RS OGH 1984/12/4 10Os180/84

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Veröffentlicht am 04.12.1984
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Norm

StGB §156
StGB §167

Rechtssatz

Im Deklarieren anderer Exekutionsobjekte (als der im Konkurs verheimlichten Gesellschaftsrechte) im Offenbarungseid kann nicht eine Gutmachung jenes Schadens erblickt werden, den die (trotzdem nicht zu einer vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen gelangte) Gläubigerschaft dadurch erlitten hat, daß der Täter mit der Scheinabtretung seines Geschäftsanteils ihre (daraus möglich gewesene) Befriedigung noch weitergehend schmälerte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094823

Dokumentnummer

JJR_19841204_OGH0002_0100OS00180_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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