Norm
StGB §167Rechtssatz
Die Voraussetzung einer Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung oder ihrer vertraglichen Vereinbarung ist nicht - wie etwa in Form von Zusagen einer Straffreiheit wegen tätiger Reue bei künftiger Schadensgutmachung - disponibel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095190Dokumentnummer
JJR_19851029_OGH0002_0100OS00085_8500000_003