Norm: StGB §167StGB §131
Rechtssatz: § 167 Abs 2 Z 1 StGB verlangt zwar die Gutmachung des gesamten aus der Tat entstandenen Schadens. Dieser deckt sich jedoch nicht mit dem zivilrechtlichen Schadensbegriff („volle Genugtuung“ bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 1324 ABGB), sondern erfordert nur den Ersatz des – auch aus Begleitumständen der Tat – im Sinne deliktstypischer Verknüpfung entstandenen, für den Täter in seinem Ausmaß objektiv übersch... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Der auf eine im Wege der Scheinkonkurrenz verdrängte, nicht reuefähige strafbare Handlung zurückgehende Schaden gilt nur dann als „deliktstypisch“, wenn diese strafbare Handlung gegen das selbe Rechtsgut gerichtet ist wie die reuefähige, von der sie verdrängt wurde. Entscheidungstexte 12 Os 107/18d Entscheidungstext OGH 24.01.2019 12 Os 107/18d ... mehr lesen...
Norm: KO §177StGB §151 Abs3StGB §156StGB §167
Rechtssatz: Tatkenntnis des Konkursgerichtes, des Ausgleichsgerichtes, des Masseverwalters oder des Ausgleichsverwalters stehen der Rechtzeitigkeit tätiger Reue nicht entgegen, weil es sich dabei nicht um zur Strafverfolgung berufene Institutionen im Sinn des § 151 Abs 3 StGB handelt. Dem steht nicht entgegen, dass das Konkursgericht einer Anzeigepflicht gemäß § 177 KO unterliegt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Schadensgutmachung und damit tätige Reue im Sinn des § 167 StGB setzen schon begrifflich voraus, dass der Täter das strafbare Verhalten beendet und nunmehr um die Entschädigung der betroffenen Person bemüht ist. Hingegen kann tätige Reue nicht als Freibrief für abermaliges Delinquieren verstanden werden und demgemäß auch keine zukünftigen Straftaten zum Gegenstand haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Mehrere Vermögensangriffe eines Täters, die aus subjektiven Gründen eine das Erfordernis der Vollständigkeit der Schadensgutmachung betreffende Einheit bilden, liegen nach herrschender Judikatur dann vor, wenn die Vermögensangriffe von einem Gesamtvorsatz getragene Einzelakte der schrittweisen Verwirklichung eines tatbestandsmäßigen Enderfolgs darstellen oder wenn eine auf einen einheitlichen Willensentschluss des Tä... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue nach § 167 StGB ist - mangels einer unfreiwilligen Gesetzeslücke auch nicht im Wege eines Analogieschlusses in bonam partem - auf versuchte Straftaten nicht anwendbar. Entscheidungstexte 11 Os 97/98 Entscheidungstext OGH 27.10.1998 11 Os 97/98 11 Os 100/02 Entscheidungstext OGH 01.10.2... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Die zur Straflosigkeit geforderte Voraussetzung der freiwilligen, rechtzeitigen und vollständigen Schadensgutmachung ist im Fall mehrerer deliktischer Angriffe dann, wenn die einzelnen Tathandlungen - vor allem in subjektiver Hinsicht - selbständigen Charakter haben, für jede von ihnen gesondert zu beurteilen. Sind die Einzelakte durch einen Fortsetzungszusammenhang, insbesondere durch einen auf die etappenweise Verw... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue ist auch bei teils vollendetem, teils versuchtem Betrug in Ansehung des vollendeten Delikts möglich. Entscheidungstexte 15 Os 161/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os 161/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095124 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Zu den reuefähigen Delikten zählen auch die nach den § 147, § 148 StGB qualifizierten Formen des Betruges. Entscheidungstexte 15 Os 161/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os 161/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095123 Dokumentnummer JJR_199... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Dem Charakter der tätigen Reue als Ausnahmeregelung kann nur durch strenge restriktive Interpretation der gesetzlichen Voraussetzungen Rechnung getragen werden. Entscheidungstexte 11 Os 21/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 11 Os 21/95 15 Os 161/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os 16... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Die Schadenersatzverpflichtung des reuewilligen Täters erstreckt sich nach dem Wortlaut des § 167 StGB auf den "ganzen aus der Tat" im Sinne deliktstypischer Verknüpfung damit entstandenen Schaden. Sie deckt sich insoweit nicht unbedingt mit dem weitergehenden zivilrechtlichen Schadensbegriff, der bei vorsätzlich verursachtem Schaden zur Leistung voller Genugtuung verpflichtet (§ 1324 ABGB). Die täterbezogene Kompone... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Im Fall dolosen Transfers eines auf Buchungsirrtum beruhenden Kontozuganges auf ein Sparguthaben setzt Vollständigkeit der Schadensgutmachung den Rückersatz nicht nur des Kapitalbetrages sondern auch der dafür von der geschädigten Bank tatplangemäß erwirkten Zinsen voraus. Entscheidungstexte 12 Os 153/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 12 Os 153/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Dem Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue liegt nach herrschender Auffassung vor allem der kriminalpolitische Grundgedanke zugrunde, daß durch die rechtzeitige und freiwillige Gutmachung des gesamten Schadens der korrumpierende Eindruck der Tat auf die Allgemeinheit beseitigt wird und wegen der darin zum Ausdruck kommenden (wenngleich nicht unbedingt auf eine geänderte innere Einstellung zurückzuführenden) Rückkehr d... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Das bloße Anbot der Schadensgutmachung genügt den Anforderungen einer rechtzeitigen Gutmachung des ganzen Schadens nicht. Entscheidungstexte 15 Os 95/93 Entscheidungstext OGH 25.11.1993 15 Os 95/93 15 Os 161/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os 161/95 14 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Eine - ohne bzw mit Einwilligung des Gläubigers erklärte - Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) oder private Schuldübernahme (§ 1405 ABGB), umsoweniger ein bloßer Schadensbeitritt (§ 1406 Abs 2 ABGB) bedeutet, solange der Gläubiger nicht tatsächlich befriedigt wurde, nicht mehr als ein bloßes Anbot dieser Schadensgutmachung, welches der Gutmachung des ganzen aus der Tat entstandenen Schadens nicht entspricht. ... mehr lesen...
Norm: RDG §101StGB §42StGB §167
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Beendigung des Disziplinarverfahrens im Sinn des § 42 StGB ist dem RDG fremd. Gleiches gilt für die Frage "tätiger Reue" als Strafaufhebungsgrund (durch spätere Aufarbeitung von Rückständen). Entscheidungstexte Ds 12/89 Entscheidungstext OGH 19.02.1990 Ds 12/89 Europea... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Die im § 167 StGB vorausgesetzte rechtzeitige, freiwillige und vollständige Schadensgutmachung betrifft (jeweils nur) den "aus seiner Tat entstandenen" Schaden. Werden daher in ein- und demselben Urteil einem Angeklagten mehrere Taten angelastet, so sind die Voraussetzungen für eine Straflosigkeit infolge tätiger Reue (§ 167 StGB) bei jeder einzelnen Tat gesondert zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Für die strafaufhebende Wirkung einer Schadensgutmachung (§ 167 Abs 2 Z 1 StGB) kommt es auf die Herkunft der vom Täter dazu verwendeten Mittel nur insofern an, als er sich nicht die betreffenden Werte ihrerseits wieder durch eine andere strafbare Handlung beschafft haben darf (vgl JBl 1981,331, SSt 32/23 uva). Entscheidungstexte 15 Os 35/89 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: 1. Die in § 167 StGB normierte Schadenersatzverpflichtung deckt sich nicht mit dem zivilrechtlich zu fordernden Schadenersatz: Während letzterer bei vorsätzlich verursachtem Schaden "volle Genugtuung" verlangt (§ 1324 ABGB) genügt für erstere - der kriminalpolitischen Zielsetzung der tätigen Reue entsprechend - in der Regel der Ersatz des positiven Schadens auf Grund objektiv-abstrakter Schadensberechnung; der Ersatz... mehr lesen...
Norm: FinStrG §29 Abs2StGB §167
Rechtssatz: § 29 Abs 2 FinStrG ist mit § 167 StGB nicht deckungsgleich. Entscheidungstexte 15 Os 126/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 15 Os 126/87 Veröff: EvBl 1988/71 S 344 = RZ 1988/5 S 19 = SSt 58/76 13 Os 76/08p Entscheidungstext OGH 01.10.2008 13 Os 76/08p Auch; Beisatz: Das für tätige R... mehr lesen...
Norm: StGB §9StGB §167
Rechtssatz: Ein Irrtum über die rechtlichen Voraussetzungen eines Strafaufhebungsgrundes (hier: § 167 Abs 2 Z 2 StGB) ist unbeachtlich (bloßer Strafbarkeitsirrtum). Entscheidungstexte 11 Os 108/86 Entscheidungstext OGH 23.09.1986 11 Os 108/86 Veröff: SSt 57/70 = RZ 1987/37 S 148 (zustimmend Kienapfel) Euro... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Die Voraussetzung einer Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung oder ihrer vertraglichen Vereinbarung ist nicht - wie etwa in Form von Zusagen einer Straffreiheit wegen tätiger Reue bei künftiger Schadensgutmachung - disponibel. Entscheidungstexte 10 Os 85/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 10 Os 85/85 E... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue mittels Darlehensaufnahme durch den Täter (und/oder Dritte) ist zulässig (SSt 32/23 und EvBl 1957/327). Auch bei Identität von Darlehensgeber und Geschädigtem liegt effektive (keine vertragliche) Schadensgutmachung vor. Entscheidungstexte 13 Os 91/85 Entscheidungstext OGH 04.07.1985 13 Os 91/85 Veröff: SSt 56/49 = EvBl 1986/16 S 53 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Das Motiv, einer Anzeige oder strafgerichtlichen Verfolgung vorzubeugen, schließt das Merkmal der Freiwilligkeit nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 91/85 Entscheidungstext OGH 04.07.1985 13 Os 91/85 Veröff: SSt 56/49 = EvBl 1986/16 S 53 12 Os 21/86 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Ein Dieb, der die Rückstellung der gestohlenen Sache von einer Bedingung (noch dazu der Verübung einer strafbaren Handlung durch den Bestohlenen) abhängig macht, kann tätige Reue nicht in Anspruch nehmen. Entscheidungstexte 9 Os 170/84 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 9 Os 170/84 Veröff: EvBl 1985/177 S 760 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §167
Rechtssatz: Strafaufhebende tätige Reue eines an der Untreue des Machthabers durch Übernahme von Geldern des geschädigten Machtgebers Beteiligten erfordert, daß der widerrechtlich entfremdete Geldbetrag wieder den Geschädigten - und nicht bloß dessen ungetreuen Verwalter - zurückgegeben wird. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §167
Rechtssatz: Im Deklarieren anderer Exekutionsobjekte (als der im Konkurs verheimlichten Gesellschaftsrechte) im Offenbarungseid kann nicht eine Gutmachung jenes Schadens erblickt werden, den die (trotzdem nicht zu einer vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen gelangte) Gläubigerschaft dadurch erlitten hat, daß der Täter mit der Scheinabtretung seines Geschäftsanteils ihre (daraus möglich gewesene) Befriedigung noch... mehr lesen...
Norm: StGB §127 CStGB §167
Rechtssatz: Ein Dieb, der zwecks Schadensgutmachung durch Rückstellung der Sache an den Bestohlenen dem Hehler die Sache "stiehlt", um sie dem Eigentümer zurückzugeben, begeht mangels Zueignung keinen Diebstahl zum Nachteil des Hehlers. Veröff: JR 1985,251 (mit Anmerkung Rudolphi) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1984:RS0103893 ... mehr lesen...
Norm: StGB §137StGB §167
Rechtssatz: Vollständige Schadensgutmachung nach Zueignung eines toten Rehbocks setzt voraus, daß der ganze Tierkörper dem Berechtigten zurückgestellt wird; Zurücklassen des Kadavers ohne die sogenannte Krone (Rehkrickel) genügt nicht. Entscheidungstexte 11 Os 12/84 Entscheidungstext OGH 29.02.1984 11 Os 12/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Der (vollständige oder teilweise) Verzicht auf die Erstattung des gesamten Schadens kommt der vom Gesetz verlangten tatsächlichen Gutmachung dann - aber auch nur dann - gleich, wenn sich der Täter durch ein effektives und ernstliches Anbot vollen Schadenersatzes darum bemüht und der Geschädigte selbst dieses Bemühen durch einen liberierenden Akt im Sinn eines freiwilligen schenkungsweisen Schulderlasses gleichsam ver... mehr lesen...