Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Eheleute Walter (geboren 17. Dezember 1951) und Margot (geboren 15.Juli 1957) O*** des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und 2 (zweiter Fall) StGB, der Erstangeklagte als Beteiligter nach dem zweiten Fall des § 12 StGB, schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs haben in der Zeit von Jänner 1981 bis September 1985 in Waidhofen an der Ybbs A/ Walter O*** seine Ehefrau Margot O*** dadurch, daß er sie zu wiederholte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 1.April 1957 geborene beschäftigungslose Silvia W*** und der am 27.September 1959 geborene Musiker Erwin S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 2.September 1985 in Kamperkogel, Bezirk Wolfsberg in Gesellschaft als Beteiligte und unter Verwendung einer Waffe dem Adolf Z*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, indem ihm eine Pistole ange... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.September 1958 geborene, zuletzt als Versicherungsvertreter tätig gewesene Franz S*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB und § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in St.Pölten in der Nacht zum 27.Oktober 1984 in Gesellschaft seines mitangeklagten Bruders Christian S*** und des gesondert verfolgten Franz S*** dem Erich D*** zwei Hasen im Gesamtwert von 50... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter L*** (zu 1.) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien in der Zeit vom 22. Juni 1983 bis Ende 1984 ihm als Geschäftsführer der Firma Fritz W*** anvertraute Bargeldbeträge von insgesamt 174.333,32 S sich durch Entnahme aus der Firmenkasse und Verwendung für eigene Zwecke mit dem Vorsatz zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf P*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im März 1985 und am 17.April 1985 in Bad Schallerbach mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, Auguste M*** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich die Vorgabe, er benötige den Typenschein des ihr gehörigen PKWs Marke Mercedes 240 D, pol. Kennzeichen O 444.428, und ihre Unterschrift, u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Ljiljana G*** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 3 StGB schuldig erkannt; darnach liegt ihr zur Last, in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli 1985 in Wien mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, wissentlich einen Anteil am Erlös der laut Pkt.A.I gestohlenen Gegenstände, also von Sachen, die andere durch mit Strafe bedrohte Handlungen gegen fremdes Vermögen erlangt hatten, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried A*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen hatte Gottfried A*** am Nachmittag des 20.Juni 1985 im Firmenbüro der Eiergroßhandlung H*** beobachtet, wie Werner H*** einer in einer Schreibtischlade verwahrten Brieftasche Geld entnahm und die Brieftasche anschließend wieder in die Schreibtischlade zurücklegte. Als de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut L*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 129 Z 2 StGB schuldig gesprochen, weil er in der Zeit zwischen dem 20. und 21. August 1985 in Hall fremde bewegliche Sachen, und zwar 220 S, dem Franz P*** durch Aufbrechen eines Spindes mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen hat. Dieses Urteil wird vom Angeklagten mit einer als Berufung wegen Nichtigkeit bezeichneten ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.April 1982 geborene Gerhard M*** und der am 18.April 1964 geborene Robert S*** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 26.Juli 1985 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) und unter Verwendung einer Waffe dadurch, daß Robert S*** den Gerhard M***, nachdem er dessen Gasrevolver gesehen hatte, aufforderte, mit ihm ei... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.Jänner 1969 geborene Gerald F*** wurde u.a. des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB. schuldig erkannt, weil er am 11.März 1985 in Wien in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Erwachsenen Andreas R*** als Raubgenosse der Ilse H*** 1.000 S Bargeld und mehrere Fahrscheine der Wiener Verkehrsbetriebe mit Gewalt gegen deren Person mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hat (A; S. 123/II). Nach den diesbezüglichen Urteilskonstatierungen zum obj... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30.März 1969 geborene Schülerin Rosemarie R*** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 2 Z 2 (richtig: § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 StGB - siehe Leukauf-Steininger, Komm 2 , RN 1 zu § 127) schuldig erkannt. Darnach hat sie am 6.Februar 1985 um ca 3,30 Uhr "auf Höhe von Spittal an der Drau" in einem Abteil des Expresszuges D 297 "Mostar Dalmacija", mithin aus einem Transportmittel einer dem Massenverkehr dienenden Einrichtung ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Jänner 1956 geborene Fernmeldemonteur Karl P*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Als Verbrechen des schweren Diebstahls (Punkt I./ des Urteilsspruches) liegt dem Angeklagten zur Last, nachgenannten Personen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen zu haben... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Wolfgang H*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Juni 1984 in Hannover in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Eduard S*** als Beteiligten (§ 12 StGB) dem Horst K*** mit Gewalt gegen dessen Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 FStGB §136
Rechtssatz: Im jeweiligen Abstellen des mit Originalkennzeichen versehenen (dem Eigentümer aber nicht zugänglichen) Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrsflächen und in dessen Verwendung nur im Stadtgebiet kann bei der heutigen Verkehrsdichte - noch dazu in einer Stadt - kein allein ausschlaggebendes Indiz für einen mangelnden Diebstahlsvorsatz gesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.April 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hans Peter W*** wurde des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB (1) und des Verbrechens des Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz am 4.März 1985 ihm (als Kellner) anvertraute, an die Firma A*** UND A*** Ges.m.b.H. abzuführende Tageslosungen von insgesamt 16.508 S sich zugeeignet (1) und am 13.August 1985 den (in einer Tiefgarage abgestel... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.März 1951 geborene Leopold H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 6.Mai 1984 in Langenlois in Gesellschaft unbekannt gebliebener Mittäter (§ 12 StGB) durch Einsteigen in das Heimatmuseum sowie Aufbrechen von Türen und Behältnissen Exponate (ein Ölbild, Pistolen, Uhren, Uhrwerke, Druckstöcke, Notgeldgutscheine und Münzen) im Ges... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B1StGB §128 Abs1 Z1 A
Rechtssatz: "Bestohlener" im Sinn des § 128 Abs 1 Z 1 StGB ist der Gewahrsamsträger des Diebstahlsobjekts und nicht notwendigerweise sein Eigentümer oder ein sonst durch die Sachwegnahme geschädigter Berechtigter, weil die Tathandlung des Diebstahls (§ 127 Abs 1 StGB) in der (bloßen) Wegnahme einer fremden Sache besteht. Entscheidungstexte 10 Os 15/86... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochtene Schuldsprüche und Freisprüche enthält, wurden - neben weiteren am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligten Angeklagten - Christine S*** und Dieter B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (B*** der Sache nach zum Teil auch als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit anderen Beteiligten mi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einer weiteren Angeklagten) der am 16.März 1957 geborene Werner L*** und der am 29. März 1948 geborene Michael H*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren - L*** des gewerbsmäßigen schweren - Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 - L*** auch 148 zweiter Fall - und 15 StGB (Punkte A I und II des Urteilssatzes), L*** (außer weiteren strafbaren Handlungen) auch des Verbrechens des schweren Diebstahls d... mehr lesen...
Norm: StGB §127 AStGB §129 Z3StGB §133
Rechtssatz: Die "Bankomatkarte" ist kein selbständiger Wertträger, sondern Schlüssel zur Betätigung des Geldausgabeautomaten. Die Erbeutung von Geld mit einer unrechtmäßig erlangten Karte begründet daher Einbruchsdiebstahl. OLG Wien vom 22.05.1984, 23 Bs 215/84; Veröff: RdW 1985,45 Entscheidungstexte 11 Os 114/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 A
Rechtssatz: Pfandscheine sind nach herrschender Lehre und Rechtsprechung diebstahlsfähige Gegenstände. Daß der Bestohlene unter Umständen durch eine Sperre des gestohlenen Pfandscheins dessen Verwertung verhindern kann, ändert nichts an der Wertträgereigenschaft im Zeitpunkt der Wegnahme. Entscheidungstexte 10 Os 117/85 Entscheidungstext OGH 08.10.1985 10 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden - neben weiteren am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligten Angeklagten - die Angeklagten Kurt A und Adolf C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Bandendiebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 2 und 4, 130 '1. und 2. Fall' (gemeint: erster und zweiter Satz = zweiter, dritter und vierter Fall) sowie 15 StGB, des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und des V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Robert Heinrich A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (Punkt 1./ des Urteilssatzes) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (Punkt 2./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien zu Punkt 1./: (in der Zeit zwischen dem 3. und 5.März 1984) der Fa. B Electronic Ges.m.b.H. durch Einbruch (in das Geschäftslokal der 'COMPUTER-TAU... mehr lesen...
Gründe: Im zweiten Rechtsgang wurde der am 21.März 1923 geborene Pensionist Julius A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 erster Fall StGB (I) sowie des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2 StGB (II) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, zu I) ab Ende Mai 1982 bis Anfang September 1982 in Wien als Schätzmeister des Wiener Dorotheums dadurch, daß er ca 150 Bücher in einem 100.000 S überst... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §127 EStGB §156StGB §164
Rechtssatz: Eine nach der materiellen Vollendung des Diebstahls gewährte Unterstützung der Täter durch einen Dritten kann regelmäßig nur dem Tatbestand der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 1 (allenfalls auch Abs 2 und Abs 3) StGB unterstellt werden; eine Beteiligung am (Einbruchsdiebstahl) Diebstahl in Form eines sonstigen Tatbeitrags (§ 12, dritter Fall, StGB) kommt nur dann in Betracht, wenn die nacht... mehr lesen...
Norm: FinStrG §39FinStrG §40StGB §127 AStGB §238 Abs4
Rechtssatz: Das Ablösen von durch Aufkleben verwendeten Gerichtskostenmarken, mögen diese auch nicht überstempelt gewesen sein, kann nicht Diebstahl sein, weil diese Wertzeichen wirtschaftlichen Tauschwert nur bis zu ihrer dem Gesetz entsprechenden Verwendung haben. Die Ahndung mißbräuchlicher Wiederverwendung solcher Wertzeichen fällt gemäß § 238 Abs 4 StGB ausschließlich in die verwaltungs... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten AZ. 28 Vr 2047/84 des Landesgerichtes Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Nach dem Inhalt der am 4.Juni 1984 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingelangten Anzeige der Polizeidirektion Innsbruck löste Richard A in der Zeit zwischen Mitte März und dem 7. Mai 1984, als er während seines Strafvollzuges als sogenannter 'Hausarbeiter' im Archiv des Landesgerichtes Innsbruck beschäftigt war, von dort abgelegten Gerichtsakten nicht (durch Überstempelun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.April 1965 geborene Hilfsarbeiter Rudolf B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Gesellschaft der Mitangeklagten Leopold D, Johannes B und (im Faktum V auch des) Gerhard Karl E als Beteiligte, hinsichtlich deren das Urteil in Re... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §136
Rechtssatz: Der Annahme des vollzogenen Gewahrsamsbruchs (und damit eines Diebstahls) an einem Kraftfahrzeug steht weder die geringe Häufigkeit seiner Verwendung noch der Umstand, daß das (erst nach fünf Monaten durch Zufall wiedererlangte) Fahrzeug in relativ geringer Entfernung vom Tatort abgestellt wurde, entgegen. Entscheidungstexte 10 Os 51/85 Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1958 geborene Installateurhelfer Johann Erwin A des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, zwischen dem 22. und 24.März 1984 in Wien eine fremde bewegliche Sache, nämlich den PKW Mazda 323 mit dem polizeilichen Kennzeichen W 654.410 im Wert von ca. 50.000 S dem Dr. Gilbert B mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, sich durch deren Zueignung unrechtmäßi... mehr lesen...