Norm
StGB §167Rechtssatz
Im Fall dolosen Transfers eines auf Buchungsirrtum beruhenden Kontozuganges auf ein Sparguthaben setzt Vollständigkeit der Schadensgutmachung den Rückersatz nicht nur des Kapitalbetrages sondern auch der dafür von der geschädigten Bank tatplangemäß erwirkten Zinsen voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0095152Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015