Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §127 B2
Rechtssatz: Durch ein vom Vorsatz unmittelbar folgender Diebstahlsausführung getragenes Eindringen in ein Firmengelände (zeitliche und örtliche Ausführungsnähe, § 15 Abs 2 StGB) wird das Stadium einer bloß straflosen Vorbereitungshandlung jedenfalls bereits überschritten. Entscheidungstexte 11 Os 11/95 Entscheidungstext OGH 04.04.1995 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §136
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen unbefugtem Gebrauch von Fahrzeugen und Diebstahl betrifft die innere Tatseite. Entscheidungstexte 13 Os 173/94 Entscheidungstext OGH 15.03.1995 13 Os 173/94 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093716 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §136
Rechtssatz: Der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen läßt sich vom Diebstahl weder nach einer bestimmten, mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometerzahl noch nach einer gewissen Anzahl von Stunden oder Tagen der widerrechtlichen Benützung abgrenzen, sondern es ist in jedem Fall das gesamte Verhalten des Täters (insbesondere Zweck der Fahrt, beabsichtigte Dauer und Art des Gebrauches, Möglichkeit der Rückstellung) zu berüc... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §142 D
Rechtssatz: Die strafrechtliche Beurteilung einer Sachwegnahme als Raub oder Diebstahl hängt nicht entscheidend davon ab, ob das zu einer Willensbildung an sich fähige Opfer wegen der überraschenden Angriffsart keinen Behauptungswillen zu entwickeln und wegen der Schnelligkeit des Tatablaufes einen Abwehrentschluß gar nicht zu fassen vermochte. Eine zur Tatbestandsverwirklichung nach § 142 StGB geeignete Gewaltanwen... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 EStGB §164
Rechtssatz: Eine noch vor der Diebstahlstat gegebene Zusage für eine erst nach der Vollendung des Diebstahls zu gewährende Hilfeleistung bei der Verwertung der Diebsbeute (vgl US 7) könnte zwar als psychische Beitragstäterschaft gewertet werden, diese Annahme ist aber von einem kausalen Zusammenhang zwischen der Zusage und der Diebstahlstat, wie sie sich tatsächlich ereignet hat, abhängig. Einer eingehenden... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 EStGB §164
Rechtssatz: Zur Abgrenzung eines kausalen psychischen Tatbeitrags zum Diebstahl von Hehlerei bei Zugehörigkeit der unmittelbaren Täter zu einer internationalen Autodiebstahlsbande und Schieberbande: Angesichts der einer solchen kriminellen Organisation zu Gebote stehenden Möglichkeiten versteht es sich nämlich keineswegs von selbst, daß der entweder als Beitragstäter zum Diebstahl oder aber als Hehlerei zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B2
Rechtssatz: Eine für die Annahme der Ausführungsnähe der Tat des unmittelbaren Täters zu Fahrzeugdiebstählen erforderliche unmittelbare sinnfällige Beziehung zum tatbestandsmäßigen Unrecht ist bei einem bloßen Herstellen von Nachschlüsseln und dem Vormerken der Fahrzeugkennzeichen in einem Notizheft nicht gegeben (strafbare Vorbereitungshandlung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §134 Abs1
Rechtssatz: Echte Realkonkurrenz von Unterschlagung und Einbruchsdiebstahl unter Verwendung des unterschlagenen Schlüsselbundes. Entscheidungstexte 11 Os 10/93 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 11 Os 10/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0093849 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B3
Rechtssatz: Solange ein Einbrecher von einem Passanten beim Verlassen des Tatortes (Wohnung) beobachtet und anschließend bis auf die Straße verfolgt wird, ist der Diebstahl noch nicht vollendet. Entscheidungstexte 14 Os 163/92 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 14 Os 163/92 14 Os 130/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §127 C
Rechtssatz: Der beim Diebstahl geforderte Vorsatz des Täters, durch Sachzueignung eine unrechtmäßige Bereicherung zu erzielen, ist mit den gleichzeitigen Bestehen eines vermögenswerten Anspruchs des Täters gegen den Betroffenen durchaus vereinbar. Vielmehr kommt es zusätzlich darauf an, ob der Täter anläßlich des Zugriffs bezüglich seines Anspruches in Befriedigungsabsicht handelt, denn nur unter dieser Voraussetzung fehlt das... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §127 AStGB §127 FStGB §229
Rechtssatz: Bankomat-Scheckkarten sind keine Wertträger, ihre Entfremdung kann daher mangels entsprechender Objekteignung nicht Diebstahl begründen; sie sind vielmehr Urkunden (§ 74 Z 7 StGB) und werden unterdrückt im Sinn des § 229 StGB, wenn dem Berechtigten vorsätzlich die Möglichkeit genommen wird, sich ihrer im Rechtsverkehrs zu bedienen. Die durch die mißbräuchliche Verwendung der Scheckkar... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127 B3
Rechtssatz: Der Versuch einer Geldbehebung mittels entfremdeter Bankomatkarte ohne Täterkenntnis von der zugehörigen Codezahl ist keineswegs absolut untauglich, weil die Erfolgschance einer rechtswidrigen automatischen Geldentnahme durch die - als unentbehrlich erkannten - systeminhärenten Sicherungen gegen einen derartigen Mißbrauch nur minimiert, nicht aber gänzlich beseitigt werden kann. Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1971 geborene ungarische Staatsbürger Istvan L***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (I), des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (II), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (III) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Diesen Schuldsprüchen liegen insgesamt vier Überf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.November 1973 geborene Angeklagte Hubert T***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Klagenfurt (zu 1) am 9.Jänner 1991 versucht, vier Packungen Rasierklingen, ein Toilettewasser und einen Deodorantstift im Gesamtwert von 723,50 S den Verfügungsberechtigten der Firma D****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der ********** 1966 geborene Angeklagte Wolfgang H***** zu A./II/ und III/ des Urteilssatzes des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB und zu C./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges (richtig: gewerbsmäßig schweren Betruges) nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches eignet... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B3
Rechtssatz: Der Angeklagte hat ab dem Augenblick, wo er die an sich genommene Banknote an einem dem Eigentümer derselben nicht bekannten, wenn auch in dessen Wohnung befindlichen Ort versteckte, den Gewahrsam daran erlangt und damit den Diebstahl vollendet. Entscheidungstexte 12 Os 104/91 Entscheidungstext OGH 03.10.1991 12 Os 104/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Juni 1959 geborene Johann B***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 21. Dezember 1990 in Wien Leopoldine Z***** 500 S Bargeld mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung weggenommen, wobei er der Bestohlenen, die ihn ergriff, einen Arm umdrehte, sie an der Kleidung erfaßte und hin- und herriß, sowie ihr einen Schlag ins Gesicht versetzte, sodaß sie zu S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Februar 1957 geborene Stefan C***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (1) und des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 StGB (2) schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches liegt ihm zur Last, am 26.November 1990 fremde bewegliche Sachen aus nachstehend angeführten Geschäften mit Bereicherungsvorsatz weggenommen bzw. wegzunehmen versucht zu haben, nämlich der Firma B***** in Graz (im Urteil einze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1958 geborene Max L*****, der am 14.November 1960 geborene Franco B*****, der am 23.September 1958 geborene Fausto G***** und der am 5. Februar 1968 geborene Marco R***** - der den Schuldspruch unbekämpft ließ - des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB, Max L***** überdies des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 StGB, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch hinsichtlich zweier Anklagepunkte enthaltenden Urteil wurde Christian G***** der Vergehen (1.) des Diebstahls nach § 127 StGB, (2.a) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB, (2.b) der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB und (3.) des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zu 1.) am 15.Dezember 1990 am Hauptbahnhof... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sebastian G***** (zu A. und B.) des Verbrechens des (zu A.) teils versuchten räuberischen und (zu B.) teils vollendeten (zu ergänzen: als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB durch Einbruch begangenen) Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 131 und 15 StGB sowie (zu C.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (A. und B.) fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, s... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §134 Abs1
Rechtssatz: Für die Abgrenzung des Tatbildes des Diebstahls von jenem der sogenannten Fundunterschlagung nach § 134 Abs 1 erster Fall StGB ist entscheidend, ob das Tatobjekt im Tatzeitpunkt im Gewahrsam einer anderen Person oder aber in niemandes Gewahrsam stand. Entscheidungstexte 12 Os 64/91 Entscheidungstext OGH 20.06.1991 12 Os 64/91 Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §127 AStGB §134 Abs1
Rechtssatz: War das Tatobjekt im Tatzeitpunkt tatsächlich eine weggeworfene (derelinquierte) und demnach herrenlose Sache oder hat der Täter es für eine solche gehalten, kommt weder Diebstahl noch Unterschlagung in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 64/91 Entscheidungstext OGH 20.06.1991 12 Os 64/91 Veröff: RZ 1992/45 S 122 (Kienapfel) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde Adolf Z***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und Z 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB schuldig erkannt. Der dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 5 und Z 9 lit. c StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten, mit der er nur seine Verurteilung wegen des Diebstahls eines Sparbuchs sowie die Aussprüche über die Einbruchs- u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Oktober 1966 - in der Urteilsausfertigung ist das Geburtsjahr unrichtig mit "1964" angeführt - geborene Gerhard S***** und sein am 14.September 1971 geborener Bruder Martin S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (Punkt I/A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I/B) und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (Punkt II/), ferner des Verbrechens de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 11.April 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Springer als Schriftführer in der Strafsache gegen Alfred Raimund K***** wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB und anderer strafbarer Han... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 38 Jahre alte Johann N***** des Vergehens des versuchten schweren Diebstahls nach §§ 15, 127, 128 Abs. 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verurteilten Wolfgang O***** am 18.Jänner 1990 in Dornbirn in der Oberdorfer Kirche, mithin in einem der Religionsausübung dienenden Raum, "dem dortigen Verfügungsberechtigten" fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld in einem 25.000 S nicht üb... mehr lesen...
Norm: StGB §127 A
Rechtssatz: Für die Diebstahlstauglichkeit einer Sache ist entscheidend, ob ihr wirtschaftlich gesehen ein Wert zukommt. Nur völlig wertlose Sachen können kein taugliches Diebstahlsobjekt sein, weil in einem solchen Fall ein zur Verwirklichung des Tatbestandes im Sinne des § 127 StGB erforderliches Handeln des Täters mit Bereicherungsvorsatz gar nicht in Betracht kommen kann. Hingegen steht ein bloß geringer wirtschaftlicher W... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B3StGB §131
Rechtssatz: Der Grundtatbestand des Diebstahls (§ 127 StGB) wird in jedem Fall mit der Sachwegnahme - also mit der
Begründung: des alleinigen Tätergewahrsams am Tatobjekt - vollendet, und zwar unabhängig davon, ob eine bei der Tat allenfalls zum Einsatz gelangende räuberische Gewalt oder Drohung im Sinne § 131 StGB schon in der Versuchs-Phase angewendet wurde (vgl SSt 55/13; JBl 1990,670 ua) oder ob sie erst nach der ... mehr lesen...