RS OGH 1990/2/1 12Os6/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1990
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Norm

StGB §142 F

Rechtssatz

Zur Tatbestandsverwirklichung ist nicht erforderlich, daß dem Opfer der Eigentumsangriff als solcher bewußt wird oder daß es die Wegnahme bemerkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094253

Dokumentnummer

JJR_19900201_OGH0002_0120OS00006_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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