsucht mitumfaßt, sodaß die zusätzlich erschwerende Annahme von "Suchtgifthandel aus reiner Gewinnsucht, ohne selbst süchtig zu sein" neben Gewerbsmäßigkeit gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt. Entscheidungstexte 11 Os 136/97 Entscheidungstext OGH 28.10.1997 11 Os 136/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §70
Rechtssatz: Die Berücksichtigung eines langen Deliktszeitraumes als erschwerend verstößt auch bei gewerbsmäßiger Tatbegehung nicht gegen das Doppelverwertungsverbot weil die längere Dauer eines strafbaren Verhaltens nicht von den Merkmalen des § 70 StGB umfasst ist. Entscheidungstexte 11 Os 124/97 Entscheidungstext OGH 28.10.1997 11 Os 124/97 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marshall A***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und 2 SGG sowie der Vergehen des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach "§ 12 Abs 5 SGG" wurde über Marshall A***** eine Wertersatzstrafe von 400.000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit vier Monate Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Gemäß § 4... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tomislav S***** der Verbrechen des teils versuchten gewerbsmäßig schweren Bandendiebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 erster Satz zweiter Fall sowie zweiter Satz und 15 StGB sowie der Hehlerei nach § 164 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tomislav S***** der Verbrechen des teils versuchten gewerbsmäßig schweren Bandendiebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert Z***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1.) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert Z***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (1.) und der Monopolhehlerei nach Paragraph 46, Absatz eins,... mehr lesen...
Gründe: Krzysztof Kazimierz M***** und Robert Maciej P***** wurden (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren (richtig: schweren gewerbsmäßigen) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Fall und 15 StGB (M***** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB) und (B) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, P***** überdies (C) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm.Erich P***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm.Erich P***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges als Beteiligter nach Paragraphen 12, dritter Fall, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen (Viktor Kl***** betreffenden) Verfolgungsvorbehalt gemäß § 263 StPO enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Dipl.Ing.Atilla Ki*****, Dipl.Ing.Georg R***** und Viktor Kl***** des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen (Viktor Kl***** betreffenden) Verfolgungsvorbehalt gemäß Paragraph 263, StPO enthaltenden - Urteil wurden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard R***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard R***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmä... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130 Satz2 Fall2
Rechtssatz: Für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit genügt eine einzige (auch nur versuchte) Tat, sofern darin unter Berücksichtigung ihrer Begleitumstände und Nebenumstände die begriffsessentielle Absicht (Tendenz) des Täters klar augenfällig und unmissverständlich zum Ausdruck kommt, sich durch die wiederkehrende Begehung von Straftaten des selben Deliktstypus (hier: von sieben Einbruchsdiebstählen zwischen ca... mehr lesen...
Gründe: Peter Be***** und Roman Ba***** wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Peter Be***** und Roman Ba***** wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der slowenische Staatsangehörige Martin H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Satz StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der slowenische Staatsangehörige Martin H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins,, 130 zweiter S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch beinhaltenden - Urteil wurde Hermine B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch beinhaltenden - Urteil wurde Hermine B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Schladming g... mehr lesen...
Norm: StGB §70StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Der längere Tatzeitraum, für welchen sich der Täter durch Wiederholung gleichartiger Straftaten ein fortlaufendes Einkommen zu verschaffen trachtet, muss keineswegs "zumindest etwa drei Monate" dauern. Eine bestimmte Mindestdauer dieses "längeren Zeitraumes" wird weder vom Gesetz noch von der Judikatur verlangt, vielmehr reicht es auch aus, dass der Täter seine strafbaren Handlungen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachstehend angefü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.April 1982 geborene Alexander W***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, teilweise gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Satz zweiter Fall und 15 StGB (A), des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB (B), des Vergehens der gefährlichen Drohung als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (C) sowie des Ve... mehr lesen...
Norm: StGB §70
Rechtssatz: Selbst eine große Anzahl (in wenigen Angriffen) versendeter Briefe (Kettenbriefe) zeigt keineswegs zwingend die von § 70 StGB geforderte Wiederholungsabsicht auf. Entscheidungstexte 13 Os 16/97 Entscheidungstext OGH 19.03.1997 13 Os 16/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0... mehr lesen...