Norm: StGB §127 G
Rechtssatz: Der Gewahrsam am Geldinhalt von Bankomaten steht dem jeweiligen (automatenaufstellenden) Bankinstitut, nicht aber dem Codekarteninhaber zu, der daran auch keinen Mitgewahrsam, sondern lediglich ein ihm von seiner (kontoführenden) Bank eingeräumtes (eingeschränktes) Geldbezugsrecht besitzt. Entscheidungstexte 14 Os 71/96 Entscheidungstext OGH 10.12.1996 14 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §127 GStGB §142 F
Rechtssatz: Die Begehung eines Diebstahls/Raubes in Gesellschaft ist nach Wegfall der bezüglichen strafsatzändernden Qualifikation durch das StrafrechtsänderungsG 1987 ein Erschwerungsgrund (359 BlgNR 17. GP S 18f). Entscheidungstexte 15 Os 146/96 Entscheidungstext OGH 24.10.1996 15 Os 146/96 15 Os 136/9... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 127 StGB A Fremde bewegliche Sache B Gewahrsamsentzug 1 Wegnehmen 2 Vorbereitungshandlung - Versuch 3 Versuch - Vollendung C Bereicherungsvorsatz D § 127 Abs 2 StGB 1 Gesellschaftsdiebstahl (siehe Informationen - Verweisungen 1)) 2 Transportdiebstahl 3 Dienstdiebstahl E Abgrenzung F Konkurrenz G Sonstiges European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B1StGB §142 A
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung erfordert der Gewahrsam als objektive Komponente ein faktisches Herrschaftsverhältnis zur Sache, das einzelfallspezifisch nach der verständigen Verkehrsauffassung zu prüfen ist. Ferner wird als subjektives Element ein (gleichfalls an Hand sozialer Gepflogenheiten zu interpretierender) - auf Aufrechterhaltung des Gewahrsams gerichteter - Herrschaftswille verlang... mehr lesen...
Norm: StGB §127StGB §148a
Rechtssatz: Eine zweckwidrige Vermögensverschiebung durch Benützung der technischen Möglichkeiten einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage fällt in jenen Bereich rechtswidrigen Handelns, der nach dem Willen des Gesetzgebers von der Strafbestimmung des § 148 a StGB erfasst werden sollte (vgl JAB 359 BlgNR XVII.GP,15), wohingegen bei Schaffung dieser
Norm: an den Bankomatkartenmissbrauch unbestrittenermaßen... mehr lesen...
Norm: StGB §127 A
Rechtssatz: Münzattrappen, die demnach - entgegen den Erwartungen des Täters - zwar nicht aus Edelmetall sind, jedoch einen nicht unerheblichen Herstellungswert und Tauschwert haben, sind damit ein taugliches Objekt unrechtmäßiger Bereicherung. Entscheidungstexte 12 Os 143/95 Entscheidungstext OGH 09.11.1995 12 Os 143/95 1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Dem Umstand, daß der Dieb bei der Tat von Polizisten beobachtet, von diesen nach Verlassen des Tatorts verfolgt und schließlich mit der Beute festgenommen wurde, kommt keine Bedeutung zu. Versuch käme nämlich nur dann in Betracht, wenn der Gewahrsamsbruch vom Bestohlenen oder einer von diesem mit der Sicherung seines Gewahrsams betrauten Person beobachtet worden wäre. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B3
Rechtssatz: Eine Beobachtung der Täter erst beim Abtransport der Beute vom Tatort ändert nichts an der bereits mit dem Gewahrsamsbruch eingetretenen Vollendung des Diebstahls. Entscheidungstexte 14 Os 160/95 Entscheidungstext OGH 07.11.1995 14 Os 160/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B3
Rechtssatz: Ein Diebstahl ist vollendet, wenn der Täter den bisher an der Sache bestehenden Gewahrsam eines anderen gegen dessen Willen gebrochen und neuen Gewahrsam an der Sache begründet hat. Entscheidungstexte 14 Os 160/95 Entscheidungstext OGH 07.11.1995 14 Os 160/95 14 Os 145/01 Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §127 B3
Rechtssatz: Ist eine Ware elektronisch gesichert, so verliert der berechtigte Gewahrsamsinhaber die Verfügungsgewalt durch bloßes Einstecken der Ware noch nicht, weil seine Zugriffsmöglichkeit weiterhin gegeben ist. Wird der Täter beim Verlassen des Geschäftes auf Grund des Signales des von einem Bediensteten überwachten Magnetschranken gestellt, so ist der Diebstahl bloß versucht. Entscheidungs... mehr lesen...