Gründe: Der am 29.Dezember 1959 geborene beschäftigungslose Andreas Karl H*** wurde (1.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 15 StGB und (2.) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 29.November 1989 in Vöcklabruck 1./ fremde bewegliche Sachen dem Josef M***-S*** mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung, indem er durch Einsc... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 GStGB §130
Rechtssatz: Das bloße Wissen, sei es auch eines Bandenmitglieds, über die konkrete Verübung von Diebstählen durch andere, jedoch ohne jede eigene Beteiligung daran (§ 12 StGB), reicht (nicht nur für eine Zurechnung der Qualifikation nach § 130 zweiter Fall StGB, sondern überhaupt schon) zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 127 StGB nicht aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §135
Rechtssatz: Bei der Wegnahme von Sachen aus einer Wohnung, deren Inhaber einem Nachbarn einen Schlüssel dazu beläßt oder übergibt, durch den Nachbarn kommt in aller Regel nicht Veruntreuung, sondern vor allem Diebstahl (§ 127 StGB) in Betracht; handelt der Täter jedoch nicht mit Bereicherungsvorsatz ("Entrümpelung"), dann sind die Voraussetzungen dauernder Sachentziehung (§ 135 StGB) zu prüfen. Ent... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Mathias B***, Joachim A***, Hans H*** und Erasmus W*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Bandendiebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Von einem Teil der dahin gehenden Anklage wurden sie freigesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die teils gelungene, teils versuchte Wegnahme von insgesamt mehr als 3,6 Millionen Schilling Bargeld aus Bankomaten in mehreren... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef H*** und Magdalena E*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie sich in der Zeit vom 17.Juni bis zum 29.Dezember 1987 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter ein ihnen anvertrautes Gut im Gesamtwert von rund 3,480.000 S, und zwar das ihnen am zuerst bezeichneten Tag von Antonia H*** übergebene Inventar der Wohnung in 1020 Wien, Czerninga... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 B1
Rechtssatz: Weder die Leistung von Aufpasserdiensten noch auch die vorab gemachte Zusage, beim Abtransport der Diebsbeute behilflich zu sein, vermag unmittelbare Diebstahlstäterschaft zu begründen; seit der Aufhebung des § 127 Abs 2 Z 1 StGB (durch das StRÄG 1987) sind derartige Verhaltensweisen vielmehr als Beitragstäterschaft gemäß § 12 dritter Fall StGB zum Diebstahl des diesen unmittelbar ausführenden Täters zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Kian A*** des Verbrechens des (versuchten) Diebstahls (durch Einbruch) nach §§ 127, 129 Z 1 und § 15 StGB (richtig: nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB) schuldig erkannt und hiefür zu einer (gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Gesellschaft als Beteiligter mit dem abgesondert verfolgten und bereits rechts... mehr lesen...
Norm: ABGB §398 ffStGB §127 AStGB §134
Rechtssatz: Ein Schatz im Sinne des § 398 ABGB, eine wertvolle Sache, deren gegenwärtiger Eigentümer wegen der langen Zeit ihrer Verborgenheit nicht mehr festgestellt werden kann, ist bis zur
Begründung: neuen Eigentums herrenlos und steht bis dahin in niemandes ( auch nicht des Grundeigentümers ) Gewahrsam. Gemäß dem § 399 ABGB fällt der Schatz schon mit seiner Entdeckung kraft Gesetzes jeweils zur Hälfte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Juni 1940 geborene Friedrich G*** und der am 29. November 1961 geborene Reinhard Herbert M*** wurden mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil sie zusammen mit den abgesondert verfolgten Jugendlichen Peter H*** und Reinhard S*** als Beteiligte Ende November 1988 in Linz ca 1 kg Goldschmuckstücke im Wert von ca 88.000 S der Irene K*** mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz wegnahmen. Nach ... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 39-jährige Friedrich W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (zu I/2) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und (zu II/) des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Friedrich W*** (zu I/) am 27.Jänner 1988 in Frauenki... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B3
Rechtssatz: Das Bereitstellen von Diebsgut zum alsbaldigen Abtransport stellt den Versuch der Straftat dar, wobei auch schon eine geringfügige Ortsveränderung am Tatort (Lagerplatz) ausreicht. Entscheidungstexte 11 Os 54/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 11 Os 54/90 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Andreas T*** zu Punkt A./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahles durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 130, zweiter Fall, und 15 StGB, zu Punkt B./ des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 1, 224 StGB, zu Punkt C./ des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB, zu Punkt D./ des Vergehens der Körperver... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B3
Rechtssatz: Nach der natürlichen Verkehrsauffassung wird die letzte und entscheidende Gewahrsamsschranke (spätestens) mit dem Verlassen des Gebäudes (Geschäftslokals) des bisherigen Gewahrsamsträgers unter Mitnahme der Beute überwunden. Entscheidungstexte 16 Os 11/90 Entscheidungstext OGH 08.06.1990 16 Os 11/90 Veröff: JBl 1990,670 = EvBl 1991/12 S 65 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Michael U*** (zu 1) des Verbrechens des versuchten räuberischen Diebstahls nach §§ 15, 127, 131 StGB und (zu 2) des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig. Nach dem Inhalt dieses Schuldspruches hat der Genannte (zu 1) am 22.Mai 1989 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich 3 Flaschen Chivas Regal zu je 349 S, 2 Flaschen Martell Cognac zu je 249 S und 2 Flaschen Vyborova Wodka zu je 169,90 S, somit War... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.März 1964 geborene Günter H*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Dezember 1989 in Graz seine Mutter, indem er sie an den Oberarmen erfaßte, schüttelte und ihr zahlreiche Stöße versetzte und dabei wiederholt die Herausgabe von Geld forderte, mit Gewalt und dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Genötigten unrechtmäßg zu bereichern, zur Herausgabe von 40 S nötigte. Dagege... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §129StGB §141 Abs1 A5
Rechtssatz: Wurde der Täter wegen dreier festgestellter diebischer Angriffe, von denen zwei (unbekämpft) nach § 129 StGB qualifiziert sind, des fortgesetzten Verbrechens nach §§ 127, 129 StGB schuldig erkannt, scheidet allein deshalb die Subsumtion eines Angriffes als Entwendung aus. Entscheidungstexte 12 Os 15/90 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6.August 1987, GZ 8 a E Vr 8.138/87-24, wurde der am 13.April 1939 geborene Rudolf Franz D*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit von April 1985 bis zum 27.Juli 1985 in Wien in wiederholten Angriffen fremde bewegliche... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.3.1968 geborene Helmut E***** wurde von der Bundespolizeidirektion Linz bei der Staatsanwaltschaft Linz (dort einlangend) am 3.8.1989 wegen der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG angezeigt, weil er am 11.7.1989 in Linz mit einem Motorrad, auf dem für ein anderes Fahrzeug ausgegebene amtliche Kennzeichentafeln montiert waren, betreten worden war... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Juni 1957 geborene beschäftigungslose Walter K*** des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1, 130 erster Fall StGB (A) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB (B) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien A) mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung nachstehend angeführten Personen Bargeld und Wertsachen wegzunehmen versucht, wob... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Juni 1973 geborene Jugendliche Slavko T*** wurde der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 1 StGB und des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien A/ am 20.Februar 1989 außer den Fällen des § 201 StGB eine Person, nämlich die am 17.Februar 1976 geborene Sandra S***, mit Gewalt, indem er sich auf sie setzte und er selbst sowie mehrere unbekannte Personen sie an Armen und Beinen gegen den Erdboden ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §134StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2StGB §165
Rechtssatz: Das Ansichbringen im Sinne der §§ 164 Abs 1 Z 2, 165 StGB erfasst nur den Erwerb des Gewahrsams an einer Sache, nicht aber die Erlangung fremden Gutes durch Gewahrsamsbruch. In einem solchen Fall kommt - Bereicherungsvorsatz vorausgesetzt - nur Diebstahl, im Fall einer Sachzueignung unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 1 StGB ohne Gewahrsamsbruch allenfalls Unters... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §83 Abs1StGB §127 FStGB §128 Abs1 Z1 A
Rechtssatz: Echte (Realkonkurrenz) Konkurrenz von Bedrängnisdiebstahl und Körperverletzung: Die vorsätzliche Herbeiführung einer dem § 128 Abs 1 Z 1 StG entsprechenden Bedrängnis oder Hilflosigkeit des darnach vom selben Täter bestohlenen Opfers wird durch die Ahndung des qualifizierten Diebstahls niemals abgegolten, sodaß kein Fall einer bloßen Scheinkonkurrenz von Diebstahl und Körp... mehr lesen...
Gründe: Der am 30. Juli 1954 geborene beschäftigungslose Edwin E*** wurde des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. sowie ferner - in Abweichung von einer auf Raub lautenden Anklage - des Vergehens des schweren Diebstahls nach (§ 127 und) § 128 Abs. 1 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Vom Anklagevorwurf eines Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. wurde der Angeklagte gemäß § 259 Z. 3 StPO. freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft bekämpft dieses Urteil in ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §142 BStGB §142 E
Rechtssatz: Für die Beurteilung als tatbestandsmäßige Gewaltanwendung im Sinne des § 142 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob das zu einer Willensbildung an sich fähige Opfer wegen der überraschenden Angriffsart keinen Behauptungswillen zu entwickeln und wegen der Schnelligkeit des Tatablaufs einen Abwehrentschluß gar nicht zu fassen vermochte. Genug daran, daß der Überfallene nicht von vorn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 41-jährige Helmut J*** und der gleichaltrige Alfred J*** (zu I/) des Verbrechens des versuchten (schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und Helmut J*** (zu II/) überdies des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 3 WaffG schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (zu I/) Helmut J*** und Alfred J*** am 15.März 1989 im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S... mehr lesen...
Gründe: Michael W***, Doris W*** und ein weiterer, am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligter Angeklagter wurden des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie gemeinsam am 24.Mai 1989 in Maria Lankowitz drei Kaninchen im Wert von ca. 700 S dem Josef P*** durch Einbruch, nämlich durch Abbrechen mehrerer Holzlatten der mit einem Vorhängeschloß gesicherten Tür zum Kaninchenstall, mit dem Vorsatz weggenommen haben, sich durch dere... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §148a
Rechtssatz: An der Beurteilung der Geldbehebung aus Bankomaten unter missbräuchlicher Verwendung von fremden Bankomatkarten oder Bankomatkarten-Duplikaten als Diebstahl hat sich durch das Inkrafttreten des § 148a StGB - unvorgreiflich der Frage, ob ein derartiges Verhalten von der neuen Bestimmung überhaupt erfasst wird, jedenfalls im Hinblick auf deren materielle Subsidiarität - nichts geändert. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus Dieter W*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 12 (dritter Fall), 127, 128 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien "vor dem 30.Dezember 1988" (gemeint: zwischen Anfang Dezember 1988 und dem 28.d.M. - s. US 9) durch die Überlassung der Original-Bankomatkarte zum Konto Nr. 33946051 der E*** Ö*** S***-C***, lautend auf Vesna U***, und durch die Bekanntgabe des zugehörigen "Pin Codes 7191" zumindest an eine bish... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 CStGB §142 A
Rechtssatz: Als Beitragstäter (zum Raub) ist nur strafbar, wer mit dem (zumindest bedingten) Vorsatz handelt, sich selbst oder einen Dritten (zB den unmittelbaren Täter) unrechtmäßig zu bereichern. Entscheidungstexte 14 Os 115/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 14 Os 115/89 12 Os 101/07f E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander O*** und Wolfgang S*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die für jeden der beiden Angeklagten anklagekonform gestellte Hauptfrage jeweils einstimmig bejaht (und bei Wolfgang S*** die Zusatzfrage nach entschuldigendem Notstand mehrheitlich im Verhältnis 2 : 6 Stimmen verneint) hatten, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, Wolfgang S*** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall ... mehr lesen...