Norm: StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue kommt dem Täter auch dann zugute, wenn er, ohne sich selbst zu beschuldigen, die gestohlene (oder durch eine andere im § 167 Abs 1 StGB) bezeichnete Straftat erlangte) Sache an die Behörde unter Bezeichnung des Geschädigten, somit mittelbar an diesen übergibt. Entscheidungstexte 13 Os 110/75 Entscheidungstext OGH 28.10.1975 13 Os 110/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue bei fortgesetztem Delikt: Wenn der Täter nach einem Gesamtplan handelt - Schaffung eines regelrechten Abnehmernetzes für gestohlene Waren - und sich durch die seinen kontinuierlich betätigten (einheitlichen) Willensentschluß entsprungenen fortlaufenden gleichartigen Diebstählen ein regelmäßiges Zusatzeinkommen verschaffen will, liegen sowohl die objektiven wie auch die subjektiven Voraussetzunge... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue setzt sowohl ein ernstliches Bemühen des Täters um Schadensgutmachung als auch deren tatsächlichen Eintritt voraus. Dabei steht das Interesse des Verletzten an der Wiedergutmachung des erlittenen Schadens im Vordergrund der für die Normierung dieses Strafaufhebungsgrundes maßgeblichen kriminalpolitischen Erwägungen, obwohl diese auch für den Täter den zumeist seiner Resozialisierung förderlichen Vorteil e... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §167
Rechtssatz: Der Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue gilt für das Verfahren nach § 85 lit a StG ebensowenig wie für die korrespondierende Übertragung nach § 486 StG; daran, daß bei einer vorsätzlichen Sachbeschädigung eine Schadensgutmachung von der Strafe nicht befreit, wird sich auch nach Inkrafttreten des StGB nichts ändern. Entscheidungstexte 11 Os 79/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §167
Rechtssatz: Waren die einzelnen Angriffe des Täters nur Teile einer Gesamttat und in Ausführung eines einheitlichen Willensentschlusses unternommen worden, kommt tätige Reue dem Angeklagten nur dann zustatten, wenn er den gesamten aus seinen Straftaten entstandenen Schaden, noch bevor die Obrigkeit von seinem Verschulden erfährt, gutmacht. Entscheidungstexte 11 Os 29/... mehr lesen...
Norm: StGB §167
Rechtssatz: Zur Versagung des Strafaufhebungsgrundes der tätigen Reue genügt es nicht, dass im Zeitpunkt der Schadensgutmachung durch den Täter gegen diesen irgendein Verdacht vorlag oder geäußert wurde. Vielmehr erfordert der Ausschluss dieses Strafaufhebungsgrundes das Vorliegen eines solchen objektiven Verdachtes, der unter Berücksichtigung der gesamten in diesem Zeitpunkt sich darbietenden Beweislage nach forensischer Erfahr... mehr lesen...